Betreff
Neufassung der Satzung über das Bestattungswesen (Bestattungssatzung)
Vorlage
FB 6/003/2015
Aktenzeichen
5540-FB 6/Ed
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die neue in der Stadt Lauf geltende Bestattungssatzungssatzung, die Bestandteil der Sitzungsunterlage ist, mit der Maßgabe zu erlassen, dass diese nicht am Tag nach der Bekanntmachung, sondern zum 01.01.2016 in Kraft tritt. 

Gleichzeitig tritt die derzeitige Bestattungssatzung in der Fassung vom 01.10.2010 außer Kraft.

Die derzeitige Bestattungssatzung vom 01. September 2010 wurde von der Verwaltung überarbeitet und dabei inhaltlich mit den zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen modifiziert. Aufgrund der teilweise  erheblichen Änderungen wird deshalb zur Schaffung rechtlicher Klarheit vorgeschlagen, die Satzung neu zu erlassen und die bestehende Satzung gleichzeitig außer Kraft zu setzen. Die ausgearbeitete Neufassung liegt dieser Verwaltungsvorlage als Anlage bei.

Ein ganz zentraler Punkt sind die zur Verfügung stehenden Grabarten. Hier wurden die neuen Möglichkeiten der Baumbestattung und der Naturbestattung eingefügt. Die inzwischen geschaffene Abteilung für Verstorbene islamischen Glaubens wurde in der Satzung verankert. Detaillierter gefasst wurden auch die Bestimmungen bezüglich des Grabfeldes für Sternenkinder sowie des Grabfeldes für anonyme Beisetzungen.

Ebenfalls eindeutig gefasst wurde der Bestattungsanspruch, d.h. für welche verstorbenen Personen ein Anspruch auf Beisetzung in Lauf besteht.

 

Aus rechtlichen Gründen war es notwendig auf die Möglichkeiten der Ersatzvornahme, soweit in der Satzung festgelegte Pflichten nicht erfüllt werden,  in einem gesonderten Paragraphen hinzuweisen.

Aufgrund eines ergangenen Gerichtsurteils  sind als Gewerbetreibende im Friedhof nur noch Steinmetze anzusehen. Andere Berufsgruppen, z.B. Gärtner, können nicht mehr erfasst werden und waren zu streichen.

Weitere Ergänzungen waren aus gegebenen Anlässen erforderlich. Dazu gehört u.a., dass Hausmüll nicht in den Friedhöfen entsorgt werden darf, der Friedhofsbereich nicht für spielende Kinder zur Verfügung steht und auch nicht mit Sportgeräten befahren werden darf.