Betreff
Haushalt 2016 des Optimierten Regiebetriebes Abwasserbeseitigung der Stadt Lauf a.d. Pegnitz
a) Wirtschaftsplan 2016 mit Anlagen
b) Nachtragshaushaltssatzung 2016 der Stadt Lauf a.d. Pegnitz
Vorlage
FB 2/009/2016
Aktenzeichen
941 ORB / FB 2/ Kr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)  Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan 2016 des Optimierten Regiebetriebes „Abwasserbetrieb Lauf a.d. Pegnitz“  mit Anlagen in der vorliegenden Form zur Beschlussfassung. Der Wirtschaftsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Abstimmung:

 

b)   Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Nachtragshaushaltssatzung 2016 für die Stadt Lauf a.d .Pegnitz. in der vorgelegten Form zur Beschlussfassung.

Die Nachtragshaushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Abstimmung:

 

Mit Beschluss vom 17.12.2015 hat der Stadtrat der Stadt Lauf a.d. Pegnitz die Betriebssatzung des Optimierten Regiebetriebes „Abwasserbetrieb Lauf a.d. Pegnitz“ zum Zwecke der Abwasserentsorgung verabschiedet. Die Betriebssatzung ist zum 01.01.2016 in Kraft getreten.

 

a)    Wirtschaftsplan 2016 mit Anlagen

Der vorliegende Wirtschaftsplan gliedert sich in den Erfolgsplan, den Vermögensplan, den Finanzplan sowie die Anlagen.

 

Der Erfolgsplan beinhaltet alle Erträge und Aufwendungen des laufenden Betriebes. Er stellt die Gewinn und Verlustrechnung dar und schließt im Jahr 2016 mit Erträgen in Höhe 5.118.900 Euro und Aufwendungen in Höhe von 4.939.100 Euro ab. Im Jahr 2016 entsteht somit ein Überschuss in Höhe von 179.800,00 Euro. In den Jahre 2017, 2018 und 2019 entsteht je ein Fehlbetrag von 66.740,00 Euro; 112.760,00 Euro und 142.720,00 Euro. Der Überschuss sowie die Fehlbeträge werden in den Vermögensplan überführt und dienen dort der Finanzierung von Investitionsmaßnahmen bzw. werden dort mitfinanziert.

 

Der Vermögensplan umfasst die Einnahmen (Mittelherkunft) und Ausgaben (Mittelverwendung) zur Durchführung von Investitionsmaßnahmen. Er schließt im Jahr 2016 mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 2.297.000 Euro.

Der Finanzplan stellt eine Prognose des Vermögensplanes der künftigen Jahre dar. Sowohl der Vermögensplan als auch der Finanzplan finden Ihre Grundlage in dem als Anlage beigefügten Investitionsprogramm.

 

Die zur Vorfinanzierung der im Investitionsplan aufgeführten Maßnahmen notwendigen Kreditaufnahmen im Jahr 2016 wurden mit 1.142.500,00 Euro ermittelt. Im Finanzplan des Jahres 2017 wurden 2.897.700 Euro an Kreditbedarf ermittelt. Im Jahr 2018 ergaben sich 2.030.500,00 Euro und im Jahr 2019 wurden 205.100, Euro geplant. Im Planungszeitraum ergibt sich dadurch ein Kreditaufnahmevolumen von 6.275.800,00 Euro.

 

Bei der Aufstellung des Planes auf Grundlage der Angaben des Fachgebietes 5.3 (Tiefbau) wurden die Kosten der bereits beschlossenen Umsetzung des Abwasserkonzeptes berücksichtigt.

 

 

 

 

 

b)   Nachtragshaushaltssatzung 2016 der Stadt Lauf a.d.Peg.

Da der Abwasserbetrieb als Optimierter Regiebetrieb (Eigenbetrieb) der Stadt Lauf a.d.Peg. eine sog. kommunale Sonderrechnung darstellt, müssen dessen Haushaltsdaten als Anlagen gemäß Art. 65 Abs. 1 GO, § 2 Abs. 2 Nr. 4 KommHV-Kameralistik i. V. m. §§ 13, 14 und 15 EBV in Form des Wirtschaftsplanes (vgl. Buchstabe a)  in die städtische Haushaltssatzung eingebettet und der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden.

 

Deshalb ist die Haushaltssatzung der Stadt Lauf a.d.Peg. für das Jahr 2016 anzupassen, d. h. es muss eine Nachtragshaushaltssatzung gemäß Art. 68 GO i. V. m. Art. 63 ff GO erlassen werden.

Die Haushaltsgenehmigung des Landratsamtes vom 17.03.2016 verweist bereits darauf, dass neben einer geänderten Haushaltssatzung und dem vorzulegenden Wirtschaftsplan auch die Schuldenübersicht der Stadt Lauf a.d.Peg. mit geändert werden muss, in der der Kreditbedarf des Abwasserbetriebes mit dargestellt ist.

 

Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung ist dieser Vorlage beigefügt; darin sind die Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplanes sowie die Einnahmen und Ausgaben des Vermögensplanes ausgewiesen, außerdem die geplante Kreditaufnahme des Abwasserbetriebes sowie die zulässigen Kassenkredite. Weitere Festsetzungen sind nicht erforderlich.

 

Zusätzlich zur Nachtragshaushaltssatzung ist eine geänderte Schuldenübersicht (Rücklagenübersicht bleibt unverändert) beigefügt, die somit in Summe den Schuldenstand der Stadt Lauf a.d.Peg. einschließlich ihres neuen Betriebes ausweist.