Betreff
Zentralkläranlage Lauf Klärschlammentsorgung 2009/2010 - Mittelbereitstellung
Vorlage
BA/092/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die erforderlichen Mittel zur Klärschlammentsorgung aus der Zentralkläranlage in Höhe von 108.200 € werden aus der HhSt. 0.7001.5158 „Kläranlagenunterhalt“  bereit gestellt.

 

 

In der Zentralkläranlage fallen pro Jahr ca. 1.800 t entwässerter Klärschlamm an. Dieser Klärschlamm besitzt einen sog. Trockensubstanzgehalt von ca. 23 – 25 %.


Der Schlamm aus der Zentralkläranlage wird regelmäßig auf seinen Schwermetallgehalt und auf verschiedene sonstige Schadstoffe untersucht. Die gemessenen Werte liegen sämtlich unter den in der Klärschlamm- sowie in der Düngemittelverordnung festgelegten Grenzwerten. Demnach wäre der Schlamm aus der Zentralkläranlage auch landwirtschaftlich verwertbar.

Im vergangenen Jahr wurde die Klärschlammentsorgung öffentlich ausgeschrieben. Bei der Ausschreibung wurde eine landwirtschaftliche Verwertung ausdrücklich ausgeschlossen.
Zum Einen wird vom Bayer. Landesamt für Umwelt von dieser Entsorgungsart in bestimmten Fällen abgeraten, zum Anderen sind die Versorgungswege der Verbrennung oder die Rekultivierung sicherer als eine landwirtschaftliche Verwertung. Außerdem entfällt das Risiko einer nicht bestimmungsgemäßen Aufbringung. Die Verwaltung ist der Auffassung dass auch weiterhin eine landwirtschaftliche Verwertung ausgeschlossen werden sollte.


Der bisherige Entsorgungsvertrag läuft im Oktober 2009 aus.

 

Die im Jahr 2008 beauftragte Firma erfüllte den Entsorgungsvertrag zur vollsten Zufriedenheit der Stadt Lauf. Auf Anfrage der Verwaltung bestätigte die Entsorgungsfirma, dass die Preise des vergangenen Jahres gehalten werden können. Die Firma verlangt lediglich einen Zuschlag von 14,50 € pro Fahrt (netto) zur Deponie (ca. 75 Fahrten im Jahr). Die Verwaltung schlägt vor, den bestehenden Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern.

Für die Klärschlammentsorgung aus der Zentralkläranlage werden rd. 108.200 € benötigt. Die Mittel stehen auf der HhSt. 0.7001.5158 „Kläranlagenunterhalt“ in ausreichender Höhe zur Verfügung.