- Aufstellungs- und Billigungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
1.
Der Bebauungsplan Nr. 44 „Am Steinbruch“ wird im
Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 2362 und 2363 der Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz
durch einen Tekturplan gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs.1 BauGB geändert.
2.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
ergibt sich aus dem Entwurfsplan vom 08.12.2015.
3.
Der Geltungsbereich des Tekturplanes wird als
„Allgemeines Wohngebiet“ nach § 4 BauNVO festgesetzt.
4.
Der Tekturplan erhält die Bezeichnung
„Tekturplan Nr. 7 zum Bebauungsplan
Nr. 44 „Am Steinbruch“.
5.
Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung wird
verzichtet.
6.
Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen einer
Berichtigung angeglichen.
7. Der Tekturplanentwurf vom 08.12.2015 mit Begründung wird beschlussmäßig gebilligt.
8. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 durchzuführen.
Anlagen:
Bebauungsplanentwurf
Begründung
Der Bebauungsplan Nr. 44 „Am
Steinbruch“ ist seit dem 07.02.1997 rechtsverbindlich. Für das im Eigentum der
Katholische Kirchenstiftung St. Otto befindliche Grundstück Fl.Nr. 2362 der
Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz setzt der rechtskräftige Bebauungsplan eine
Gemeinbedarfsfläche für sozialen Zwecken dienenden Gebäuden und Einrichtungen
(Kindergarten) sowie für Kirchen und kirchlichen Zwecken dienenden Gebäuden und
Einrichtungen fest.
Diese Nutzungen wurden
bislang nicht umgesetzt und sollen auch künftig nicht mehr realisiert werden.
Stattdessen möchte die
Katholische Kirchenstiftung St. Otto dieses Grundstück mit einer Fläche von ca.
9.800 m² einer Wohnbebauung zuzuführen.
Dabei möchte die
Kirchenstiftung auf einer Teilfläche von ca. 2.100 m² selbst eine
Wohngemeinschaft für an Demenz leidende Menschen mit ca. 12 bis 15 Plätzen zu
errichten. Über der Demenz-Wohngemeinschaft im Erdgeschoss werden Wohnungen für
Angehörige entstehen (ca. 8-10). So soll die Familiengemeinschaft so lange wie
möglich bestehen bleiben. Die
Familienangehörigen werden in das Tagesprogramm, welches von Backen, Spielen
und Spazierengehen über Therapieangebote wie Gymnastik und Mobilitätsübungen
geht, voll mit eingebunden.
Die seniorenfreundlichen
Wohnungen werden durch ein individuelles Angebot nach dem Modell des
Service-Wohnens ergänzt, was ein selbstbestimmtes Wohnen mit gleichzeitig
bedarfsorientierter Dienstleistung im Bereich Pflege und Betreuung ermöglicht.
In Kooperation mit der Caritas erhalten die Bewohner Grundleistungen und können
jederzeit weitere Zusatz- und Vermittlungsleistungen in Anspruch nehmen, die
ihnen sowohl die Unabhängigkeit einer eigenen Lebensführung als auch Sicherheit
einer professionellen Versorgung ermöglichen.
Auf der verbleibenden Fläche
ist entlang der Beethovenstraße die Errichtung von Doppel- oder Reihenhäusern
vorgesehen. Die Restfläche soll mit maximal dreigeschossigen
Geschosswohnungsbauten bebaut werden.
Zusätzlich zur
Demenz-Wohngemeinschaft können so auf dem Areal ca. 70 Wohneinheiten errichtet
werden.
Nachdem die Voraussetzungen
vorliegen, kann das Änderungsverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a
Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.
Der
Flächennutzungsplan kann im Rahmen einer Berichtigung angeglichen werden.
Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung liegt der
Arbeitsunterlage als Anlage bei.
Die Schalltechnischen Untersuchungen des Ingenieurbüros IBAS,
Bayreuth, in dem die Verträglichkeit der Wohnbebauung mit der angrenzenden
Nutzung des Technischen Hilfswerks und den nahegelegenen Sportflächen
nachgewiesen wurden, kann im Session eingesehen werden.