Betreff
Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
Vorlage
FB 3/005/2016
Aktenzeichen
091-FB3/Wa
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

  1. Der Feuerwehrbedarfsplan für die Jahre 2016 – 2020 in der vorgelegten Fassung wird beschlossen.

 

  1. Die im Feuerwehrbedarfsplan

 

2.1   als die für die kommunale Gefahrenabwehr ausgewiesenen Fahrzeugbeschaffungen sind in die Finanzplanung und im jeweiligen Haushalt einzustellen.

 

2.2   als die für die überörtliche Gefahrenabwehr ausgewiesenen Fahrzeugbeschaffungen sind in die Finanzplanung und im jeweiligen Haushalt einzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Landkreis Nürnberger Land über eine einvernehmliche Aufteilung der Anschaffungs- und Unterhaltskosten zu verhandeln.

 

2.3   als Zusatzausstattung ausgewiesenen Fahrzeugbeschaffungen sind in die Finanzplanung einzustellen. Über die konkrete Umsetzung wird im Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen entschieden.

 

3         Das im Feuerwehrbedarfsplan dargestellte Mannschaftstransportwagenkonzept wird zur Kenntnis genommen. Das für die FFW Schönberg anzuschaffende Fahrzeug steht allen Feuerwehren der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zur Verfügung.

 

3.1   Sollten weitere Mannschaftstransportfahrzeuge für die FFW´s Günthersbühl und Neunhof beschafft werden, stellt die Stadt Lauf a.d.Pegnitz hierfür einen Betrag von maximal 30.000 € (incl. der möglichen Förderung zur Verfügung) als freiwillige Leistung im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit zur Verfügung. Übersteigen die Anschaffungskosten diesen Betrag, so sind die zusätzlichen Kosten durch den Feuerwehrverein zu tragen. Für den Fall, dass die Feuerwehren Günthersbühl und / oder Neunhof Mannschaftstransportwagen anschaffen, so stehen diese ebenfalls allen Feuerwehren der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zur Verfügung.

 

3.2   Zusätzlich wäre jeweils ein UVV-konformer Stellplatz in einer Größenordnung von 55 qm zu schaffen. Die Kosten hierfür betragen ca. 2.000 € / qm und somit ca. 110.000 € für den Stellplatz. Dieser Stellplatz wird seitens des Freistaats Bayern mit 27.000 € gefördert.

 

 

4         Die Verwaltung wird beauftragt:

 

4.1   zur Überprüfung der Löschwasserversorgung an die Städtischen Werke Lauf a.d.Pegnitz GmbH heranzutreten,

 

4.2   mit dem Markt Eckental in Verbindung zu treten mit dem Ziel, eine Zweckvereinbarung zur Mitnutzung der Drehleiter der Freiwilligen Feuerwehr Eschenau abzuschließen,

 

4.3   bei Baugenehmigungen für einen „drehleiterpflichtigen“ Neubau das Landratsamt Nürnberger Land als zuständige Baugenehmigungsbehörde darauf hinzuweisen, dass die Baugenehmigung nur dann erteilt werden soll, wenn das Gebäude innerhalb der Hilfsfrist von der Drehleiter der Stadt Lauf a.d.Pegnitz oder des Markt Eckental planmäßig zu erreichen ist. Sollte dies nicht gewährleistet sein, so muss der 2. Rettungsweg bauseits sichergestellt sein.

 

4.4   einen Arbeitskreis zur nachhaltigen Verbesserung der Personalentwicklung der Feuerwehren zu bilden und dem Stadtrat ist bis März 2017 einen entsprechenden Maßnahmenplan vorzulegen.

 

5         Die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans für den Zeitraum 2021 – 2025 ist Anfang des Jahres 2020 in die Wege zu leiten.

 

 

 

Mit Beschluss des Stadtrats vom 23.10.2014 wurde die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kommandanten, den aktuellen maschinellen und personellen Stand im Ehrenamt der Feuerwehren zu dokumentieren. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche maschinelle und personelle Ausstattung zur Erfüllung der Pflichtaufgaben notwendig ist.

 

Seitens der Verwaltung wurde hierfür die Firma IBG mit der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans beauftragt. Nach Fertigstellung der Datenerhebung wurde ein Projektbericht als Grundlage für den Feuerwehrbedarfsplan erstellt. Die jeweiligen Feuerwehren erhielten diesen Projektbericht auszugsweise, um die dort dargestellten Zahlen und Daten zu überprüfen und wurden für etwaige Änderungen um Rückmeldung an die Verwaltung gebeten. Die seitens der Kommandanten gemeldeten Änderungen wurden in den Projektbericht eingearbeitet auf dessen Basis schließlich der Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans erstellt wurde.

 

Am 16.04.2016 wurde der Bedarfsplan in einem Workshop mit allen Ortsteilkommandanten und Vertretern der Politik besprochen und einvernehmlich die nun vorliegende Fassung erarbeitet. Dem Kreisbrandrat wurde der Feuerwehrbedarfsplan ebenfalls zur Stellungnahme übersandt. Der Bedarfsplan ist in Session eingestellt und abrufbar und wird in der Sitzung erläutert.