Betreff
Bürgerversammlung Weigenhofen, Antrag auf Ersatzbeschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs für die Feuerwehr Weigenhofen mit entsprechender Unterstellmöglichkeit
Vorlage
FB 3/001/2016
Aktenzeichen
091-FB3/Wa
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Entscheidung über eine mögliche Ersatzbeschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges und die ggf. dann notwendige Unterstellmöglichkeit wird bis zum Vorliegen des Feuerwehrbedarfsplans zurückgestellt.

 

In der Bürgerversammlung Weigenhofen am 09.11.2015 wurde ein Antrag zur

 

„Ersatzbeschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges mit entsprechender Unterstellmöglichkeit für die Freiwillige Feuerwehr Weigenhofen“

 

gestellt. Diese Empfehlung hat die Bürgerversammlung einstimmig angenommen, so dass diese innerhalb von 3 Monaten durch den Stadtrat zu behandeln ist (Art. 18 Abs. 4 GO). Der Auszug aus der Niederschrift der Bürgerversammlung ist als Anlage beigefügt.

 

 

Seitens der Verwaltung wird hierzu wie folgt Stellung genommen:

 

Im bisherigen Feuerwehrgerätehaus Weigenhofen wäre die Unterbringung eines TSF auf Grund der Abmessungen des Fahrzeuges nicht mehr möglich. Vor Anschaffung des Fahrzeuges wäre deshalb eine Gerätehauserweiterung bzw. ein kompletter Neubau erforderlich. Die für die Erweiterung durchgeführten Grundstücksverhandlungen führten jedoch, trotz mehrmaliger Versuche der Verwaltung, zu keinem Erfolg. Um ein Fahrzeug anzuschaffen wurde die Verwaltung im Zuge der Beratung über die Fahrzeug-Prioritätenliste beauftragt, eine Ausführungsplanung mit Kostenschätzung für einen Gerätehausneubau zu erarbeiten (VASB v. 18.09.2014).

 

Weiterhin wurde die Verwaltung seitens des Stadtrats beauftragt, die zur Erfüllung der Pflichtaufgaben notwendige Ausstattung der Feuerwehren zu ermitteln (StRB v.  23.10.2014). Mit der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans wurde ein externer Sachverständiger beauftragt. Die Planungen für einen möglichen Gerätehausneubau wurden bis zur Fertigstellung des Bedarfsplanes zurückgestellt.

 

Der Feuerwehrbedarfsplan wird in Kürze im Entwurf den Feuerwehren und Vertretern des Stadtrats vorgestellt werden. Anschließend erfolgt die Beschlussfassung durch den Stadtrat. Seitens der Verwaltung wird deshalb empfohlen, die Entscheidung bis zum Vorliegen des Feuerwehrbedarfsplans zurückzustellen.