- Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 77 „Am Steinbruch“ wird im Bereich des Grundstücks Fl.Nr.
1676/2 der Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz durch einen Tekturplan gemäß den
Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) geändert.
2.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem
Entwurfsplan vom 05.04.2016.
3.
Der Geltungsbereich des Tekturplanes wird als „Sondergebiet Sporthalle“
nach § 11 BauNVO festgesetzt.
4.
Der Tekturplan erhält die Bezeichnung „Tekturplan Nr. 1 zum
Bebauungsplan Nr. 77 „Sporthalle Haberloh“.
5.
Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der nächsten Änderung
angeglichen.
6.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich
bekanntzumachen und die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 durchzuführen.
7.
Für den durch den Anbau überbauten Revisionsschacht im städtischen Kanal
ist außerhalb des Anbaus ein neuer Schacht zu errichten. Es ist ein statischer
zu erbringen, dass durch den Anbau keine Last auf den Kanal abgetragen werden.
Vor Beginn und nach Abschluss der Bauarbeiten ist der betroffene Kanalabschnitt
zu verfilmen. Sämtliche
Kosten sind durch den Antragsteller zu übernehmen.
8.
Kosten für erforderliche Fachgutachten im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
Der Bebauungsplan Nr. 77 „Sporthalle Haberloh“ ist seit dem 26.07.1996 rechtsverbindlich.
Bebauungsplan Nr. 77 „Sporthalle Haberloh“
Im gleichen Jahr wurde die Sporthalle baurechtlich genehmigt und nach den Festsetzungen des Bebauungsplans errichtet.
Im Jahr 2013 wurde im Geltungsbereich des angrenzenden Bebauungsplans Nr. 103 „Sportpark Haberloh“ vom TV 1877 Lauf e.V. ein Neubau einer Gymnastikhalle beantragt, der jedoch derzeit nicht realisiert werden soll.
Stattdessen beabsichtigt der TV 1877 Lauf e.V. nun einen Anbau an die bestehende Sporthalle zu errichten.
Geplante Erweiterung der Sporthalle mit Erweiterung des Geltungsbereichs
Der geplante Anbau liegt zum Teil außerhalb der Baugrenzen und auch außerhalb des festgesetzten Geltungsbereichs des Bebauungsplan Nr. 77. Deshalb beantragt der TV 1877 Lauf e.V. nun die Änderung des Bebauungsplans.
Städtebaulich sind der Anbau und die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans vertretbar.
Allerdings verläuft unter der bestehenden Sporthalle und unter dem geplanten Anbau ein Abwasserkanal DN 400.
Durch den Anbau wird ein
Revisionsschacht überbaut. Der Überbauung des Kanals kann grundsätzlich
zugestimmt werden, wenn außerhalb des Anbaus auf Kosten des Antragstellers ein
neuer Schacht gesetzt wird. Außerdem darf auf den Kanal keine Last aus dem
Gebäude abgetragen werden. Hierzu ist eine statische Berechnung vorzulegen. Vor
Beginn und nach Abschluss der Bauarbeiten ist der betroffene Kanalabschnitt auf
Kosten des Antragstellers zu verfilmen
Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück Fl.Nr. 1676/2 der Gemarkung
Lauf als „Sonderbaufläche Sporthalle“ und im nördlichen Bereich als
„Grünfläche“ dargestellt. Hier muss der Flächennutzungsplan im Rahmen der
anstehenden Überarbeitung angeglichen werden.
Für im Rahmen der Aufstellung des Tekturplans erforderliche
Fachgutachten (z.B. Umweltbericht, Immissionsschutz) ist eine
Kostenübernahmeerklärung dem TV 1877 Lauf e.V. zu vereinbaren.