Betreff
ÖPNV - Kostenabrechnung nach Vergabe der Konzession durch das Landratsamt
Vorlage
FB 1/085/2015
Aktenzeichen
851 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt, den Haushaltansatz der HHSt 0.7920.6721 um 105.000,00 EURO zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen zu erhöhen.

Die Verwaltung wird mit der entsprechenden Umsetzung beauftragt.

 

Die Kosten des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) werden über die HHSt 0.7920.6721 abgerechnet. Nachdem das Landratsamt die bisher selbst gehaltene Konzession für den Laufer Stadtverkehr abgegeben hat, werden die Fahrleistung und die meisten Aufgaben durch die Firma Meidenbauer Stadtbus GmbH erbracht.

Bei der Haushaltsplanung für 2015 war die sich dafür ergebende Kostenmehrung in dieser Höhe noch nicht bekannt und der dafür geschlossene Vertrag noch nicht bekannt und geprüft. Deshalb erfolgte der Haushaltsansatz auf Vorjahresbasis (850.000,00 EURO). Inzwischen wurde der nachgebesserte und in der Höhe deutlich reduzierte Vertrag vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband freigegeben (siehe Bericht zur Übernahmeentscheidung Aufgabenträgerschaft).

Der Haushaltsansatz für 2016 basiert nun bereits auf den geprüften Ver- und Beträgen.

Für 2015 wurde nun seitens des Landratsamts die dritte Abschlagszahlung in Höhe von 220.000,00 EURO angefordert. Unter Berücksichtigung aller noch ausstehenden Zahlungen für 2015 ergibt sich dadurch eine Gesamtkostenanforderung für den ÖPNV, die in Höhe von ca. 105.000,00 EURO nicht vom Haushaltsansatz gedeckt ist.

Gemäß § 2 Nr. 26 der GO vom 2. Mai 2014 fällt die Beschlussfassung in die Zuständigkeit des Stadtrates. Eine Deckung ist nicht vorhanden. Einsparungen sind zeitverzögert nur durch Reduzierung des Angebots (durch Reduzierung der entstehenden, nicht mit Einnahmen gedeckten Kosten) möglich.

Die Verwaltung bittet um Genehmigung der überplanmäßigen Ausgabe zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Landratsamt.