Betreff
Verwendung des Stadtwappens der Stadt Lauf a.d. Pegnitz durch die Jagdgenossenschaft Lauf a.d. Pegnitz
Vorlage
FB 1/031/2016
Aktenzeichen
049- FB 1/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss beschließt, der Jagdgenossenschaft Lauf, vertreten durch den Jagdvorsteher Herrn Roland Kraft, die Verwendung des Stadtwappens der Stadt Lauf a.d. Pegnitz zur Verwendung im neuen Logo der Jagdgenossenschaft zu genehmigen. Das Wappen ist in heraldischer einwandfreier Form und Farbe im Logo wiederzugegeben.

 

 

Mit Schreiben vom 13.04.2016 beantragte die Jagdgenossenschaft Lauf a.d. Pegnitz  über ihren Jagdvorsteher Herrn Roland Kraft eine Genehmigung zur Verwendung des Wappens der Stadt Lauf a.d. Pegnitz

Die Jagdgenossenschaft entwirft derzeit ein Logo für die Genossenschaft u. a. für einen neuen Briefkopf und möchte dafür auch das Wappen der Stadt Lauf a.d. Pegnitz mit verwenden.

Das geplante Logo geht aus dem beiliegenden Antrag der Jagdgenossenschaft hervor.

 

Seitens der Verwaltung bestehen gegen die Verwendung des Stadtwappens keine Bedenken, wenn das städtische Wappen in heraldisch einwandfreier Form und Farbe wiedergegeben wird.

 

Aus dem vorgelegten Muster ist zu erkennen, dass diese Vorgaben eingehalten sind, sodass wie folgt entschieden werden kann: