Betreff
Bestellung des Zweiten Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten
Vorlage
FB 6/002/2015
Aktenzeichen
1102-FB6/Ed
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 2 Abs.3 AVPStG wird mit Wirkung vom 29.10.2015 der zweite Bürgermeister der Stadt Lauf a.d.Pegnitz, Herr Norbert Maschler, zum Standesbeamten, dessen Aufgabenbereich auf die Vornahme von Eheschließungen und die Begründung von Lebenspartnerschaften beschränkt ist, für den Standesamtsbezirk Lauf a.d.Pegnitz bis zum Ablauf seiner Amtszeit bestellt.

 

Die Gemeinden können mehrere ihrer Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen, sofern ihr Aufgabenbereich als Standesbeamte auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften beschränkt wird (§ 2 Abs. 3 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes-AVPStG-). Sie sind befugt, im Zusammenhang mit der Eheschließung und der Begründung der Lebenspartnerschaft sowohl erforderliche Beurkundungen und Eintragungen im Eheregister und im Lebenspartnerschaftsregister vorzunehmen als auch erstmals Personenstandsurkunden auszustellen sowie Namenserklärungen anlässlich der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft und darauf bezogene Anschlusserklärungen zu beglaubigen oder zu beurkunden.

 

Diese Tätigkeiten als Standesbeamter erfordern gewisse personenstandsrechtliche Grundkenntnisse. Die dafür geforderte Schulung hat Herr Zweiter Bürgermeister Maschler auf einem Seminar der Akademie für Personenstandswesen Ende September absolviert und dabei die entsprechenden Kenntnisse erworben.

 

Seine Bestellung erlischt spätestens mit Ablauf seiner Amtszeit.