Einstellung des Verfahrens
Beschlussvorschlag:
Das mit Beschluss des Bauausschusses vom 01.03.2011 eingeleitete Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 100 „Altstadt“ wird eingestellt.
Der Bauausschuss
hat in seiner Sitzung vom 01.03.2011 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 100
„Altstadt“ beschlossen und gleichzeitig eine Veränderungssperre für den
Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs erlassen.
Anlass hierfür
waren mehrere Anträge zur Errichtung von Spielhallen im Marktplatzbereich. Mit
dem Bebauungsplan sollte die Zulässigkeit von Spielhallen ausgeschlossen
werden.
Nachdem ein
genereller Ausschluss von Spielhallen jedoch rechtlich nicht möglich ist,
musste als Vor-aussetzung für den Bebauungsplan ein Spielhallenkonzept für das
gesamte Stadtgebiet erstellt werden.
Mittlerweile hat
sich die gesetzliche Grundlage für die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten aber
in einigen Bereichen geändert. So ist z.B. nun ein Mindestabstand von 250 m
zwischen Spielhallen vorgeschrieben, sodass eine Häufung solcher Einrichtungen
per Gesetz ausgeschlossen wird. Weiterhin dürfen keine Mehrfachlizenzen mehr
erteilt werden: Spielhallen wie z.B. im Laufer Industriegebiet sind damit jetzt
nicht mehr genehmigungsfähig.
Aus Sicht der Verwaltung ist daher der Bebauungsplan Nr. 100, der letztlich nur zum Ausschluss von Spielhallen dienen sollte, nicht mehr erforderlich. Es wird daher empfohlen das Verfahren einzustellen.