Beratung und empfehlende Beschlussfassung über die Bereinigung der Prüfungsfeststellungen, die Feststellung der Jahresrechnungen und die Erteilung der Entlastung
Beschlussvorschlag:
1. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
„Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Bericht des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses
vom 2. Dezember 2015 und stimmt der Erledigung der Prüfungserinnerungen zu.“
2. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
„Die Jahresrechnungen 2014 werden mit folgenden Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3
GO festgestellt:
a) Stadt Lauf a.d.Peg.
Solleinnahmen/Sollausgaben 69.961.298,94 Euro
b) Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard
Solleinnahmen/Sollausgaben 68.784,39 Euro
c) J.F. Barth’sche Sitftung
Solleinnahmen/Sollausgaben 2.288,18 Euro
Der Jahresabschluss 2014 des Hermann-Keßler-Stift der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard wird wie folgt festgestellt:
a) Bilanzsumme zum 31.12.2014 15.395.205,61 Euro
b) Summe der GuV-Rechnung 2014
Erträge 4.413.420,82 Euro
Aufwendungen 5.192.296,35 Euro
c) Jahresfehlbetrag lt. GuV-Rechnung 2014
(zugleich Bilanzverlust zum 31.12.2014) 778.875,53 Euro“
3. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
„Für die festgestellten Jahresrechnungen 2014 der Stadt Lauf a.d.Peg, der Glockengie-
ßer-Spitalstiftung St. Leonhard und der J.F. Barth’schen Stiftung und für den festgestell
ten Jahresabschluss 2014 des Hermann-Keßler-Stift der Glockengießer-Spitalstiftung St
Leonhard wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.“
An der Beschlussfassung über die Entlastung (Ziff. 3) hat der 1. Bürgermeister nicht mitgewirkt (Art. 49 GO).
In der Zeit vom 27.04. bis 02.12.2015 wurden die Jahresrechnungen 2014 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz, der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard und der J.F. Barth’schen Stiftung vom Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates gemäß Art. 103 GO geprüft.
Ebenso wurde der Jahresabschluss 2014 der Altenheime der Spitalstiftung (Hermann-Keßler-Stift) mit in die Prüfung einbezogen.
Die Ergebnisse der Jahresrechnungen 2014 waren in der Stadtratssitzung am 21. Mai 2015, der Jahresabschluss 2014 in der Stadtratssitzung am 29.10.2015 bekannt gegeben worden. Die Niederschrift über die Prüfung vom 2. Dezember 2015 sowie die Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfungserinnerungen sind als Anlage beigefügt.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO hat der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnungen in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.