Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Die Entscheidung über eine mögliche Ersatzbeschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges und die ggf. dann notwendige Unterstellmöglichkeit wird bis zum Vorliegen des Feuerwehrbedarfsplans zurückgestellt.
In der Bürgerversammlung Weigenhofen am
09.11.2015 wurde ein Antrag zur
„Ersatzbeschaffung
eines Tragkraftspritzenfahrzeuges mit entsprechender Unterstellmöglichkeit für
die Freiwillige Feuerwehr Weigenhofen“
gestellt. Diese Empfehlung hat die
Bürgerversammlung einstimmig angenommen, so dass diese innerhalb von 3 Monaten
durch den Stadtrat zu behandeln ist (Art. 18 Abs. 4 GO). Der Auszug aus der
Niederschrift der Bürgerversammlung ist als Anlage beigefügt.
Seitens der Verwaltung wird hierzu wie folgt
Stellung genommen:
Im bisherigen Feuerwehrgerätehaus
Weigenhofen wäre die Unterbringung eines TSF auf Grund der Abmessungen des
Fahrzeuges nicht mehr möglich. Vor Anschaffung des Fahrzeuges wäre deshalb eine
Gerätehauserweiterung bzw. ein kompletter Neubau erforderlich. Die für die
Erweiterung durchgeführten Grundstücksverhandlungen führten jedoch, trotz
mehrmaliger Versuche der Verwaltung, zu keinem Erfolg. Um ein Fahrzeug
anzuschaffen wurde die Verwaltung im Zuge der Beratung über die
Fahrzeug-Prioritätenliste beauftragt, eine Ausführungsplanung mit
Kostenschätzung für einen Gerätehausneubau zu erarbeiten (VASB v. 18.09.2014).
Weiterhin wurde die Verwaltung seitens des
Stadtrats beauftragt, die zur Erfüllung der Pflichtaufgaben notwendige
Ausstattung der Feuerwehren zu ermitteln (StRB v. 23.10.2014). Mit der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans
wurde ein externer Sachverständiger beauftragt. Die Planungen für einen
möglichen Gerätehausneubau wurden bis zur Fertigstellung des Bedarfsplanes
zurückgestellt.
Der Feuerwehrbedarfsplan wird in Kürze im
Entwurf den Feuerwehren und Vertretern des Stadtrats vorgestellt werden.
Anschließend erfolgt die Beschlussfassung durch den Stadtrat. Seitens der
Verwaltung wird deshalb empfohlen, die Entscheidung bis zum Vorliegen des
Feuerwehrbedarfsplans zurückzustellen.