Betreff
Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts - Festlegung von Entschädigungen für ehrenamtlich Beauftragte
Vorlage
FB 1/062/2015
Aktenzeichen
0280 - FB 1/Ta
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat stimmt einer Entschädigung der ehrenamtlich Beauftragten der Stadt Lauf (Seniorenbeauftragte bzw. Beauftragte für Menschen mit Behinderung) in Höhe von 30,00 alternativ 50,00 Euro monatlich zu.

Der vorstehenden Änderungssatzung wird unter Berücksichtigung des soeben beschlossenen Betrages seitens des Stadtrates zugestimmt.

Im Zuge der Beratungen im Stadtratsgremium über die Entschädigung der neu benannten Referenten für das Pflegeheim und den städtischen Haushalt wurde auch darüber gesprochen, den ehrenamtlich Beauftragten für die Seniorenarbeit bzw. für die Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Lauf ebenfalls eine Entschädigung zu zahlen.

Da die vom Stadtrat beauftragten Personen zweifelsfrei ein kommunales Ehrenamt ausüben, besteht auch ein Anspruch auf eine „angemessene“ Entschädigung.

Bezüglich der Festlegung der Höhe der Entschädigung kann die Kommune frei entscheiden; jedoch sollte der Sinn des Ehrenamtes gewahrt bleiben und die Entschädigung keiner Vergütung der Tätigkeit gleichstehen.

Eine vom Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss am 20.11.2014 mehrheitlich beschlossene Entschädigung fand keine Mehrheit im Stadtrat. Zwischenzeitlich trat auch ein Wechsel in der Person des Beauftragten für Menschen mit Behinderung ein.

Nach verschiedenen Gesprächen des Bürgermeisters mit den im Stadtrat vertretenen Fraktionen sowie mit den betroffenen Beauftragten (Senioren, Belange von Menschen mit Behinderung) wurden Beträge von 30,00 bis 50,00 Euro als monatlicher Entschädigungsbetrag pro Person genannt.

Haushaltsrechtlich wäre ein Betrag von 1.200,00 Euro im Haushaltsjahr 2016 unter der HHSt. 0.0000.4090 zusätzlich mit einzustellen, wenn die vorgeschlagene maximale Entschädigung für Seniorenbeauftragte bzw. Beauftragte für Menschen mit Behinderung beschlossen würde.

Die Verwaltung schlägt zur rechtlichen Absicherung vor, eine Änderungssatzung zur Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 02. Mai 2014 zu erlassen.

Die Änderung betrifft den § 3 der Satzung: Tätigkeit der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder; Entschädigung

Folgende Änderungssatzung wird zur Beschlussfassung vorgeschlagen:

 

Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom (Datum der Ausfertigung)

 

Auf Grund von Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.7.2012 (GVBl S. 366) folgende Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 02. Mai 2014

erlässt die Stadt Lauf a.d.Pegnitz folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 02. Mai 2014 wird wie folgt geändert:

 

 

  1. § 3 erhält folgende Überschrift:

 

„Tätigkeit der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder und ehrenamtlich Beauftragten der Stadt; Entschädigung“

 

  1. § 3 wird wie folgt geändert:

 

In § 3 Abs. 2 wird folgender neuer Satz 2 eingefügt:

„Die ehrenamtlich Beauftragten der Stadt Lauf (Seniorenbeauftragte bzw. Beauftragte für Menschen mit Behinderung) erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von insgesamt monatlich 30,00 alternativ 50,00 Euro.“

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Lauf a.d. Pegnitz, den (Datum der Ausfertigung)

Stadt Lauf a.d. Pegnitz

 

Benedikt Bisping

Erster Bürgermeister

 

 

Der Erlass der Änderungssatzung noch in diesem Jahr hat keine Auswirkungen auf den Haushalt 2015, da im HHPlan für dieses Jahr bereits ein Betrag für eine derartige Entschädigung eingeplant wurde.