Beschlussvorschlag:
Der
Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadt, bei künftigen
Baumaßnahmen im Kindertagesstättenbereich auf städtischen Grundstücken die
Baumaßnahme selbst durchzuführen und einem freien Träger gegen einen angemessen
Mietpreis auf Grundlage des vorgestellten Kalkulationsschemata zu Verfügung zu
stellen.
Alternativ bleiben die bisherigen Regelungen beim Bau einer Kindertagesstätte eines freien Trägers auf städtischem Grund mit beispielsweise einem Erbbaurecht-Vertrag sowie die Zuschussrichtlinie bei Baumaßnahmen eines freien Trägers auf dessen Grundstück hiervon unberührt.
Im Hinblick auf anstehende Bauprojekte im Kindertagesstättenbereich
sowie auf die Beschlusslage zur Privatisierung von städtischen Kindertagesstätten
hat sich die Verwaltung mit der Thematik der Bauträgerschaft in diesem Bereich
befasst. In diesem Zusammenhang wurden anhand einer Beispielrechnung für einen
zweigruppigen Hort folgende Lösungsansätze genauer betrachtet:
1. Variante: „Bau durch die Stadt Lauf an der
Pegnitz auf städtischem Grundstück“: |
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zwei
Gruppen lt. Summenraumprogramm: |
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287 m² |
zuweisungsfähige
Gesamtkosten (FA-ZR) 287
m² x 3.883,00 Euro (Kostenrichtwert) |
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1.114.421,00 € |
FAG-Förderung
auf die gesamten zuweisungsfähigen Gesamtkosten (FAG ca. 36%) |
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401.191,56 € |
Eigeninvestition
der Stadt Lauf (1.114.421
€ - FAG-Förderung) |
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713.229,44 € |
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Restbuchwert
der Investition nach Zweckbindung FAG bei einer Abschreibungsdauer von 60
Jahren |
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650.078,92 € |
Realwert
der Liegenschaft kann abweichend sein! |
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2.
Variante: „Bau durch Träger auf eigenem Grundstück“: |
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zwei
Gruppen lt. Summenraumprogramm: |
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287 m² |
zuweisungsfähige
Gesamtkosten 287
m² x 3.883,00 Euro (Kostenrichtwert) |
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1.114.421,00 € |
Förderung
in Höhe von 80% der zuweisungsfähigen Gesamtkosten gem. der Richtlinie der
Stadt Lauf |
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891.536,80 € |
FAG-Förderung
(ca. 36 %) auf die von der Stadt Lauf geförderten Gesamtkosten |
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320.953,25 € |
Finanzierungsanteil
der Stadt Lauf (891.536,80
€ - 320.953,25 €) |
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570.583,55 € |
Finanzierungsanteil
des Trägers (1.114.421
€ - 891.536,80 €) |
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222.884,20 € |
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Es
verbleibt kein Restbuchwert der Investition der Stadt Lauf nach der
Zweckbindung! |
Die Mehrkosten die durch einen Bau durch die Stadt Lauf entstehen
würden, belaufen sich auf 142.645,89 € (713.229,44 € - 570.583,55 €). Ebenfalls
würde die Stadt Lauf den Gebäudeunterhalt entsprechend übernehmen, was auf die
Zweckbindungszeit von 25 Jahren Kosten für die Stadt Lauf in Höhe von
417.907,88 € (inkl. Verwaltungskosten) bedeuten würde.
Das städtische Gebäude sollte dem Betriebsträger der Kindertagesstätte
gegen eine angemessene Miete zur Verfügung gestellt werden. Um der
Gleichbehandlung Rechnung zu tragen, muss die Berechnung der Miete für jeden
Einzelfall erfolgen. Als Berechnungsgrundlagen sollen hier die durch die
Realisierung des Bauvorhabens durch die Stadt Lauf vom jeweiligen Träger
eingesparten Beträge aus AfA, Gebäudeunterhalt, Zinsen (für Fremd- und/oder
Eigenkapital), Grundstücksbeschaffungskosten und der gleichen, herangezogen
werden. Zu den Mietzahlungen kommen umlagefähige Nebenkosten
(Gebäudeversicherungen usw.) hinzu, soweit diese nicht vom Träger selbst
entrichtet werden bzw. zu entrichten sind.
Für die Freien Träger erwachsen aus diesem Vorgehen mehrere Vorteile.
Der Träger hat in dieser Modellvariante eine sehr große Planungssicherheit. Die
monatlichen Kosten sind über einen sehr langen Zeitraum konstant. Eine
Kapitalbeschaffung bzw. -bindung durch einen evtl. nötigen Grunderwerb entfällt
ebenfalls. Vorhandene Grundstücke stehen anderen Nutzungen offen. Das gesamte
mit dem Gebäude in Verbindung stehende Risiko wie z.B. teure
Unterhaltsmaßnahmen (z.B. Heizungserneuerungen) geht vollständig auf die Stadt
über. Da die Baumaßnahmen von der Stadt durchgeführt werden, sind vom
jeweiligen Träger keine Eigenleistungen, insbesondere in Sachen Bauüberwachung
und -abrechnung, erforderlich. Zusätzlich sind die im Zusammenhang mit
Baumaßnahmen möglichen Unwägbarkeiten durch die Stadt Lauf abgedeckt.
Bisherige Berechnungen
Aus rein finanzieller Betrachtung, ermöglicht das folgende Beispiel
einen Überblick der für einen städtischen Bau auf städtischem Grundstück
spricht:
Bruttoinvestitionskosten
der Stadt Lauf: |
1.114.421,00 € |
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Förderung
FAG 10 (ca. 36 %): |
401.191,56 € |
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Eigeninvestition
der Stadt Lauf: |
713.229,44 € |
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Buchvorteil:
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Restbuchwert
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650.078,92 € |
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Mehrkosten
durch städtischen Bau |
-
142.645,89 € |
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Gebäudeunterhalt
über 25 Jahre |
-
417.907,88 € |
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Mieteinnahmen
25 Jahre |
+ 524.706,55 € |
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Summe: |
614.231,71 € |