Betreff
Richtlinien für die Annahme von Drittmitteln (Förderungen, Spenden und freiwillige Leistungen) der kulturellen Einrichtungen der Stadt Lauf
Vorlage
FB 1/083/2015
Aktenzeichen
5200 - FB 1/Ta
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss fasst folgenden Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat:

 

„Die Richtlinien der Stadt Lauf zur Förderung von Vereinen in der Stadt Lauf werden gemäß dem vorstehenden Vorschlag der Verwaltung mit Wirkung ab Januar 2016 geändert, um die freiwilligen Leistungen der Stadt Lauf zur Konsolidierung der Haushalte 2016 und weiterer Jahre zurückzufahren.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinien entsprechend dem o. g. Vorschlag bis zum Beginn des Haushaltsjahres 2016 zu ändern und dem zuständigen Gremium zur Beschlussfassung vorzulegen. Die geänderten Richtlinien sollen dann ab dem 01. Januar 2016 angewandt werden.

Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die betroffenen Vereine auf die Kürzung der Förderung frühzeitig hinzuweisen, damit die Finanzplanungen der Vereine für die künftigen Jahre darauf abgestellt werden können.“

Im Zuge der vorbereitenden Haushaltsberatungen wurde in einem gemeinsamen Gespräch der Verwaltung mit den Haushaltsreferenten der Stadt Lauf auch der Vorschlag seitens der Verwaltung eingebracht, die Richtlinien zur Förderung von Vereinen in der Stadt Lauf ab Januar 2016 dahingehend zu ändern, dass die städtische Förderung zurückgefahren wird. Damit sollen für die im Rahmen der Pflichtaufgaben der Stadt anstehenden Investitionen in städtische Schulen und Kindertagesstätten bei der Gewährung von freiwilligen Leistungen Einsparungen erfolgen.

 

1.            Einsparungen sollen insbesondere bei der in den Richtlinien der Stadt Lauf unter Zif-  fer 1 genannten allgemeinen Grundförderung erfolgen, nach der die Vereine der          Stadt für jedes erwachsene Mitglied eine Förderung von 2,-- Euro pro Jahr von der            Stadt Lauf bekommen.

                Diese Förderung von erwachsenen Mitgliedern soll ab Januar entfallen. Damit kön-     nen Einsparungen von rd. 23.300,-- Euro generiert werden.

                Die Förderung von Jugendlichen und Kindern bis zum Alter von 18 Jahren in Höhe        von 10,-- Euro soll nicht eingeschränkt werden. Damit sollen die Bemühungen der        Vereine zur Werbung von Nachwuchs für die Vereinsarbeit weiterhin unterstützt wer-           den.

 

2.            Weiterhin sollen die unter Ziffer 3 der Richtlinien genannten Leistungszuschüsse der Stadt Lauf an die Vereine entfallen, mit denen besondere Belastungen der Vereine       für höheren Fahrtkostenaufwand oder bei höherklassigen Ligaspielen abgefedert                wurden. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass dieser Aufwand von den betroffenen             Vereinen ab 2016 selbst getragen werden kann.

                Durch den Wegfall dieser Leistungszuschüsse können Einsparungen von maximal         4.000,-- Euro erfolgen.

 

3.            Die unter Ziffer 5 der Richtlinien genannten Energiezuschüsse (für den energetischen               Unterhalt vereinseigener Vereinsheime und Turnhallen) sollen ebenfalls ab Januar          entfallen. Damit sind Einsparungen von 5.400,-- Euro verbunden.

 

4.            Weitere Einsparungen könnten bei der Ziffer 4a der Richtlinien bei den Zu-      schüssen für die vereinseigenen Sportanlagen generiert werden.

                So wäre es z. B. denkbar, die Hallen- und Kegelbahnförderung bei den Vereinen ge-   nerell um 10 % zu kürzen. Damit wären alle betroffenen Vereine gleich behandelt und   es könnten Einsparungen von 7.000,-- Euro erzielt werden.

                Bezieht man nicht nur die Hallen und Kegelbahnen, sondern auch alle anderen von     dieser Ziffer erfassten Sport-, Tennis-, Reit- und Hundeabrichteplätze sowie Vereins-               heime und Übungsräume in die Kürzung mit ein, so lassen sich sogar bis zu 8.500,-- €uro einsparen. 

 

Damit wären insgesamt Einsparungen von 41.200,-- Euro an freiwilligen Leistungen der Stadt Lauf möglich.

 

   

Die Verwaltung unterbreitet zur Konsolidierung des Haushalts 2016 und künftiger Haushalte folgenden