Betreff
Prüfung von Industriegebieten
- weitere Vorgehensweise
(StR vom 26.11.2015)
Vorlage
FB 5/026/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Für die gutachterliche Prüfung möglicher Industriegebiete werden überplanmäßig 30.000 € zur Verfügung gestellt.

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 26.11.2015 die Verwaltung beauftragt, die Ausweisung weiterer Industriegebiete zu prüfen.

 

Dabei wurden folgende Flächen vorgeschlagen:

 

Lauf an der Pegnitz

 

 

Um die Machbarkeit einer Neuausweisung prüfen zu können, sind die ins Auge gefassten Flächen nach einer Reihe von Gesichtspunkten zu untersuchen. Es können in diesem frühen Stadium der Prüfung zwar noch nicht alle Details untersucht werden, aber das Vorhandensein von K.O.-Kriterien, die eine künftige Ausweisung von vornherein unmöglich machen, soll ausgeschlossen werden.

 

Hierbei sind vor allem folgende Punkte abzuprüfen:

 

  • Eignung der Flächen unter städtebaulichen, raumordnerischen und landesplanerischen Gesichtspunkten
  • Natur- und artenschutzrechtliche Gegebenheiten
  • Immissionsschutztechnische und -rechtliche Aspekte
  • Gegebenenfalls Aspekte des Boden-, Gewässer- und Grundwasserschutzes
  • Und nicht zuletzt ist die Erforderlichkeit nachzuweisen, wenn neue Flächen über den derzeitig genehmigten Flächennutzungsplan hinaus ausgewiesen werden sollen. Denn grundsätzlich besteht für alle Gemeinden und Städte die Gefahr einer unnötigen Flächeninanspruchnahme. In Zeiten einer sich wandelnden Bevölkerungsstruktur und den damit verbundenen Auswirkungen, positiv als auch negativ, müssen Städte und Gemeinden daher wissen, welcher Bedarf an Gewerbe- und Industrieflächen momentan besteht und ob in der Zukunft genug potenziell nutzbare Flächen zur Verfügung stehen.

 

Um die Machbarkeit überhaupt qualifiziert beurteilen zu können, ist die Einschaltung von Fachgutachtern unabdingbar. Die Verwaltung hat deshalb den jeweils erforderlichen Leistungsumfang erarbeitet und konkrete Angebote eingeholt. Hierfür sind Haushaltsmittel von insgesamt ca. 50.000 € erforderlich. Aus den Haushaltsstellen der Stadtplanung im laufenden Haushaltsjahr können dabei 20.000 € abgedeckt werden. Die übrigen 30.000 € müssten als überplanmäßige Kosten zur Verfügung gestellt werden.

 

Ziel der weiteren Vorgehensweise sollte sein, nach Vorliegen der Ergebnisse die untersuchten Bereiche nach fachlicher Geeignetheit, tatsächlicher Realisierbarkeit und auch unter dem Aspekt der notwendigen Kosten (Erschließung, Ausgleichsmaßnahmen, Ersatzaufforstungen usw.) bewerten und einordnen zu können.