Betreff
Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem. § 34 BauGB Abs. 4 Nr. 3 BauGB "Gersberg": Förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§§ 13 Abs. 2 Nr. 3, 4 Abs. 2 BauGB)
Vorlage
FB 5/078/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.       Die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Gersberg“ der Gemeinde Leinburg wird zur Kenntnis genommen.

2.    Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz werden von der Satzung nicht berührt. Einwendungen werden nicht erhoben

 

Die Gemeinde Leinburg beabsichtigt eine Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB (Ergänzungssatzung) für den Ortsteil Gersberg aufzustellen.

 

Aufgrund von Bauwünschen für weitere Wohngebäude in Gersberg hat die Gemeinde Leinburg beschlossen, die planungsrechtlichen Grundlagen hierfür zu schaffen.

 

Mit der Fläche soll der örtliche Bedarf in Gersberg für die nächsten 5 – 10 Jahre gedeckt werden.

 

 

 

gersberg übersicht            

 

Übersichtslageplan                                                                       Geltungsbereich der Satzung

 

 

Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von der Planung nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwendungen gegen die Planung  zu erheben.