Abschluss einer Vergütungsvereinbarung gem. § 85 SGB XI zum 01.11.2015
Am
13.10.2015 konnte zwischen den Pflegekassen, dem Bezirk Mittelfranken sowie der
Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard eine neue Vergütungsvereinbarung nach
§ 85 SGB XI zum 01.11.2015 abgeschlossen werden. Das Ergebnis der
abgeschlossenen Pflegesatzverhandlungen hat in allen Pflegestufen in
unmittelbarer Nähe der angekündigten Beträge geführt. Durch die verhandelten
Entgeltbestandteile Pflege, Unterkunft und Verpflegung sind Mehrerlöse in Höhe
von ca. 300.000 EUR/Jahr zu erwarten.
Das Hermann-Keßler-Stift erhält im vollstationären Bereich folgende Pflegesätze:
bisher in EUR neu in EUR
Pflegestufe 0 33,05 36,32 (36,96 wären mögl.)
Pflegestufe 1 56,08 61,74 (61,83 wären mögl.)
Pflegestufe 2 69,98 76,84
Pflegestufe 3 80,40 88,10
Neben der Pflegevergütung wurde für Unterkunft und Verpflegung folgendes Entgelt vereinbart:
bisher in EUR neu in EUR
Unterkunft 9,53 tägl. 9,61 tägl.
Verpflegung 10,86 tägl. 11,41 tägl.
Eine Annahme der verhandelten Pflegesätze musste innerhalb einer Woche
nach Verhandlung erfolgen, das bedeutete spätestens am 20.10.2015. Nachdem
hierfür gemäß der Geschäftsordnung der Beschluss des Stadtrates erforderlich
gewesen wäre, innerhalb der Wochenfrist jedoch keine Sitzung stattfand, war es
erforderlich, dass der erste Bürgermeister gemäß Art. 37 Abs. 3 GO, § 13 Abs. 1
Nr. 6 GeschO an Stelle des Stadtrats diese dringliche Entscheidung treffen
musste.