Betreff
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB),Durchführung eines Raumordnungsverfahrens zur geplanten Ansiedlung eines IKEA-Einrichtungshauses in Nürnberg, Regensburger Straße
Vorlage
FB 5/003/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz stimmt der Errichtung eines IKEA-Einrichtungshauses in Nürnberg, Regensburger Straße zu, mit der Maßgabe, dass Entwicklung und Ausbau des Randsortiments regelmäßig überprüft werden.

 

 

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Einzugsgebiet

 

Die IKEA Verwaltungs GmbH plant die Errichtung eines neuen Einrichtungshauses im Südosten von Nürnberg.

 

Durch die Regierung von Mittelfranken als höhere Landesplanungsbehörde wird ein Raumordnungsverfahren durchgeführt, an dem die Stadt Lauf a.d.Pegnitz als betroffene Kommune beteiligt wird.

 

Das geplante Einrichtungshaus soll an der Regensburger Straße (Bundesstraße 4) entstehen (Anlage 1). Die Fläche wird bereits gewerblich genutzt. Das Baugrundstück hat eine Größe von ca. 73.000 m²; die Verkaufsfläche soll 25.500 m² betragen. Entstehen sollen ca. 1.400 Kfz-Stellplätze, die teilweise ebenerdig unter dem Einrichtungshaus geplant sind.

 

Verkaufsflächen und Sortiment

Das Einrichtungshaus soll eine Gesamtverkaufsfläche (VK) von 25.500 m² aufweisen, von denen 17.980 m² das nicht zentrenrelevante Kernsortiment Möbel (incl. Matratzen und Lattenroste) umfassen (~ca. 70,2 % VK). Auf insgesamt 7.610 m² VK (~ ca. 29,8 %) sollen unterschiedliche zentrenrelevante als auch nicht zentrenrelevante Randsortimente angeboten werden, wovon das Sortiment Glas, Porzellan, Keramik, Geschenkartikel, Haushaltswaren (GPK) mit 1.650 m² den größten Anteil einnehmen soll (~ 6,5 % VK). Dieses Sortiment wurde ebenso wie die Randsortimente Haus- und Heimtextilien (950 m² VK) und Papier- und Schreibwaren (800 m² VK) näher untersucht, während die einen relativ geringen Prozentsatz umfassenden nicht zentrenrelevanten Sortimente unbeachtet blieben (z. B. Baumarktartikel).

 

Raumordnung und Landesplanung

Nürnberg liegt lt. Regionalplan im „Stadt- und Umlandbereich im großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen“, am Schnittpunk mehrerer Entwicklungsachsen der Region Nürnberg.

 

Gemäß der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Bayern 2013 ist die Stadt Nürnberg als Oberzentrum für die Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten, die überwiegend Waren des sonstigen Bedarfs vorhalten, d. h. insbesondere Möbel-, Bau- und Gartenmärkte, in denen ein im Vergleich zum Kernsortiment des sonstigen Bedarfs deutlich reduziertes Randsortiment des Innenstadtbereichs angeboten wird, grundsätzlich geeignet.

 


Die Innenstadt von Nürnberg liegt etwa 6,5 km entfernt. Flächenausweisung für Einzelhandelsgroßprojekte soll an städtebaulich integrierten Standorten erfolgen, ausgenommen hiervon sind Einzelhandelsgroßprojekte, die überwiegend Waren des sonstigen Bedarfs anbieten. Diese können lt. LEP Bayern 2013 auch in städtebaulichen Randlagen - wie hier-  angesiedelt werden, da ihre Standorte besonders gut erreichbar sein und umfangreiche geeignete Flächen aufweisen müssen.

 

Durch die Randlage im Osten von Nürnberg mit verkehrsgünstiger Anbindung (A73, A3, A6, A9) kann der Standort eine sehr gute Fernwirkung erzielen.

 

Einzugsgebiet und Wirkungsanalyse des Vorhabens

Die Vorhabensträgerin hat eine Verträglichkeitsanalyse von der CIMA Beratung + Management GmbH erstellen lassen. Das potenzielle Einzugsgebiet des Vorhabens gliedert sich in ein Kern-Einzugsgebiet und ein erweitertes Einzugsgebiet (Anlage 2). Die Verträglichkeitsanalyse kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben im Kerneinzugsbereich weder für das Oberzentrum Nürnberg noch für die darin liegenden Kommunen, zu denen auch das Mittelzentrum Lauf a.d.Pegnitz zählt, mögliche Beeinträchtigungen erwarten lässt.

Die Ermittlung der Leistungsdaten des Einzelhandels basiert lt. Gutachten auf einer Vollerhebung des vorhabenrelevanten Einzelhandelsbestands in der Stadt Nürnberg sowie den Oberzentren Fürth, Schwabach und den Mittelzentren Roth, Neumarkt i.d.Oberpfalz, Hersbruck, Lauf a.d.Pegnitz, Altdorf und Hilpoltstein und weiterer Grundzentren im August 2014 .

 

Für das Gebiet der Stadt Lauf a.d.Pegnitz (Mittelzentrum) kommen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass im vorhabenrelevanten Bereich (Möbel) kaum Angebote zu finden sind. „Im Zentralen Versorgungsbereich, der aufgrund des hohen Besucheraufkommens der attraktiven Altstadt stark von Gastronomie und touristischen Angeboten geprägt ist, bieten zwei kleinere, gehobene bis exklusive Nischenanbieter auf rund 360 m² VK Möbel an. Das Angebot in den vorhabenrelevanten Randsortimenten in der Laufer Innenstadt weist eine VK von etwa 550 m² auf und verteilt sich auf die Bereiche Heimtextilien, Schreibwaren und GPK, meist auf kleinere Fachgeschäfte oder als Randsortiment. … Außerhalb des Zentralen Versorgungsbereichs findet sich lediglich ein Anbieter von Gardinen mit gehobener Qualitätsorientierung in Streulage. Damit ist aufgrund der Angebotssituation sowie der unterschiedlichen Zielgruppenansprache der ansässigen Anbieter (Touristen und Tagesbesucher), trotz der relativen Nähe der Stadt Lauf zum möglichen Vorhabenstandort eine mögliche Wettbewerbsverschärfung im Realisierungsfall als sehr gering einzustufen.“

 

Nach Auffassung der Wirtschaftsförderung ist die Erhebung der Angebote nicht ganz vollständig, da sich außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs – zumindest derzeit – ein Möbeldiscounter befindet, der mit großer Wahrscheinlichkeit vom Kernangebot der IKEA betroffen sein wird. Auch hinsichtlich der Heimtextilien, sind nach Kenntnis des FB 4 mindestens zwei Anbieter außerhalb der Innenstadt vorhanden.

 

Im Rahmen der Verträglichkeitsanalyse ist zu prüfen, ob das geplante Vorhaben die Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungskerns der Standortgemeinde (= Nürnberg) oder anderer zentraler Orte sowie die verbrauchernahe Versorgung im Einzugsbereich wesentlich beeinträchtigt. Dies wäre dann der Fall, wenn ein Umsatzverlust in zentren- oder nahversorgungsrelevanten Sortimenten von mehr als 10 % zu vermuten ist. Das Kernsortiment Möbel ist nicht zentrenrelevant und daher von dieser Prüfung ausgenommen.

 

Für das Kernsortiment Möbel prognostiziert das Gutachten in der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für die Innenstadt einen Umsatzverlust von ca. 5,1 % und für die sonstigen Lagen im Stadtgebiet ca. 9,3 %. Für den gesamten Einzugsbereich des Vorhabens gemittelt wird ein Umsatzverlust von ca. 5,8 % errechnet. Das zentrenrelevante Randsortiment GPK wird in der Innenstadt von Lauf mit einem Umsatzverlust von ca. 0,1 % geschätzt. Beim Sortiment Heimtextilien sind es zwar voraussichtlich ca. 0,3 % Umsatzverlust in der Innenstadt und ca. 0,5 % in den sonstigen Lagen, aber dennoch weit unter der relevanten 10%-Grenze.

 

Aufgrund dieser Berechnungen kommt das Gutachten zu dem oben genannten Ergebnis, dass keine Beeinträchtigung zu erwarten ist.

 

Unter der Berücksichtigung, dass alle genannten zentrenrelevanten Randsortimente bereits jetzt in großen Einrichtungshäusern außerhalb des Mittelzentrums Lauf angeboten werden, von deren Umsatz das neue Haus weit höhere Beträge abschöpfen wird als von den kleinen Einzelhandelsstandorten in Lauf (z. B. IKEA Fürth, XXL Lutz, große Kaufhäuser in Nürnbergs Innenstadt), kann dieses Ergebnis aus Sicht der Wirtschaftsförderung nicht angezweifelt werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Aus Sicht der Wirtschaftsförderung sind die vorgelegten Verfahrensunterlagen geprüft worden, soweit dies ohne Einschaltung eines entsprechenden Gutachters möglich ist.

 

Einwände gegen das geplante Vorhaben sind aus Sicht der Wirtschaftsförderung nicht angezeigt.

 

Um zu verhindern, dass sich das Randsortiment eigendynamisch immer weiter entwickelt, schlägt die Verwaltung vor, dass Entwicklung und Ausbau des Randsortiments regelmäßig überprüft werden.