Betreff
Jugendzentrum - Durchführung von Brandschutzmaßnahmen
Vorlage
FB 5/084/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)      Die Ertüchtigung des Brandschutzes im Jugendzentrum Lauf, einschließlich dem Anbau einer Treppenanlage bis zum 1. OG, wird umgesetzt.

b)      Die für ein Gesamtbudget von 180.000 € zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 70.000 € werden in den Haushalt 2016 eingestellt.

c)       Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Fördermittel zu generieren und die Maßnahme zeitnah umzusetzen.

 

Das städtische Jugendzentrum in der Weigmannstraße wurde bis Ende 2014 neben der reinen Nutzung als Jugendtreff mit entsprechenden Veranstaltungen im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss auch vom Musikverein Lauf im zweiten Obergeschoss genutzt. Die Nutzung des zweiten Obergeschosses erfolgte im Jahr 1998 nach gemeinsamen Begehungen mit den Nutzern sowie dem damaligen Kreisbrandrat. Die Nutzung war für Musikunterricht sowie kleinere Ensembleproben genehmigt, da ein erster baulicher Rettungsweg über die Treppe sowie mit der Möglichkeit zum Anleitern ein zweiter Rettungsweg gegeben war.


Bei einer weiteren Begehung des Landratsamtes im Jahr 1999 wurde der Brandschutz im Jugendzentrum begutachtet. Die damaligen Beanstandungen wurden beseitigt.

 

Bei einer Begehung durch das Stadtbauamt im Jahr 2014 wurde festgestellt, dass die Personenanzahl, die gleichzeitig die Räume im zweiten Obergeschoss, nutzen weit höher ist als die damals festgelegten (ca. 15 Personen). Bei Orchesterproben waren bis zu 50 Personen in den Räumen anwesend. Eine Rettung nur über Leitern der Feuerwehr war nicht mehr gewährleistet, was das Stadtbauamt veranlasste, die Nutzung einzuschränken und aufgrund der nicht zu gewährleistenden erlaubten Nutzung durch den Musikverein den Vertrag einvernehmlich zu kündigen.

 

Zur Klärung der weiteren Vorgehensweise wurde Ende 2014 eine Ortsbegehung mit Kreisbrandrat durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass neben der Einschränkung der Personenzahl für das zweite Obergeschoss ebenfalls die Personenanzahl für das erste Obergeschoss zu begrenzen ist, da hier ebenfalls kein zweiter baulicher Rettungsweg vorhanden ist und die maximale Anzahl der über die Fenster zu rettenden Personen mit 20 begrenzt ist.

 

Der Leiter des Jugendzentrums wurde darüber informiert und die Nutzung des ersten Obergeschosses auf maximal 20 Personen (gleichzeitig) begrenzt. Ebenso wurden vernetzte Rauchmelder mit einer Brandmeldezentrale als Sofortmaßnahme eingebaut. Das zweite Obergeschoss steht derzeit leer und wird nach dem Auszug des Musikvereins nicht mehr genutzt.

 

2015 wurde das Architekturbüro Atelier 13 (Architekt Thiel) beauftragt, einen Brandschutznachweis zu erstellen und Maßnahmen aufzuzeigen, die eine sichere Nutzung ermöglicht.


Neben der Ertüchtigung einiger Decken sowie eines Brandabschlusses des Treppenraumes ist der Anbau einer Fluchttreppe unumgänglich, wenn die Personenbeschränkung aufgehoben werden soll. Untersucht wurden zum einen die Errichtung einer Treppe bis zum zweiten Obergeschoss sowie einer Treppe bis zum ersten Obergeschoss. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Treppenturm auf der Ostseite (neben Pergola) bis zum ersten Obergeschoss zu führen.




Somit wäre künftig eine uneingeschränkte Nutzung des ersten Obergeschosses durch das JUZ möglich.


Die Nutzung des zweiten Obergeschosses wäre durch den gleichzeitigen Aufenthalt von ca. 15 Personen eingeschränkt. Nach Rücksprache mit dem Fachbereich 1 könnten die Sprachförderung sowie das Büro des Streetworkers, die derzeit in der Glockengießerstraße 25 (Stadtheim) untergebracht sind ein neues Zuhause finden und das Stadtheim künftig anderweitig genutzt werden.


Die Kosten für die Brandschutzertüchtigung betragen gem. Kostenschätzung des Architekten Thiel ca. 180.000 €. Nachdem bereits  Haushaltmittel in Höhe von 110.000 € in den städtischen Haushalt eigestellt wurden, wären in 2016 noch 70.000 € einzustellen.


Lt. Aussage der Stadtkämmerei besteht unter Umständen die Möglichkeit einer Förderung durch den bayerischen Jugendring. Hierzu ist jedoch ein entsprechender Antrag zu stellen, weshalb die Umsetzung der Maßnahme erst nach Förderzusage Anfang nächsten Jahres erfolgen kann.