Betreff
Antrag des TV 1877 Lauf e.V. auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 77 "Sporthalle Haberloh"
- Aufstellungsbeschluss
Vorlage
FB 5/014/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Bebauungsplan Nr. 77 „Am Steinbruch“ wird im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1676/2 der Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz durch einen Tekturplan gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) geändert.

2.    Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Entwurfsplan vom 05.04.2016.

3.    Der Geltungsbereich des Tekturplanes wird als „Sondergebiet Sporthalle“ nach § 11 BauNVO festgesetzt.

4.    Der Tekturplan erhält die Bezeichnung „Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 77 „Sporthalle Haberloh“.

5.    Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der nächsten Änderung angeglichen.

6.    Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen und die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 durchzuführen.

7.    Für den durch den Anbau überbauten Revisionsschacht im städtischen Kanal ist außerhalb des Anbaus ein neuer Schacht zu errichten. Es ist ein statischer zu erbringen, dass durch den Anbau keine Last auf den Kanal abgetragen werden. Vor Beginn und nach Abschluss der Bauarbeiten ist der betroffene Kanalabschnitt zu verfilmen. Sämtliche Kosten sind durch den Antragsteller zu übernehmen.

8.    Kosten für erforderliche Fachgutachten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens hat der Antragsteller zu tragen.

 

 

Der Bebauungsplan Nr. 77 „Sporthalle Haberloh“ ist seit dem 26.07.1996 rechtsverbindlich.



Bebauungsplan Nr. 77 „Sporthalle Haberloh“

Im gleichen Jahr wurde die Sporthalle baurechtlich genehmigt und nach den Festsetzungen des Bebauungsplans errichtet.

Im Jahr 2013 wurde im Geltungsbereich des angrenzenden Bebauungsplans Nr. 103 „Sportpark Haberloh“ vom TV 1877 Lauf e.V. ein Neubau einer Gymnastikhalle beantragt, der jedoch derzeit nicht realisiert werden soll.

Stattdessen beabsichtigt der TV 1877 Lauf e.V. nun einen Anbau an die bestehende Sporthalle zu errichten.

Geplante Erweiterung der Sporthalle mit Erweiterung des Geltungsbereichs

Der geplante Anbau liegt zum Teil außerhalb der Baugrenzen und auch außerhalb des festgesetzten Geltungsbereichs des Bebauungsplan Nr. 77. Deshalb beantragt der TV 1877 Lauf e.V. nun die Änderung des Bebauungsplans.

Städtebaulich sind der Anbau und die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans vertretbar.

Allerdings verläuft unter der bestehenden Sporthalle und unter dem geplanten Anbau ein Abwasserkanal DN 400.

Durch den Anbau wird ein Revisionsschacht überbaut. Der Überbauung des Kanals kann grundsätzlich zugestimmt werden, wenn außerhalb des Anbaus auf Kosten des Antragstellers ein neuer Schacht gesetzt wird. Außerdem darf auf den Kanal keine Last aus dem Gebäude abgetragen werden. Hierzu ist eine statische Berechnung vorzulegen. Vor Beginn und nach Abschluss der Bauarbeiten ist der betroffene Kanalabschnitt auf Kosten des Antragstellers zu verfilmen

Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück Fl.Nr. 1676/2 der Gemarkung Lauf als „Sonderbaufläche Sporthalle“ und im nördlichen Bereich als „Grünfläche“ dargestellt. Hier muss der Flächennutzungsplan im Rahmen der anstehenden Überarbeitung angeglichen werden.

Für im Rahmen der Aufstellung des Tekturplans erforderliche Fachgutachten (z.B. Umweltbericht, Immissionsschutz) ist eine Kostenübernahmeerklärung dem TV 1877 Lauf e.V. zu vereinbaren.