Betreff
Antrag auf Unterstützung der Ganztagsklassen an der Montessori Grund- und Mittelschule
Vorlage
FB 1/071/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss beschließt:

 

Dem Antrag der Montessori Vereinigung Nürnberger Land auf Unterstützung der Ganztagsklassen an der Montessori Grund- und Mittelschule wird rückwirkend ab dem Schuljahr 2014/2015 stattgegeben. Für jeden Laufer Schüler wird eine Pauschale in Höhe von 227 € pro Schuljahr gewährt. Maßgebend für die Berechnung des Zuschusses ist die Schülerzahl zum Stichtag 1. Oktober des jeweiligen Schuljahres.

 

Die Ausgabe in Höhe von 10.896 € für das Schuljahr 2014/2015 ist auf der Haushaltsstelle 0.2123.7099 im Haushalt 2016 zur Verfügung zu stellen und unter Voraussetzung der Genehmigung des Haushaltes auszuzahlen. Für das Schuljahr 2015/2016 sind ebenfalls Mittel im Haushalt 2016 einzuplanen und unter Voraussetzung der Genehmigung des Haushaltes auszuzahlen.  

 

 

Mit Schreiben vom 30.06.2015 stellte die Montessori-Vereinigung Nürnberger Land einen Antrag auf Beteiligung an den Kosten der Ganztagsklassen an der Montessori Grund- und Mittelschule.

 

Im Hinblick darauf, dass sich die Montessori Schule in freier Trägerschaft befindet, ist die Kommune nicht verpflichtet sich an den Kosten der Ganztagsbetreuung zu beteiligen. Aufgrund dessen erhält die Schule den kommunalen Anteil in Höhe von 5.000 € pro Gruppe und Schuljahr bislang nicht. Folglich sind die Kosten von dem jeweiligen privaten Schulträger zu leisten und werden somit durch entsprechend hohe Schulgelder von den Eltern getragen.

 

Im Schuljahr 2014/2015 besuchten 48 Schüler aus Lauf a. d. Pegnitz die Ganztagsbetreuung an der Montessori Grund- und Mittelschule. Bei durchschnittlich 22 Kindern pro Gruppe errechnet sich ein Anteil von rund 227 € pro Schüler (5.000 € / 22 Kinder = 227 €). Somit würden der Stadt Lauf bei einer Beteiligung Kosten in Höhe von 10.896 € für das Schuljahr 2014/2015 entstehen.

 

Im Haushalt 2015 sind hierfür keine Mittel eingeplant. Im Hinblick auf das Subsidiaritätsprinzip und die zu gewährleistende Planungssicherheit sollte hier eine Grundsatzentscheidung getroffen werden und rückwirkend ab dem Schuljahr 2014/2015 pro Laufer Schüler einer Ganztagsklasse an der Grund- und Mittelschule eine kommunale Bezuschussung in Höhe von 227 € erfolgen. Maßgebend für die Berechnung des Zuschusses sollte die Schülerzahl zum Stichtag 1. Oktober des jeweiligen Schuljahres (analog der Berechnung Gastschulbeiträge) sein. Um die Bereitstellung der Mittel sicherzustellen sollte die Auszahlung im darauffolgenden April erfolgen. Es ist auch noch darauf hinzuweisen, dass jedes Ganztagsangebot an Schulen u.a. im Hinblick auf die Kosten für die Räumlichkeiten der Betreuung für die Kommune kostengünstiger ist.