Betreff
Einbau einer Beckenüberwachungsanlage im Hallenbad CJT-Gymnasium,
Beteiligung der Stadt Lauf a.d. Pegnitz
Vorlage
FB 2/006/2016
Aktenzeichen
932 /FB 2 / Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Eine Beteiligung der Stadt Lauf a.d.Peg. an den Kosten einer Beckenüberwachungsanlage im Hallenbad des CJT-Gymnasiums des Landkreises Nürnberger Land in Höhe des Öffentlichkeitsanteils von 30 % (voraussichtlich 37.500 Euro) wird abgelehnt. Eine Verpflichtung zum Einbau einer solchen Anlage ist nicht gegeben; eine rechtliche Grundlage für eine finanzielle Beteiligung liegt außerdem nicht vor, so dass aus Gründen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Anfrage des Landkreises nicht nähergetreten wird.

 

Erstmals im Jahr 2013 wurde vom Landkreis angefragt, ob die Stadt Lauf a.d.Peg. bei Einbau einer Beckenüberwachungsanlage im Hallenbad des CJT-Gymnasiums sich finanziell beteiligen würde. Allerdings wurde die tatsächliche Umsetzung nicht vor 2015 angekündigt, da abgewartet werden sollte, ob eine derartige Anlage positive Erfahrungen mit sich bringt (Einbau im Schulschwimmbad Altdorf/Beschluss des Kreisbauausschusses vom 30.09.2013).

 

Bereits damals wurden geschätzte Gesamtkosten von 125.000 Euro genannt, an denen sich die Stadt Lauf a.d.Peg. mit ihrem Finanzierungsanteil von 30 % (für die öffentliche Nutzung) beteiligen solle; das entspräche 37.500 Euro.

 

Mit Schreiben vom 21.01.2016 fragt der Landkreis nunmehr nach der noch ausstehenden Entscheidung der Stadt Lauf a.d.Peg. und führt gleichzeitig aus, dass zum einen inzwischen positive Erfahrungswerte vorliegen und zum anderen eine staatliche Förderung zu dieser Maßnahme nicht gewährt wird, da keine schulische Notwendigkeit vorliegt.

Die Regierung von Mittelfranken führt dazu in ihrem Schreiben vom 12.01.2016 entsprechend aus: „Ein Beckenüberwachungssystem, das über den Standard eines Schulschwimmbades hinausgeht, ist weder bedarfsnotwendig, noch mit dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar.“

 

Zwischen dem Landkreis und der Stadt Lauf a.d.Peg. besteht seit dem Jahr 1978 eine beschlussmäßige Vereinbarung (sh. Anlage), wonach als Öffentlichkeitsanteil 30 % der Betriebskosten durch die Stadt Lauf a.d.Peg. zu tragen sind (jährlich zwischen 65.000-95.000 Euro). Explizit ausgeschlossen sind allerdings Aufwendungen für Großreparaturen oder Neuinvestitionen; hierfür sollen gesonderte Vereinbarungen getroffen werden.

 

Nach den Recherchen des Fachbereichs ist der Einbau derartiger Überwachungsanlagen in Schulschwimmbädern zwar empfohlen, jedoch nicht verpflichtend; dies unterstreicht auch die o. g. Aussage der Regierung. Eine rechtliche Verpflichtung im Bereich der Nutzung durch die Öffentlichkeit ist ebenfalls nicht bekannt.

 

Bisher hat sich die Stadt Lauf a.d.Peg. an keinerlei investiven Maßnahmen (auch nicht an der Generalsanierung des Hallenbades in 1990) beteiligt, außerdem verfügen die städtischen Bäder an den Schulen bzw. das Freibad auch nicht über derartige Anlagen. Zudem stehen im Haushalt 2016 für eine solche Beteiligung (freiwilliger Investitionszuschuss) keine Mittel zur Verfügung.