- Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Bel ange
- Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
1)
Es wird festgestellt, dass während der erneuten
der öffentlichen Auslegung der Einbeziehungssatzung „Westliche Neunhofer
Hauptstraße“ keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.
2)
Es wird festgestellt, dass bei der der
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine
Einwände vorgebracht wurden bzw. keine Äußerungen eingegangen sind von
Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde, Ansbach
Planungsverband Industrieregion Mittelfranken, Nürnberg
Staatl. Bauamt Nürnberg
Städt. Werke Lauf GmbH
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth
Polizeiinspektion Lauf
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nürnberg, Außenstelle
Hersbruck
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Zu den bei der der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange vorgebrachten Äußerungen zur Planung wird festgestellt:
Landratsamt Nürnberger Land
Die Einbeziehungssatzung enthält bewusst keine Festsetzungen zu
Baufenstern, GRZ, GFZ usw., da sich die Zulässigkeit der künftigen Bebauung
nach § 34 BauGB – Ein-fügung in die nähere Umgebung – richtet. Im Umweltbericht
sind „mögliche bebaubare Bereiche“ definiert, die die nach § 34 maximal
mögliche Bebauung berücksichtigen und dementsprechend der Ermittlung der
Kompensationsmaßnahmen zugrunde gelegt wurden. Weitergehende Maßnahmen sind
nicht erforderlich. Die für konkrete Bauvor-haben notwendigen
Ausgleichsmaßnahmen sind im Rahmen der Baugenehmigung festzulegen und es können
gegebenenfalls entsprechende Sicherungsmaßnahmen gefordert werden.
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
Die Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes werden in der Einbeziehungssatzung
ergänzt.
Main-Donau Netzgesellschaft
Ein Hinweis auf den Abstand zwischen Baumstandorten und
Versorgungsleitungen wurde in den Plan aufgenommen.
3)
Die
Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund des § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuches
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI.I S. 2414) in
Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. Seite 796) folgende
Satzung
für den
Bereich "Westliche Neunhofer Hauptstraße" im Ortsteil Neunhof
§ 1
(1) Für den
Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung für den Bereich "Westliche
Neunhofer Hauptstraße" im Ortsteil Neunhof gilt der vom Stadtbauamt Lauf
a.d.Pegnitz ausgearbeitete Plan vom 06.10.2015 in der Fassung der letzten
Änderung vom 05.04.2016.
(2) Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles im Bereich
"Westliche Neunhofer Hauptstraße" im Ortsteil Neunhof ergeben sich
aus dem Plan.
§2
Diese Satzung
tritt gemäß §
10 BauGB mit
dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren
städtebaulichen Festsetzungen welche dieser Einbeziehungssatzung ent- oder
widersprechen außer Kraft.
4)
Das Stadtbauamt wird beauftragt, den
Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Einbeziehungssatzung
„Westliche Neunhofer Hauptstraße“ damit in Kraft zu setzen.
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 02.02.2016 aufgrund verschiedener Änderungen die erneute öffentliche Auslegung und eine erneute Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange der Einbeziehungssatzung „Westliche Neunhofer Hauptstraße“ beschlossen.
Diese Verfahrensschritte wurden vom 22.02.2016 bis zum
05.03.2016 durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist wurden keine Äußerungen zur Planung vorgebracht.
Die eingegangenen Stellungnahmen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die Stellungnahme der Verwaltung hierzu und Beschlussvorschläge sind in der Anlage tabellarisch aufgeführt.
Nachdem sich durch die Beteiligungen keine Änderungen der Planung mehr ergeben, kann die Außenbereichssatzung „Westliche Neunhofer Hauptstraße“ im Ortsteil Neunhof als Satzung beschlossen werden.