Betreff
Rückerstattung von geleisteten Betreuungsgebühren während der Streiktage
Vorlage
FB 1/077/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss beschließt:

 

Aufgrund des unbefristeten Streiks während der Tarifverhandlungen wird, unter Vorbehalt der Tarifeinigung, für die städtischen Kindertagesstätten Heuchling, Neunhof, Brücke West und Schatzkiste am Schönberger Weg ein Viertel der Betreuungsgebühr für den Monat Mai und für die städtischen Kindertagesstätten Am Hardt, Kindernest am Eichenhain und Bertlein-KiTa die Hälfte der Betreuungsgebühr für den Monat Mai zurück erstattet.

 

 

 

Aufgrund der Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst kam es im Kindertagesstättenjahr 2014/2015 zunächst an drei Tagen zu Warnstreiks, dann aber auch zu einem unbefristeten Streikaufruf seitens der Gewerkschaften. Der unbefristete Streik dauerte in den  städtischen Kindertagesstätten 15 Tage. Dabei war die Streikbeteiligung der Mitarbeiter sehr unterschiedlich was zur folgender Bestreikung der Einrichtungen führte:

 

  • Am 20.03.2015 waren mit Ausnahme der Kunigunden-Kindertagesstätte alle Einrichtungen aufgrund des Warnstreiks geschlossen. Eine generelle Notbetreuung konnte nicht angeboten werden.

 

  • Am 08.04.2015 fand ebenfalls in allen städtischen Einrichtungen ein Warnstreik statt. Hier konnte allerdings in der Kindertagesstätte Schatzkiste und Zwergengarten am Schönberger Weg eine Notbetreuung von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr angeboten werden.

 

  • Am 20.04.2015 waren die Kindertagesstätten Heuchling, Brücke West, Am Hardt, Bertlein-KiTa und Neunhof aufgrund des Warnstreiks geschlossen. Eine  Notbetreuung konnte in allen geöffneten Kindertagesstätten angeboten werden.

 

  • Ab 11.05.2015 begann der unbefristete Streik in den Kindertagesstätten. In der Zeit vom 11.05.2015 bis 13.05.2015 wurden die Kindertagesstätten Simonshofen, Neunhof, Heuchling, Schatzkiste am Schönberger Weg und Brücke West bestreikt. In der Zeit vom 11.05.2015 bis 22.05.2015 wurden die Kindertagesstätten Kindernest am Eichenhain, Am Hardt und Bertlein-KiTa bestreikt. Mit Ausnahme der Kindertagesstätten Simonshofen, Neunhof und der Bertlein-Krippe konnte in allen Einrichtungen eine Notbetreuung angeboten werden.

 

  • Vom 26.05.2015 bis 05.06.2015 wurden nur noch die Kindertagesstätten Am Hardt und Bertlein-KiTa bestreikt. Hier wurden allerdings jeweils Notbetreuungen angeboten.

 

Zusammenfassend bleibt somit festzustellen, dass der hauptsächlich im Mai stattgefundene unbefristete Streik große Beeinträchtigungen in der Betreuung der städtischen Kindertagesstätten mit sich gebracht hat und hier in jedem Fall eine Entschädigung an die Familien geleistet werden sollte. Diese Entschädigung sollte allen Eltern der Einrichtungen zugutekommen, die von dem unbefristeten Streik betroffen waren, unabhängig davon, ob eine Notbetreuung stattgefunden hat oder nicht.

 

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird daher vorgeschlagen, den Eltern der Kindertagesstätten Heuchling, Neunhof, Brücke West und Schatzkiste am Schönberger Weg ein Viertel der Betreuungsgebühr für den Monat Mai zurück zu erstatten. Für die Eltern der Kindertagesstätten Am Hardt, Kindernest am Eichenhain und Bertlein-KiTa sollte die Hälfte der Betreuungsgebühr, die für den Monat Mai angefallen ist zurück erstattet werden.

 

Da die Betreuungen in den Kindertagesstätten Kunigunden-KiTa, Zwergengarten am Schönberger Weg und Simonshofen hauptsächlich nur während der Warnstreiks betroffen waren sollte hier keine Gebührenrückerstattung erfolgen.

 

Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu gibt es nicht. Allerdings wird auch die Nachbargemeinde Röthenbach, deren Einrichtungen ebenfalls im Mai von den unbefristeten Streiks betroffen waren, auch die Hälfte der Monatsgebühr für den Monat Mai zurückerstatten.

 

Für die Stadt Lauf würde dies Gebührenrückerstattungen in Höhe von rund 11.300 € bedeuten. Die Abstimmung über das Tarifergebnis wird voraussichtlich Ende Oktober erfolgen. Folglich würde eine Beschlussfassung unter Vorbehalt des Tarifabschlusses im Sozial- und Erziehungsdienst erfolgen.