Betreff
Ersatzneubau Hort Schönberg
Vorlage
FB 1/024/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen zweigruppigen Hort auf dem Gelände der Schule in Schönberg zu errichten. Bei den Planungen sind mögliche Doppelnutzungen von Räumlichkeiten der Schule zu berücksichtigen. Bzgl. der Trägerschaft ist mit dem Gemeindeverein Schönberg e.V. eine schriftliche Vereinbarung auszuarbeiten und abzuschließen, die die Miethöhe für die Überlassung der Räumlichkeiten sowie künftige Regellungen bzgl. der Nutzung der Räumlichkeiten (Bauunterhalt, etc.) regelt.

 

 

Mit Beschluss vom 26.03.2014 wurde der Bedarf des Hauses für Kinder Krempoli in Schönberg bis zum 31.08.2016 mit maximal 95 Kindergartenplätzen (78 Kinder), 65 Hortplätzen (50 Kinder) und 55 Krippenplätzen (26 Kinder) als bedarfsnotwendig anerkannt. Künftig soll der Kinderkrippen- und Kindergartenbetrieb im Neubau erfolgen und der Hortbetrieb ausgelagert werden. Somit würden künftig im Neubau zwei Krippengruppen (26 Kinder) und zwei Kindergartengruppen (50 Kinder) betrieben werden. Der Hort in Schönberg sollte künftig auf dem Gelände der Schule installiert werden. Dadurch wird die Möglichkeit der Doppelnutzung von Räumlichkeiten geschaffen.

 

Mit Beschluss vom 27.10.2015 wurde bereits beschlossen, dass in Schönberg weiterhin eine Betreuungsform für Schulkinder angeboten werden soll. Aktuell gibt es für die Grundschule Schönberg / Ottensoos keine Bestrebungen einen gebundenen Ganztagsschulbetrieb einzurichten. Durch die Planung eines zweigruppigen Hortes auf dem Gelände der Schule, der auch die mögliche Doppelnutzung von Räumen (z.B. Turnhalle, Sanitäranlagen) berücksichtigen würde, würde man sich auch im Hinblick auf eine sich verändernde Schullandschaft nichts verbauen.

 

Da das Grundstück auf dem sich die Grundschule Schönberg befindet im Eigentum der Stadt Lauf befindet, sollte hier entsprechend der vorangegangenen Beschlussvorlage die Stadt Lauf einen zweigruppigen Hort planen und bauen und dann einem Träger für den Betrieb des Hortes gegen einen angemessenen Mietpreis zur Verfügung stellen. Der Evang. Gemeindeverein Schönberg hat bereits mitgeteilt, dass dieser einen Bau in Eigenverantwortung nicht durchführen kann, sich aber weiterhin für die Trägerschaft anbieten würde. Im Haushalt 2016 sind bereits Planungskosten für den Hort in Schönberg eingeplant. Die Details über die Trägerschaft wären bereits vorab mit dem Gemeindeverein entsprechend schriftlich zu fixieren. Sollte sich der Gemeindeverein Schönberg e.V. wider erwartend gegen daps Fortführen des Hortbetriebs entscheiden, muss sich die Verwaltung unter den oben genannten Kriterien umgehend um eine neue Vergabe der Trägerschaft bemühen.

 

In den Planungen für den Hort werden entsprechende Möglichkeiten der Doppelnutzung von Räumlichkeiten der Schule Schönberg geprüft um einen künftigen Bauunterhalt so gering wie möglich zu halten. Aktuell befindet sich der Hort noch in vom Gemeindeverein Schönberg e.V. angemieteten Räumlichkeiten. Der Mietvertrag hierfür läuft zum Ende des KiTa-Jahres 2016 /2017 aus, so dass mit Planung der neuen Räumlichkeiten zeitnah begonnen werden muss um die Zeit eines eventuellen Anschluss-Mietverhältnisses entsprechend gering zu halten.