Betreff
Bebauungsplans Nr. 100 "Altstadt"
Einstellung des Verfahrens
Vorlage
FB 5/079/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das mit Beschluss des Bauausschusses vom 01.03.2011 eingeleitete Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 100 „Altstadt“ wird eingestellt.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 01.03.2011 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 100 „Altstadt“ beschlossen und gleichzeitig eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs erlassen.

 

Anlass hierfür waren mehrere Anträge zur Errichtung von Spielhallen im Marktplatzbereich. Mit dem Bebauungsplan sollte die Zulässigkeit von Spielhallen ausgeschlossen werden.

 

Nachdem ein genereller Ausschluss von Spielhallen jedoch rechtlich nicht möglich ist, musste als Vor-aussetzung für den Bebauungsplan ein Spielhallenkonzept für das gesamte Stadtgebiet erstellt werden.

 

Mittlerweile hat sich die gesetzliche Grundlage für die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten aber in einigen Bereichen geändert. So ist z.B. nun ein Mindestabstand von 250 m zwischen Spielhallen vorgeschrieben, sodass eine Häufung solcher Einrichtungen per Gesetz ausgeschlossen wird. Weiterhin dürfen keine Mehrfachlizenzen mehr erteilt werden: Spielhallen wie z.B. im Laufer Industriegebiet sind damit jetzt nicht mehr genehmigungsfähig.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist daher der Bebauungsplan Nr. 100, der letztlich nur zum Ausschluss von Spielhallen dienen sollte, nicht mehr erforderlich. Es wird daher empfohlen das Verfahren einzustellen.