Beschlussvorschlag:
Der Bau-,
Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Die
Ortsstraße „Ottensooser Weg“ wird in „Albert-Büttner-Straße“ umbenannt.
Die
Umbenennung erfolgt in der Hauptsache im Hinblick auf eine bessere Orientierung
und um die Gefahr einer Verwechslung in Notfällen zu vermeiden. .
Der
geschäftsführende Gesellschafter der ABL Sursum GmbH & Co. KG, Herr Dr.
Stefan Schlutius, hat sich in einem Schreiben an Herrn Bürgermeister Bisping
gewandt, in dem er darum bittet, die Straße „Ottensooser Weg“ in
„Albert-Büttner-Straße“ umzubenennen.
Die Firma ABL
Sursum ist ein international ausgerichtetes Familienunternehmen mit dem Sitz in
Lauf a.d. Pegnitz. Der Firmengründer war Albert Büttner, welcher im Jahr 1925
den SCHUKO-Stecker entwickelt hat. SCHUKO wurde zur Norm und ist heute das
meistverkaufte Steckverbindungssystem weltweit.
Mit dem
neuen Produktbereich „eMobility“ ist ABL Sursum in einen internationalen
Zukunftsmarkt eingestiegen und weltweiter Partner von namhaften
Automobilherstellern für sogenannte „Wallboxen“. Mit einer neu entwickelten
Ladesäule konnte ABL Sursum die Ausschreibung zur Errichtung einer
Ladeinfrastruktur in Nordbayern gewinnen.
Alle
Produkte der Firma werden in Lauf entwickelt und produziert und schaffen damit
rund 330 hochqualifizierte Arbeitsplätze.
Von der
Umbenennung des Ottensooser Weges in Albert-Büttner-Straße würde abgesehen von
den eigenen Liegenschaften der ABL Sursum lediglich 1 Privatanwesen betroffen
sein.
Die
Eigentümerin wurde über die geplante Umbenennung informiert und hat sich in
einem Schreiben an uns grundsätzlich dagegen ausgesprochen, mit der Begründung,
dass dies für sie einen erheblichen Aufwand im privaten wie im öffentlichen
Bereich bedeuten würde.
Eine
Anhörung der Anwohner vor der Entscheidung über die Umbenennung ist zwar
rechtlich nicht erforderlich, da es sich bei dem Vorgang um eine
Allgemeinverfügung nach Art. 35 Satz 2 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz
handelt. Allerdings haben die Anwohner einer Straße ein subjektives Recht
darauf, dass die Stadt bei der Namensänderung ihre Interessen mit abwägt. Das
bedeutet, dass die Stadt bei der Entscheidung, den Straßennamen zu ändern, die
gegen eine Änderung sprechenden Interessen der Anwohner zu berücksichtigen hat.
Bei der
Entscheidung über „Ob“ und „Wie“ von Straßenbenennungen wird den Gemeinden ein
weiter Gestaltungsspielraum zugestanden. Eine Benennung (oder Umbenennung) muss
aber dem Zweck gerecht werden und eine
rasche und zuverlässige Orientierung im Gemeinde-/Stadtgebiet gewährleisten.
Vor allem
für den effektiven Einsatz der Rettungsdienste und der Polizei ist eine sichere
Orientierung ohne die Gefahr von Verwechslungen unabdingbar.
Im
vorliegenden Fall gibt es neben der Straße „Ottensooser Weg“ auch noch die
Straße „Ottensooser Straße“. Eine Verwechslung der beiden Straßennamen kann im
Notfall nicht vollständig ausgeschlossen werden, zumal die beiden Straßenzüge
auch noch parallel verlaufen. Eine Umbenennung des „Ottensooser Weges“ würde
sicherlich diese Gefahr ausschließen.
In diesem
Fall ist das Allgemeinwohl höher zu bewerten als die persönlichen Nachteile
eines einzelnen Anwohners.
Aus diesem
Grund unterbreitet die Verwaltung dem Stadtrat folgenden