Betreff
Bedarfsplanung der Betreuungslandschaft in Lauf an der Pegnitz, Antrag von Herrn Stadtrat Ochs auf Privatisierung der städtischen Kindertageseinrichtungen
Vorlage
FB 1/074/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

  1. Für das gesamte Stadtgebiet wird eine zusätzliche Ferienbetreuung ab dem Schuljahr 2016/2017 angeboten. Diese soll in den Räumlichkeiten der Schulen stattfinden. Die Trägerschaft dieser Ferienbetreuung ist entsprechend auszuschreiben. Die Ausschreibungskriterien sind zuvor vom zuständigen Gremium zu beschließen. 
  2. Im Stadtteil Heuchling wird der Bau einer sechsgruppigen Kindertagesstätte (2 Krippengruppen und 4 Kindergartengruppen) auf dem Gelände der Grundschule Heuchling angestrebt. Hierfür sollte die Bau- und/oder Betriebsträgerschaft vergeben werden. Diesbezüglich sind alle rechtlichen Fragen insbesondere im Hinblick auf die Kindertagesstätte „Die Aktion“ entsprechend zu klären und dem Gremium wieder zur Beschlussfassung vorzulegen.
  3. Die Mittagsbetreuung im Schulsprengel der Grundschule I soll künftig ausschließlich an der Grundschule Rudolfshof angeboten werden. Die freiwerdenden Räume an der Kunigundenschule können dann für einen Hortbetrieb zur Verfügung stehen. Die Verwaltung wird beauftragt dies entsprechend vorzubereiten und das entsprechende Gremium über das weitere Vorgehen zu informieren.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zusammenlegung der Kindertagesstätten in der Luitpoldstraße (Brücke West und Unterm Regenbogen) zu prüfen und das entsprechende Gremium über Umsetzungsmöglichkeiten zu informieren.
  5. Für den Schulsprengel der Grundschule Schönberg ist ein zweigruppiger Ersatzbau für den bestehenden Hort auf dem Gelände der Schule bzw. die Einführung des Ganztagsschulbetriebs zu prüfen. Die entsprechenden Möglichkeiten sind dem Gremium zur Beschlussfassung wieder vorzulegen.
  6. Bei allen künftigen Projekten und Umstrukturierungen des Betreuungsangebotes ist die Übergabe der Trägerschaft an einen freien Träger zu prüfen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Um einen detaillierten Überblick über die Betreuungslandschaft in Lauf an der Pegnitz gewinnen zu können, wurden sämtliche Betreuungsformen nach ihrem Standort und ihrem Bedarf genauer betrachtet. Im Folgenden werden diese Betreuungsangebote immer den aktuellen Schulsprengeln zugeordnet. Allerdings darf darauf hingewiesen werden, dass es im Kindertagesstättenbereich keine Sprengelpflicht gibt und sich Eltern auch für eine Einrichtung in einem anderen Sprengel entscheiden können. Außerdem wird immer ausschließlich von der möglichen Kopfzahl der Kinder ausgegangen – Gewichtungen der Kinder bleiben unberücksichtigt. Weiter ist zu berücksichtigen, dass der Schulsprengel für die Kinder aus dem Ortsteil Bullach die Grundschule Kirchröttenbach ist und deswegen in dem Gesamtkonzept nicht extra aufgeführt werden.

 

  1. Aktuelle Situation über das bestehende Platzangebot

 

1.1 Schullandschaft

 

In Lauf gibt es vier Schulsprengel mit Schulstandorten. An allen Standorten gibt es unterschiedliche Formen von Betreuung der Kinder nach Unterrichtsende.

 

Schulsprengel Grundschule Heuchling

Hier wird eine Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr bzw. die verlängerte Mittagsbetreuung bis 15.30 Uhr angeboten. Träger dieser Mittagsbetreuung ist der ASB-RV Nürnberger Land e.V. Die Betreuung findet in den Räumlichkeiten der Schule statt. Für das Schuljahr 2015/2016 wurden hier drei Gruppen für die Mittagsbetreuung bis 14.00  Uhr und drei Gruppen für die Mittagsbetreuung bis 15.30 Uhr gemeldet. Somit stehen hier maximal 72 Plätze für eine Betreuung bis 14.00 Uhr und 72 Plätze für eine Betreuung bis 15.30 Uhr während der Schulzeiten zur Verfügung.

 

Schulsprengel Grundschule I

Diese Grundschule deckt das Einzugsgebiet des Stadtteils Lauf rechts ab. Der Schulstandort ist auf zwei Schulen – Schule Rudolfshof und Kunigundenschule –  aufgeteilt. Haupthaus der Grundschule ist die Schule Rudolfshof. An der Schule Rudolfshof wird die Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr bzw. 15.30 Uhr angeboten. An der Kunigundenschule befinden sich der gebundene Ganztag der Grundschule und ebenfalls die Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr bzw. 15.30 Uhr. An beiden Schulen ist der ASB-RV Nürnberger Land e.V. der Träger der Mittagsbetreuung. Für das Schuljahr 2015/2016 wurden für den gesamten Schulstandort 3 Gruppen für die Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr und 2 Gruppen für die Mittagsbetreuung bis 15.30 Uhr gemeldet. Hiervon werden voraussichtlich 2 Gruppen der Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr und 1 Gruppe für die Mittagsbetreuung bis 15.30 Uhr an der Schule Rudolfshof stattfinden und jeweils 1 Gruppe der Mittagsbetreuung an der Kunigundenschule. Somit stehen für den Einzugsbereich der Grundschule I maximal 72 Plätze für eine Betreuung bis 14.00 Uhr und 48 Plätze für eine Betreuung bis 15.30 Uhr während der Schulzeiten zur Verfügung. Zusätzlich gibt es in Lauf rechts noch den Evang. Kinderhort Hummelnest mit aktuell ebenfalls zwei Standorten. Das  zweigruppige Haupthaus (Kapazität bis 60 Kinder) befindet sich in der Daschstraße und die eingruppige Außenstelle (Kapazität bis 25 Kinder) in der Kunigundenstraße. Außerdem gibt es noch den Hort an der Montessori Schule, der auch von „schulfremden“ Kindern besucht werden kann. Hierfür wurde seinerzeit der Bedarf für 15 Plätze für Laufer Kinder anerkannt. Somit stehen im Schulsprengel der Grundschule I zusätzlich zur Mittagsbetreuung noch 100 Plätze für eine Betreuung bis 17.30 Uhr bzw. 18.15 Uhr während des gesamten Schuljahres zur Verfügung (evtl. Schließzeiten ausgenommen). 

 

Schulsprengel Grundschule II – Bertleinschule

Hier gibt es an der Schule das Angebot der gebundenen Ganztagsklasse und der Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr bzw. bis 15.30 Uhr.  Träger dieser Mittagsbetreuung ist der ASB-RV Nürnberger Land e.V. Für das Schuljahr 2015/2016 wurden für diesen Schulsprengel 2 Gruppen für die Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr und 1 Gruppe für die Mittagsbetreuung bis 15.30 Uhr gemeldet. Somit stehen hier maximal 48 Plätze für eine Betreuung bis 14.00 Uhr und 24 Plätze für eine Betreuung bis 15.30 Uhr während der Schulzeiten zur Verfügung. Zusätzlich befindet sich im Stadtteil Lauf links das Haus für Kinder des ASB-RV Nürnberger Land, in dem drei Hortgruppen angeboten werden. Dadurch stehen hier noch 75 Plätze für eine Betreuung bis 18.00 Uhr während des gesamten Schuljahres zur Verfügung (evtl. Schließzeiten ausgenommen).  Weiter bietet das Haus der Kinder je nach Kapazität die Möglichkeit einer reinen Ferienbetreuung.

 

Schulsprengel Grundschule Schönberg

Diese Schule gehört dem Schulverband Ottensoos an. An der Schule in Ottensoos gibt es bereits einen Hort. Als Anschlussbetreuung für die Kinder der Schule Schönberg steht aktuell der zweigruppige Hort des Hauses für Kinder Krempoli zur Verfügung. Dadurch stehen hier 50 Plätze mit einer Betreuungszeit bis 16.45 Uhr während des gesamten Schuljahres zur Verfügung (evtl. Schließzeiten ausgenommen). 

 

1.2 Kinderkrippen

 

Im Bereich der Betreuung für Kinder unter drei Jahren wurde das Platzangebot in den letzten Jahren im Stadtgebiet bedarfsorientiert ausgebaut. Mittlerweile stehen im Stadtgebiet 209 Betreuungsplätze in Kindertagesstätten für die Kleinsten zur Verfügung. Diese teilen sich wie folgt auf:

 

Schulsprengel Grundschule Heuchling

Städt. Kindertagesstätte Bergfriedstraße                           12

Montessori Kinderhaus Lauf                                                     13

 

Schulsprengel Grundschule I

Städt. Kunigunden-KiTa                                                              22
Evang. Kindertagesstätte Pusteblume                  13

 

Schulsprengel Grundschule II

Städt. Zwergengarten am Schönberger Weg     28
Städt. Kindernest am Eichenhain                                            26          
Städt. Bertlein-KiTa                                                                       28
Städt. Kindertagesstätte Brücke West                  15
ASB Kinderhaus Lauf                                                                    13

 

Schulsprengel Grundschule Schönberg

                               Evang. Haus für Kinder Krempoli                                             26

 

 

Sprengelübergreifend Zentrum

                               Eckert´sche Kindertagesstätte                                 13

 

Grundsätzlich befinden sich in einer Krippengruppe 12 Kinder. Wenn die Räumlichkeiten entsprechend großzügig gestaltet sind und es die Altersstruktur zulässt sind aber auch Gruppengrößen bis zu 15 Kindern in Betriebserlaubnissen anerkannt. Eine Gruppengröße von 15 Kindern ist nach Aussage der Fachaufsicht am Landratsamt Nürnberger Land nur dann möglich, wenn die Kinder bereits zwei Jahre alt sind. Da in Krippen Kinder allerdings zum Großteil bereits vor dem zweiten Lebensjahr betreut werden, sind z.B. in der Kindertagesstätte Brücke West in der Regel nicht mehr als 13 Kinder. Dies wurde bei der Bedarfsplanung (siehe Anlage) entsprechend berücksichtigt.

 

1.3 Kindergärten

 

Im Bereich der Kindergartenkinder (3-6 Jahre) gibt es eine große Vielfalt an pädagogisch unterschiedlich ausgerichteten Einrichtungen. Aktuell stehen in diesem Bereich 827 Betreuungsplätze zur Verfügung. Die Gruppen können grundsätzlich mit 25 Kindern belegt werden. Allerdings ist zu beachten, dass bei konzeptionell ausgerichteten Integrativeinrichtungen (Am Hardt, Schatzkiste, Die Aktion, Montessori Kinderhaus) grundsätzliche Plätze für Integrativkinder (heilpädagogische Plätze) zur Verfügung stehen, die in der Regel drei Regelplätze in Anspruch nehmen. Dies wurde bei der folgenden Auflistung der Platzkapazität bereits berücksichtigt.

 

Schulsprengel Grundschule Heuchling

Städt. Kindertagesstätte Bergfriedstraße                           52
„Die Aktion“ Vorschulerziehung e.V.                     45
Städt. Kindertagesstätte Simonshofen                                27
Montessori Kinderhaus Lauf                                                     68

               

Schulsprengel Grundschule I

                               Städt. Kindertagesstätte Am Hardt                                        65
                               Städt. Kunigunden-Kindertagesstätte                  55
                               Evang. Kindertagesstätte Pusteblume                  75
                               Städt. Kindertagesstätte Neunhof                                         50

 

Schulsprengel Grundschule II

                               Städt. Bertlein-Kindertagesstätte                                           75
                               Städt. Kindertagesstätte Brücke West                  50
                               Städt. Schatzkiste am Schönberger Weg                             65          
                               Evang. Kindertagesstätte Unterm Regenbogen               50
                               ASB Kinderhaus Lauf                                                    25          

 

Schulsprengel Schönberg

                               Haus für Kinder Krempoli                                                           75                                         

 

Sprengelübergreifend Zentrum

                               Eckert´sche Kindertagesstätte                                 50

 

Zu beachten ist noch, dass im Kindergartenbereich eine Aufnahme von Kindern ebenfalls ab dem 2. Lebensjahr grundsätzlich möglich ist und somit teilweise auch Kinder vor dem dritten Lebensjahr in den Einrichtungen betreut werden. Eine detaillierte Übersicht über die Belegungssituation für das Kindertagesstättenjahr 2015/2016 liegt als Anlage bei.

 

2.     Mögliche Optimierungen in der Betreuungslandschaft

 

2.1 Schullandschaft

 

Im Bereich der Schullandschaft wird sich in den kommenden Jahren voraussichtlich einiges ändern. Es ist eine Ganztagsplatzgarantie im Grundschulbereich bis zum Schuljahr 2016/2017 geplant. Im Hinblick darauf könnte sich die Betreuungslandschaft in Lauf an der Pegnitz im Schulbereich entsprechend anpassen und evtl. ausgebaut werden. Mögliche Veränderungen der einzelnen Schulstandorte könnten wie folgt aussehen:

 

Schulsprengel Grundschule Heuchling

Bei der Bedarfsabfrage im Sommer 2014 wurde im Bereich des Schulsprengels der Grundschule Heuchling festgestellt, dass der Bedarf an Betreuung mit dem vorhandenen Angebot nahezu gedeckt ist (Rücklauf von 106 Abfragebögen). Es gibt vereinzelt Eltern, die eine qualifizierte Hortbetreuung der Mittagsbetreuung vorziehen würden (rd. 15 %) bzw. Eltern denen die Mittagsbetreuung bis 15.30 Uhr ausreichend ist aber eine Ferienbetreuung gewünscht wird (rd. 20 %). Die Anzahl der Eltern, die einen Bedarf nach 15.30 Uhr haben liegt bei rd. 8 %.

Eine Möglichkeit den Schulstandort qualitativ aufzuwerten und die Betreuung zu optimieren wäre die Einführung eines offenen Ganztagsangebots in Kombination mit der Jugendhilfe anstelle der Mittagsbetreuung. Allerdings ist hierfür ein hoher Bedarf während der Tagesrandzeiten (16.00  Uhr bis 18.00 Uhr) nachzuweisen. Dieser liegt aktuell in Heuchling nicht vor. Um allerdings dem Betreuungsbedarf während der Ferien abzudecken wäre es denkbar eine reine Ferienbetreuung anzubieten. Hierfür könnten dann in den Ferien die Räumlichkeiten der Schule genutzt werden, wodurch keine größeren baulichen Kosten entstehen würden. Bezüglich eventuell anfallender Baukosten ist jedoch zu bedenken, dass es sich bei der Grundschule Heuchling um eine Inklusionsschule handelt und in diesem Zusammenhang unter Umständen Kosten entstehen werden. Die Einführung eines Ganztagsschulkonzeptes (gebunden oder offen) sollte in Zusammenarbeit mit der Schulleitung weiterhin in Betracht gezogen werden.

 

Schulsprengel Grundschule I

Die Horte in diesem Bereich sind in der Regel voll ausgelastet. Das Betreuungsangebot in diesem Schulsprengel ist grundsätzlich sehr gut aufgestellt. Allerdings ist hier zu beachten, dass sich die Außenstelle des Hortes Hummelnest in der Kunigundenstraße baulich in einem sehr desolaten Zustand befindet und dringend Abhilfe geschaffen werden muss. Diese Außenstelle bietet aktuell Betreuungsplätze für 25 Kinder, die auch künftig gebraucht werden. Aus diesem Grund sollte das Betreuungsangebot in diesem Schulsprengel ebenfalls optimiert werden. Eine denkbare Möglichkeit wäre es, das Angebot der Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr bzw. 15.30 Uhr künftig nur noch an der Schule Rudolfshof anzubieten und diese an der Kunigundenschule abzuschaffen. An der Kunigundenschule wird als Ganztagsangebot bereits die gebundene Ganztagsklasse mit einer durch die VHS angebotenen Anschlussbetreuung bis 17.00 Uhr angeboten. Außerdem wäre es grundsätzlich möglich, die Räumlichkeiten, die für die Mittagsbetreuung an der Kunigundenschule geplant waren als Horträume umzufunktionieren und die Hortplätze der Außenstelle des Hummelnests in der Kunigundenschule unterzubringen. Um den Grundschülern der Kunigundenschule trotzdem zu ermöglichen die Mittagsbetreuung zu besuchen (sollte kein Hort gewünscht sein), wäre es möglich die Kinder mit beauftragten Bussen zur Schule Rudolfshof zu befördern. Damit den Kindern der gebundenen Ganztagsklasse und der Mittagsbetreuung der Schule Rudolfshof ebenfalls eine Betreuung während der Ferienzeiten angeboten werden kann, könnte auch hier eine zusätzliche reine Ferienbetreuung in den Räumlichkeiten der Schule angeboten werden.

 

Schulsprengel Grundschule II

Das Betreuungsangebot in diesem Schulsprengel ist bereits sehr gut optimiert. Mit den vorhandenen Betreuungsmöglichkeiten besteht aktuell grundsätzlich kein Handlungsbedarf. Lediglich die reine Betreuung während der Ferienzeiten könnte auch hier angeboten werden. Aktuell besteht allerdings bereits die Möglichkeit eine reine Ferienbetreuung durch den Hort des ASB Kinderhauses zu buchen, allerdings ohne Platzgarantie. Durch die Vergabe einer Ferienbetreuung in den Räumlichkeiten der Schule würde die Möglichkeit bestehen den Kindern der gebundenen Ganztagsklasse bzw. der Mittagsbetreuung in diesem Bereich eine Betreuungssicherheit zu geben.

 

Schulsprengel Schönberg

Aktuell befindet sich in Schönberg der zweigruppige Hort des Hauses für Kinder Krempoli. Dieser Hort ist aktuell noch in den alten Räumlichkeiten der Kindertagesstätte untergebracht, die in keiner Weises rentabel saniert werden könnten. Dieser Hort bietet Platz für 50 Kinder. Im Hinblick auf den Standortfaktor für die Schule in Schönberg ist es empfehlenswert auch in Zukunft einen Hort anzubieten. Für die Kinder der Schule Schönberg steht außerdem eine Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr an der Schule Ottensoos zur Verfügung. Die betroffenen Kinder können nach Schulschluss mit dem Bus an die Schule Ottensoos fahren und nach 14.00 Uhr wieder zurück nach Schönberg, wovon die Kinder dann nach Hause gehen können. Aufgrund der Möglichkeit der Kombination zwischen offener Ganztagsschule und Jugendhilfe wäre es denkbar, dies in Schönberg anstelle eines reinen Hortes zu installieren. Dadurch würde, ebenfalls wie beim Hort, eine Betreuung bis 18.00 Uhr und in den Ferien sichergestellt sein. Beide Möglichkeiten wären durch eine Nutzung der Räumlichkeiten der Schule in Verbindung mit zusätzlich benötigter Räume (u.a. unter Umständen eine Mensa), die in Schulhausnähe zu schaffen wären, realisierbar. Nach Rücksprache mit der Schulleitung wird aktuell der reine Hortbetrieb bevorzugt, da das neue Konzept bzgl. der Kombination von Schule und Jugendhilfe noch in der Anfangsphase steckt und auf keinerlei Erfahrungswerte zurückgegriffen werden kann.  

 

2.2 Kinderkrippen und Kindergärten

 

Die Kinderkrippen und Kindergärten wurden ebenfalls hinsichtlich ihrer Anpassung auf die aktuelle und zu erwartenden Veränderungen betrachtet. Im Hinblick darauf, dass in der Regel einem Kindergarten auch eine Kinderkrippe zugeordnet wurde, werden diese bei der Weiterentwicklung zusammen betrachtet – allerdings wieder nach Schulsprengeln sortiert.

               

Schulsprengel Grundschule Heuchling

Hier liegt bereits ein Beschluss vor, dass der Ersatzneubau der Kinderkrippe in Heuchling zweigruppig neugeplant werden soll. In Heuchling wären dann grundsätzlich zwei Kinderkrippengruppen (26 Kinder) und vier Kindergartengruppen (95 Kinder). Im Hinblick auf die möglichen Kindergartenkinder aus dem Stadtteil Heuchling wären grundsätzlich drei Kindergartengruppen mit 75 Kindern ausreichend. Aktuell  sind allerdings alle vier Kindergartengruppen in Heuchling belegt. Dies liegt unter anderem daran, dass auch Kinder aus Kuhnhof in Heuchling betreut werden bzw. die Kindertagesstätte „Die Aktion“ aufgrund ihrer konzeptionellen Ausrichtung (Inklusion, Aufnahme von Zweijährigen, offene Gruppen) ein sprengelübergreifendes Einzugsgebiet hat. Beide Kindertagesstätten in Heuchling sind bereits seit vielen Jahren in Betrieb. Die Aktion Vorschulerziehung e.V. hat sich bereits an die Verwaltung gewandt, da, sich das im Besitz der Stadt Lauf befindliche Gebäude auf lange Sicht hin gesehen nicht mehr als Kindertagesstätte eigne bzw. nur mit erheblichen Umbauten. Im Hinblick darauf, dass für die städtische Kinderkrippe ohnehin ein Ersatzneubau geplant ist und der städtische Kindergarten in den kommenden Jahren ebenfalls einige Maßnahmen im Bauunterhalt mit sich bringen wird (Austausch der Fenster, Fassadensanierung) gibt es verschiedene zukunftsorientierte Möglichkeiten. Diese wurden bereits genauer betrachtet und liegen als Anlage bei.

Ebenfalls im Schulsprengel Heuchling befindet sich der Ortsteil Simonshofen. In diesem Ortsteil befinden sich zwei Kindertagesstätten. In diesen stehen zusammen 95 Kindergartenplätze und 13 Krippenplätze zur Verfügung. Im Hinblick auf die konzeptionelle Ausrichtung des Montessori Kinderhauses hat diese Einrichtung ebenfalls ein sprengelübergreifendes Einzugsgebiet. Aktuell ist hier kein Handlungsbedarf ersichtlich.

 

Schulsprengel Grundschule I

Die in diesem Schulsprengel befindlichen Kinderkrippen und Kindergärten sind alle in grundsätzlich guten bis sehr guten Zustand und sehr gut ausgelastet. Eine grundsätzliche Veränderung ist hier auch im Hinblick auf die Umstrukturierung der Kunigunden-Kindertagesstätte (Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine Kleinkind-/Krippengruppe) nicht notwendig. In diesem Schulsprengel stehen 245 Kindergartenplätze zur Verfügung. Diesen stehen in diesem Kindertagesstättenjahr 260 Kinder (evtl. etwas mehr wg. sprengelübergreifendem Zentrum) gegenüber. Im Hinblick auf die Einrichtungen, die ein sprengelübergreifendes Einzugsgebiet haben (Eckert´sche KiTa, Montessori Kinderhaus, Die Aktion) ist hier kein Handlungsbedarf.

 

Schulsprengel Grundschule II

In diesem Sprengel stehen aktuell 265 Plätze für Kindergartenkinder und 108 Plätze für Kinderkrippenkinder zur Verfügung.

Ein weiterer Ausbau der Kinderkrippenplätze ist im Hinblick auf die zusätzliche Gruppe im Sprengel Heuchling nicht notwendig, allerdings sollten die vorhandenen Plätze gehalten werden.

Den 265 Plätzen für Kindergartenkinder stehen in den nächsten Jahren zwischen 240 und 296 mögliche Kindergartenkinder gegenüber. Dies führt dazu, dass aktuell die Gruppen mit durchschnittlich 20 Kindern belegt sind, in den nächsten drei Jahren aber aller Voraussicht nach zunächst wieder nahezu voll belegt sein werden. In diesem Sprengel gibt es zwei Einrichtungen (Städt. KiTa Brücke West und Evang. KiTa Unterm Regenbogen), in die in nächster Zeit investiert werden müsste. Hier wäre es zu überlegen beide Einrichtungen zu vereinen und ebenfalls eine Bau- und/oder Betriebsträgerschaft für eine Kindertagesstätte mit drei bzw. vier Kindergartengruppen, einer Krippengruppe in diesem Sprengel auszuschreiben. Hier müsste für die Kindertagesstätte Unterm Regenbogen ebenfalls rechtliches in Bezug auf die Trägerschaft der Evang. Kirchengemeinde geklärt werden und entsprechende Gespräche aufgenommen werden.   

 

Schulsprengel Schönberg

In diesem Sprengel befindet sich das Haus für Kinder Krempoli mit aktuell noch 7 Gruppen (2 Krippengruppen, 3 Kindergartengruppen, 2 Hortgruppen). Im Neubau der Einrichtung befinden sich aktuell 3 Kindergartengruppen und 1 Krippengruppe. Hier wäre es möglich künftig 2 Kindergartengruppen und 2 Krippengruppen im Neubau der Einrichtung unterzubringen und somit eine Kindergartengruppe bedarfsorientiert abzuschmelzen. Diesbezüglich fanden bereits Vorgespräche mit dem Träger statt. Bzgl. der zwei Hortgruppen der Einrichtung siehe oben.

 

FAZIT:

·         Um die Betreuungssituation im Schulbereich zu optimieren sollte für alle Schulsprengel eine reine Ferienbetreuung zusätzlich zu den Betreuungsangeboten eingeführt werden.

·         Im Schulsprengel Heuchling sollte ein Haus für Kinder mit 2 Krippengruppen und 4 Kindergartengruppen auf dem Grundstück der Schule Heuchling geplant werden. Im Bereich der Grundschule Heuchling wird die Mittagsbetreuung mit der zusätzlichen Ferienbetreuung zunächst aufrechterhalten und die Option Ganztagsangebot mit Ferienbetreuung als Inklusionsschule näher geprüft.

·         Im Schulsprengel der Grundschule I sollte das Angebot der Mittagsbetreuung auf den Standort der Schule Rudolfshof beschränkt werden und am Standort der Kunigundenschule ein zweigruppiger Hort in den Räumlichkeiten der Schule installiert werden. Für mögliche Kinder der Kunigundenschule die die Mittagsbetreuung in Anspruch nehmen möchten sollte eine Beförderung organisiert werden. Im Kindergarten- und Kinderkrippenbereich besteht kein Handlungsbedarf.

·         Im Schulsprengel der Grundschule II besteht im Schulbereich kein zusätzlicher Handlungsbedarf. Im Kindergarten- und Kinderkrippenbereich sollte eine Zusammenführung der beiden Kindertagesstätten Unterm Regenbogen und Brücke West in Betracht gezogen werden.

·         Im Schulsprengel der Grundschule Schönberg sollte weiterhin ein zweigruppiger Hort angeboten werden um den Schulstandort zu stärken und den Bedarf abzudecken. In diesem Zusammenhang ist die Möglichkeit der Offenen Ganztagsschule in Kombination mit einem Hort alternativ zu prüfen. Das Haus für Kinder Krempoli sollte um eine Kindergartengruppe reduziert werden um im Neubau 2 Krippen- und 2 Kindergartengruppen anbieten zu können.

 

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration empfiehlt in einem Praxisleitfaden für die kommunale Bedarfsplanung einen Aufschlag von 10 % der tatsächlich als Bedarf gegebenen Plätze einzuplanen. Um auf diese Überdeckung (siehe Anlage) einzugehen, könnte mindestens eine Kindergartengruppe abgebaut werden. Dadurch wären die vorhandenen Gruppen nahezu voll belegt.

 

3.     Kostenverteilungsanalyse Kindertagesstätten

 

Die Kosten der Kindertageseinrichtungen in Lauf an der Pegnitz wurden von der Verwaltung analysiert. Diesbezüglich bleibt folgendes festzustellen:

 

Die kommunalen Zuschüsse, die die Stadt Lauf an die Laufer freien Träger von Kindertagesstätten zahlen müssen liegen jährlich bei rund 2.083.700 €. Diese Summe setzt sich aus rund 1.715.900 € verpflichtend zu zahlende Betriebskostenförderung und 367.800 € freiwilliger Zuschüsse aufgrund der aktuellen Beschlusslage zusammen.

 

Bei der Annahme, dass die städtischen Kindertagesstätten auch durch freie Träger geführt werden würden, wären diese kommunalen Zuschüsse ebenfalls zu zahlen. Hier würden Gesamtzuschüsse in Höhe von 1.902.900 € anfallen. Diese setzen sich aus rund 1.467.500 € verpflichtende Betriebskostenförderung und 435.400 € zusammen. 

 

Folglich entstehen der Stadt Lauf Ausgaben in Höhe von rund 3.986.600 unabhängig in welcher Trägerschaft sich die Kindertagesstätte befindet. 

 

Um die Kosten zu ermitteln, die die Stadt Lauf zusätzlich für die städtischen Kindertagesstätten aufbringen muss, wurden die kommunalen Zuschüsse in Höhe von 1.902.900 € als Einnahme mit berücksichtigt. Unter dieser Annahme und der Zugrundelegung der Gebühreneinnahmen entsteht der Stadt Lauf für alle städtischen Kindertagesstätten ein jährlicher Ausgleichsbeitrag von rund 393.300 €. Hierbei gilt es zu differenzieren, dass der Anteil des Defizits bei jeder Kindertagesstätte unterschiedlich ausfällt und es auch Kindertagesstätten gibt, die u.a. aufgrund der Altersstruktur des Personals nahezu kostendeckend betrieben werden können.

 

4.     Antrag von Herrn Stadtrat Ochs auf Privatisierung der städtischen Kindertagesstätten

 

Im Hinblick auf die dargestellten Ausführungen empfiehlt die Verwaltung dem Gremium bei allen neu anstehenden Projekten oder Umstrukturierungen des Betreuungsangebots, ganz im Sinne der Subsidiarität, immer die Übergabe der Trägerschaft zu prüfen und entsprechend auszuschreiben.

 

Dies würde bedeuten, dass alle aufgeführten Optimierungsmöglichkeiten hiervon bereits betroffen wären.