Betreff
CSU - Antrag zur Einführung eines prämienbezogenen Vorschlagswesens für Mitarbeiter zur Haushaltskonsolidierung
Vorlage
FB 1/073/2015
Aktenzeichen
0401- FB 1/Ta
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Lauf wendet weiterhin die Innovationsrichtlinie Moderne Verwaltung des Freistaates Bayern an und weist alle Beschäftigten nochmals schriftlich auf die Möglichkeiten und Prämien bei der Einreichung von Verbesserungsvorschlägen hin. Insbesondere können hier Einsparungsvorschläge zur Haushaltskonsolidierung besonders berücksichtigt werden.

Dem Antrag der CSU-Fraktion vom 15.09.2015 wird auf diese Weise nachgekommen, da die Innovationsrichtlinie des Freistaates Bayern weitergehende Möglichkeiten im Rahmen eines Mitarbeitervorschlagswesens zulässt.

 

 

Mit Schreiben vom 15.09.2015 beantragte die CSU-Fraktion im Laufer Stadtrat die Einführung eines Mitarbeitervorschlagswesens mit Prämiensystem in der Laufer Stadtverwaltung zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit.

Damit sollen die Kreativität und die vorhandenen Ideen der Beschäftigten der Stadtverwaltung und ihrer Einrichtungen nutzbringend erschlossen werden.

 

Die Verwaltung macht darauf aufmerksam, dass die Bayerische Staatsregierung bereits im Jahre 2008 die Innovationsrichtlinie Moderne Verwaltung erlassen hat, die genau den Sachverhalt regelt, den die CSU-Fraktion mit dem vorgelegten Antrag geregelt haben möchte.

Diese Bekanntmachung wird allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts ebenfalls zur Anwendung empfohlen.

Die Stadt Lauf hat auch bereits in vergangen Jahren von der Anwendung dieser Bekanntmachung Gebrauch gemacht (Beispiel Bauhof).

Wenn Verbesserungsvorschläge eingereicht werden, die z. B. die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns erhöhen und insbesondere Arbeitszeit, Kosten oder Material einsparen, eingereicht werden, können diese je nach Bewertung mit Geldprämien zwischen 50 € und 10.000 €uro belohnt werden. Die Bewertung für den Nutzen der Verbesserung wird dabei jeweils über eine vorgeschriebene festgelegte Formel errechnet.

Neben einer Geldprämie kann auch für den Einreicher des Verbesserungsvorschlages noch eine Sachprämie oder Dienstbefreiung gewährt werden.

Selbst wenn ein Vorschlag abgelehnt würde, aber eine besondere Leistung darstellt, kann noch eine Anerkennungsprämie bis zu 250 € oder eine Sachprämie bzw. sonstige Anerkennung gewährt werden.

Die Innovationsrichtlinie kann im Internet unter Bürgerservice BAYERN-RECHT Online – Staatsregierung Innovationsrichtlinie Moderne Verwaltung abgerufen und eingesehen werden.

Seitens der Verwaltung ergeht aus den vorgenannten Gründen deshalb folgender