Der Stadtrat hat in seiner Sitzung im April
den Erlass der Sperrzeitverordnung für Freischankflächen von Gaststätten
beschlossen, um einen Betrieb von Wirtschaftsterrassen bis 23:00 Uhr zu
ermöglichen. Die Verwaltung wurde beauftragt, nach Ende der Saison über die
Erfahrungen der Neuregelung zu informieren.
Im Juli und August wurde an den Wochenenden
die Einhaltung der Sperrzeit durch das Ordnungsamt kontrolliert. Unter der
Woche übernahm die Polizei nach Möglichkeit diese Aufgabe.
Durch die Polizei wurde lediglich ein
Verstoß gegen die Freischankflächensperrzeitverordnung festgestellt. Bei den
Kontrollen des Ordnungsamts wurden an den einzelnen Tagen ein bis vier Verstöße
aufgenommen. Bei der überwiegenden Mehrzahl der ca. 40 kontrollierten
Gaststätten wurde die in der Verordnung festgesetzte Sperrzeit eingehalten.
Im Fall der Überschreitung wurde seitens der
Verwaltung der Betrieb der Wirtschaftsterrasse eingestellt, ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und entsprechende Bußgeldbescheide an
die Betroffenen erlassen.
Beschwerden von Anwohnern bezüglich einer
Beeinträchtigung des Ruhebedürfnisses sind an die Verwaltung nicht
herangetragen worden. Die durch das Ordnungsamt durchgeführten Kontrollen haben
dazu beigetragen, dass dieses auch durch eine Verlängerung der Sperrzeit nicht
beeinträchtigt wird.
Auch im nächsten Jahr wird die Verwaltung
die Einhaltung der Sperrzeit kontrollieren. Dies ist auch Wunsch vieler
Gastwirte, um eine einheitliche Beendigung des Außenbetriebs zu gewährleisten.
Aus ordnungsrechtlicher Sicht kann die durch
die Verordnung festgelegte Sperrzeitregelung aufrecht erhalten bleiben. Eine
weitere Ausweitung sollte jedoch nicht erfolgen.
Der Bericht dient zur Kenntnis.