Betreff
Vorgehensweise bei künftigen Bauprojekten im Kindertagesstättenbereich
Vorlage
FB 1/025/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadt, bei künftigen Baumaßnahmen im Kindertagesstättenbereich auf städtischen Grundstücken die Baumaßnahme selbst durchzuführen und einem freien Träger gegen einen angemessen Mietpreis auf Grundlage des vorgestellten Kalkulationsschemata zu Verfügung zu stellen.

Alternativ bleiben die bisherigen Regelungen beim Bau einer Kindertagesstätte eines freien Trägers auf städtischem Grund mit beispielsweise einem  Erbbaurecht-Vertrag sowie die Zuschussrichtlinie bei Baumaßnahmen eines freien Trägers auf dessen Grundstück  hiervon unberührt.

 

 

 

 

 

Im Hinblick auf anstehende Bauprojekte im Kindertagesstättenbereich sowie auf die Beschlusslage zur Privatisierung von städtischen Kindertagesstätten hat sich die Verwaltung mit der Thematik der Bauträgerschaft in diesem Bereich befasst. In diesem Zusammenhang wurden anhand einer Beispielrechnung für einen zweigruppigen Hort folgende Lösungsansätze genauer betrachtet:

 

1.  Variante: „Bau durch die Stadt Lauf an der Pegnitz auf städtischem Grundstück“:

 

zwei Gruppen lt. Summenraumprogramm:

 

 

287 m²

 

zuweisungsfähige Gesamtkosten (FA-ZR)

287 m² x 3.883,00 Euro (Kostenrichtwert)

 

 

  

1.114.421,00 €

 

FAG-Förderung auf die gesamten zuweisungsfähigen Gesamtkosten (FAG ca. 36%)

 

 

      401.191,56 €

 

Eigeninvestition der Stadt Lauf

(1.114.421 € - FAG-Förderung)

 

 

713.229,44 €

 

 

 

 

Restbuchwert der Investition nach Zweckbindung FAG bei einer Abschreibungsdauer von 60 Jahren

 

 

      650.078,92 €

Realwert der Liegenschaft kann abweichend sein!

 

 

 

 

 

2. Variante: „Bau durch Träger auf eigenem Grundstück“:

 

 

 

 

zwei Gruppen lt. Summenraumprogramm:

 

 

287 m²

 

zuweisungsfähige Gesamtkosten

287 m² x 3.883,00 Euro (Kostenrichtwert)

 

 

   1.114.421,00 €

 

Förderung in Höhe von 80% der zuweisungsfähigen Gesamtkosten gem. der Richtlinie der Stadt Lauf

 

 

      891.536,80 €

 

FAG-Förderung (ca. 36 %) auf die von der Stadt Lauf geförderten Gesamtkosten

 

 

      320.953,25 €

 

Finanzierungsanteil der Stadt Lauf

(891.536,80 € - 320.953,25 €)

 

 

      570.583,55 €

 

Finanzierungsanteil des Trägers

(1.114.421 € - 891.536,80 €)

 

 

      222.884,20 €

 

 

 

 

Es verbleibt kein Restbuchwert der Investition der Stadt Lauf nach der Zweckbindung!

 

Die Mehrkosten die durch einen Bau durch die Stadt Lauf entstehen würden, belaufen sich auf 142.645,89 € (713.229,44 € - 570.583,55 €). Ebenfalls würde die Stadt Lauf den Gebäudeunterhalt entsprechend übernehmen, was auf die Zweckbindungszeit von 25 Jahren Kosten für die Stadt Lauf in Höhe von 417.907,88 € (inkl. Verwaltungskosten) bedeuten würde.

 

Das städtische Gebäude sollte dem Betriebsträger der Kindertagesstätte gegen eine angemessene Miete zur Verfügung gestellt werden. Um der Gleichbehandlung Rechnung zu tragen, muss die Berechnung der Miete für jeden Einzelfall erfolgen. Als Berechnungsgrundlagen sollen hier die durch die Realisierung des Bauvorhabens durch die Stadt Lauf vom jeweiligen Träger eingesparten Beträge aus AfA, Gebäudeunterhalt, Zinsen (für Fremd- und/oder Eigenkapital), Grundstücksbeschaffungskosten und der gleichen, herangezogen werden. Zu den Mietzahlungen kommen umlagefähige Nebenkosten (Gebäudeversicherungen usw.) hinzu, soweit diese nicht vom Träger selbst entrichtet werden bzw. zu entrichten sind.

 

Für die Freien Träger erwachsen aus diesem Vorgehen mehrere Vorteile. Der Träger hat in dieser Modellvariante eine sehr große Planungssicherheit. Die monatlichen Kosten sind über einen sehr langen Zeitraum konstant. Eine Kapitalbeschaffung bzw. -bindung durch einen evtl. nötigen Grunderwerb entfällt ebenfalls. Vorhandene Grundstücke stehen anderen Nutzungen offen. Das gesamte mit dem Gebäude in Verbindung stehende Risiko wie z.B. teure Unterhaltsmaßnahmen (z.B. Heizungserneuerungen) geht vollständig auf die Stadt über. Da die Baumaßnahmen von der Stadt durchgeführt werden, sind vom jeweiligen Träger keine Eigenleistungen, insbesondere in Sachen Bauüberwachung und -abrechnung, erforderlich. Zusätzlich sind die im Zusammenhang mit Baumaßnahmen möglichen Unwägbarkeiten durch die Stadt Lauf abgedeckt.

 

Bisherige Berechnungen

 

Aus rein finanzieller Betrachtung, ermöglicht das folgende Beispiel einen Überblick der für einen städtischen Bau auf städtischem Grundstück spricht:

 

Bruttoinvestitionskosten der Stadt Lauf:

                                   1.114.421,00 €

 

 

Förderung FAG 10 (ca. 36 %):

                                       401.191,56 €

 

 

Eigeninvestition der Stadt Lauf:

                                       713.229,44 €

 

 

Buchvorteil:

 

Restbuchwert

 650.078,92 €

 

                                      

Mehrkosten durch städtischen Bau

                                    - 142.645,89 €

 

 

Gebäudeunterhalt über 25 Jahre

                                   - 417.907,88 €

 

 

Mieteinnahmen 25 Jahre

+ 524.706,55 €

 

 

Summe:

                                       614.231,71 €