Betreff
Zuschussrichlinien für den Betrieb von Kindertagesstätten freier Träger im Stadtgebiet Lauf an der Pegnitz
Vorlage
FB 1/026/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss stimmt der neuen Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen durch die Stadt Lauf an der Pegnitz für den Betrieb von Kindertagesstätten durch freie Träger zu und empfiehlt dem Stadtrat, diese Richtlinie ebenfalls mit zu tragen und die Verwaltung mit der Umsetzung der Richtlinie ab dem 01.01.2016 zu beauftragen.

 

Die Anstellungsschlüssel in den städtischen Kindertageseinrichtungen sind spätestens bis zum Kindertagesstättenjahr 2016/2017 den bezuschussten Anstellungsschlüsseln der freien Träger anzupassen.

 

Für die Umsetzung von Abschlagszahlungen entsprechend der Zuschussrichtlinie werden im Haushaltsjahr 2016 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 215.000 Euro für die Ausbezahlung der Qualitätszuschüsse aus dem Jahr 2015 zur Verfügung gestellt.

 

 

 

 

Mit Beschlussfassung zum Haushalt 2016 wurden aus dem Zuschussbereich der Kindertagesstätten von freien Trägern ein Gesamtbetrag in Höhe von 158.000 € gekürzt. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, gemeinsam mit den freien Trägern einen Lösungsvorschlag für die Einsparung zu erarbeiten.

 

Auf Grund von Gesprächen mit den freien Trägen wurde die beigefügte Zuschussrichtlinie für die Gewährung von Zuschüssen durch die Stadt Lauf an der Pegnitz für den Betrieb von Kindertagesstätten durch freie Träger erarbeitet. Der Unterschied zum bisherigen Zuschusswesen ist, dass die Bezuschussung auf Grundlage der Betriebskostenförderung berechnet wird und somit eine Dynamik mit eingebaut wurde. Dies bedeutet, wenn der Freistaat Bayern den Basiswert anpasst, wird auch der freiwillige Zuschuss der Stadt Lauf an der Pegnitz entsprechend angepasst.

 

Die Zuschussrichtlinie basiert auf drei Säulen. Es gibt eine Grundförderung, die einen prozentualen Anteil der reinen kindbezogenen Betriebskostenförderung darstellt. Die zweite Säule stellt die Weiterreichung der Bundesmittel für Kinder unter drei Jahren dar. Und die dritte Säule stellt eine Verbesserung des Anstellungsschlüssels um 0,5 analog der Regelung des Freistaats Bayern dar. In Summe ermöglicht dieses Zuschusswesen (bei Anstellungsschlüsseln von 1:10,5 im Kindergarten und 1:8,5 in Kinderkrippen) im Vergleich zum bisherigen Zuschusswesen eine Einsparung von rund 32.500 € im Bereich der Kindertagesstätten von freien Trägern.

 

Durch die Umsetzung der Anstellungsschlüssel von 1 : 10,5 im Kindergartenbereich und 1 : 8,5 im Kinderkrippenbereich können in den städtischen Kindertagesstätten (Stand April 2016) unter Zugrundelegung von durchschnittlichen Personalkosten Kosten in Höhe von rund 103.000 € eingespart werden.

 

In Summe könnten dann Einsparungen in Höhe von 135.500 € erfolgen.

 

Im Haushalt 2016 stehen mit der Übertragung von Haushaltsresten aus dem Jahr 2015 auf der Haushaltsstelle 0.4649.7004 insgesamt 339.200 € zur Verfügung. Benötigt werden würden nach der neuen Zuschussrichtlinie rund 330.500 €. Da künftig die Ausreichung der Zuschüsse nicht mehr im Nachhinein erfolgen soll, sondern bereits Abschläge im laufenden Jahr ausbezahlt werden, würden für die Abrechnung der Qualitätszuschüsse aus dem Jahr 2015 im Jahr 2016 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von maximal 215.000 Euro benötigt werden.