Betreff
Einrichtung einer gebundenen Ganztags-Übergangsklasse an der Mittelschule I - Kunigundenschule
Vorlage
FB 1/078/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss beschließt:

 

Die für die zusätzliche pädagogische Kraft für die gebundene Übergangsklasse an der Mittelschule I – Kunigundenschule – benötigen Mittel sind als außerplanmäßige Ausgabe im Haushalt 2015 zur Verfügung zu stellen und im Haushalt 2016 entsprechend einzuplanen. Die Deckung erfolgt aus Mitteln des ESF jeweils zum Ende des jeweiligen Schuljahres.

 

 

Das Bayerische Staatsministerium für Bildung, Kultus, Wissenschaft und Kunst hat es ermöglicht, dass auch Übergangsklassen als gebundene Ganztagsklassen geführt werden können. Hierfür musste für das Schuljahr 2015/2016 bis spätestens 17. Juli 2015 der Antrag beim Ministerium gestellt werden. Antragsvoraussetzung war u.a. das Einbringen von Eigenmitteln in Höhe von 5.000 € je Ganztagsklasse und Schuljahr (in Form einer pauschalen Kostenbeteiligung). Dies sind aber aufgrund der Tatsache, dass die reguläre gebundene Ganztagsklasse seit dem Schuljahr 2015/2016 nicht mehr zustande gekommen ist, keine zusätzlichen Kosten für die Stadt Lauf. Weiter musste sich der Sachaufwandsträger bereit erklären für den begrenzten Bewilligungszeitraum selbst oder durch Kooperation mit geeigneten Trägern qualifiziertes pädagogisches Personal ausschließlich im Rahmen der genehmigten und zur Verfügung gestellten ESF-Mitteln bereit zu stellen.

 

Der Antrag wurde mit Schreiben vom 30.07.2015 vom Staatsministerium für die Schuljahr 2015/2016, 2016/2017 und 2017/2018 bewilligt. Für die Einstellung des zusätzlichen Personals stehen finanzielle Mittel von maximal 26.500 € pro Schuljahr durch den ESF zur Verfügung. Aufgrund der Kürze der Zeit bis zu Beginn des Schuljahres hat sich die Verwaltung um eigenes Personal bemüht. Hier wurde auch eine passende Kraft gefunden, die ihren Dienst nun zum November beginnen wird. Die wöchentliche Arbeitszeit und die Eingruppierung erfolgten so, dass die zur Verfügung stehenden Mittel des ESF nicht überschritten werden. Im Hinblick darauf, dass die Mittel allerdings erst 2016 ausbezahlt werden, muss die Stadt Lauf die anfallenden Kosten vorfinanzieren und diese als außerplanmäßige Ausgaben bereitstellen.