Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt-
und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1. Die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Gersberg“ der Gemeinde Leinburg wird zur Kenntnis genommen.
2.
Belange
oder Planungen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz werden von der Satzung nicht berührt.
Einwendungen werden nicht erhoben
Die Gemeinde
Leinburg beabsichtigt eine Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB (Ergänzungssatzung)
für den Ortsteil Gersberg aufzustellen.
Aufgrund von
Bauwünschen für weitere Wohngebäude in Gersberg hat die Gemeinde Leinburg
beschlossen, die planungsrechtlichen Grundlagen hierfür zu schaffen.
Mit der Fläche soll
der örtliche Bedarf in Gersberg für die nächsten 5 – 10 Jahre gedeckt werden.
Übersichtslageplan Geltungsbereich
der Satzung
Belange oder Planungen
der Stadt Lauf werden von der Planung nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt,
keine Einwendungen gegen die Planung zu
erheben.