Betreff
Sperrzeitverordnung für Freischankflächen von Gaststätten - Sachstandsbericht
Vorlage
FB 3/007/2015
Aktenzeichen
0282-FB3/Wa
Art
Informationsvorlage_alt2

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung im April den Erlass der Sperrzeitverordnung für Freischankflächen von Gaststätten beschlossen, um einen Betrieb von Wirtschaftsterrassen bis 23:00 Uhr zu ermöglichen. Die Verwaltung wurde beauftragt, nach Ende der Saison über die Erfahrungen der Neuregelung zu informieren.

Im Juli und August wurde an den Wochenenden die Einhaltung der Sperrzeit durch das Ordnungsamt kontrolliert. Unter der Woche übernahm die Polizei nach Möglichkeit diese Aufgabe.

Durch die Polizei wurde lediglich ein Verstoß gegen die Freischankflächensperrzeitverordnung festgestellt. Bei den Kontrollen des Ordnungsamts wurden an den einzelnen Tagen ein bis vier Verstöße aufgenommen. Bei der überwiegenden Mehrzahl der ca. 40 kontrollierten Gaststätten wurde die in der Verordnung festgesetzte Sperrzeit eingehalten.

Im Fall der Überschreitung wurde seitens der Verwaltung der Betrieb der Wirtschaftsterrasse eingestellt, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und entsprechende Bußgeldbescheide an die Betroffenen erlassen.

Beschwerden von Anwohnern bezüglich einer Beeinträchtigung des Ruhebedürfnisses sind an die Verwaltung nicht herangetragen worden. Die durch das Ordnungsamt durchgeführten Kontrollen haben dazu beigetragen, dass dieses auch durch eine Verlängerung der Sperrzeit nicht beeinträchtigt wird.

Auch im nächsten Jahr wird die Verwaltung die Einhaltung der Sperrzeit kontrollieren. Dies ist auch Wunsch vieler Gastwirte, um eine einheitliche Beendigung des Außenbetriebs zu gewährleisten.

Aus ordnungsrechtlicher Sicht kann die durch die Verordnung festgelegte Sperrzeitregelung aufrecht erhalten bleiben. Eine weitere Ausweitung sollte jedoch nicht erfolgen.

Der Bericht dient zur Kenntnis.