Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Die erforderlichen Mittel zur Klärschlammentsorgung
aus der Zentralkläranlage in Höhe von 108.200
€ werden aus der HhSt. 0.7001.5158 „Kläranlagenunterhalt“ bereit gestellt.
In der Zentralkläranlage fallen pro Jahr ca.
1.800 t entwässerter Klärschlamm an. Dieser Klärschlamm besitzt einen sog.
Trockensubstanzgehalt von ca. 23 – 25 %.
Der Schlamm aus der Zentralkläranlage wird regelmäßig auf seinen
Schwermetallgehalt und auf verschiedene sonstige Schadstoffe untersucht. Die
gemessenen Werte liegen sämtlich unter den in der Klärschlamm- sowie in der
Düngemittelverordnung festgelegten Grenzwerten. Demnach wäre der Schlamm aus
der Zentralkläranlage auch landwirtschaftlich verwertbar.
Im vergangenen Jahr wurde die
Klärschlammentsorgung öffentlich ausgeschrieben. Bei der Ausschreibung wurde
eine landwirtschaftliche Verwertung ausdrücklich ausgeschlossen.
Zum Einen wird vom Bayer. Landesamt für Umwelt von dieser Entsorgungsart in
bestimmten Fällen abgeraten, zum Anderen sind die Versorgungswege der Verbrennung
oder die Rekultivierung sicherer als eine landwirtschaftliche Verwertung.
Außerdem entfällt das Risiko einer nicht bestimmungsgemäßen Aufbringung. Die
Verwaltung ist der Auffassung dass auch weiterhin eine landwirtschaftliche
Verwertung ausgeschlossen werden sollte.
Der bisherige Entsorgungsvertrag läuft im Oktober 2009 aus.
Die im Jahr 2008 beauftragte Firma erfüllte den Entsorgungsvertrag zur
vollsten Zufriedenheit der Stadt Lauf. Auf Anfrage der Verwaltung bestätigte
die Entsorgungsfirma, dass die Preise des vergangenen Jahres gehalten werden
können. Die Firma verlangt lediglich einen Zuschlag von 14,50 € pro Fahrt
(netto) zur Deponie (ca. 75 Fahrten im Jahr). Die Verwaltung schlägt vor, den
bestehenden Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Für die Klärschlammentsorgung aus der Zentralkläranlage werden rd. 108.200 €
benötigt. Die Mittel stehen auf der HhSt. 0.7001.5158 „Kläranlagenunterhalt“ in
ausreichender Höhe zur Verfügung.