Betreff
Tekturplan Nr. 2 zum Bebauungsplans Nr. 6 "Eschenauer Straße - Nordring"
Änderung des Bebauungsplans durch Teilaufhebung,
Vorstellung des Entwurfs und Billigungsbeschluss
Vorlage
FB 5/077/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.       Der Tekturplan Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 6 "Eschenauer Straße - Nordring" in der Fassung vom 29.09.2015 wird beschlussmäßig gebilligt.

2.       Der räumliche Geltungsbereich gemäß Beschluss vom 27.01.2015 wird um eine Teilfläche der Fl.Nr. 1391/82 der Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz erweitert. Der neue Geltungsbereich ist aus dem Bebauungsplanentwurf vom 29.09.2015 ersichtlich.

3.       Mit dem Bebauungsplanentwurf vom 29.09.2015 ist die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchführen.

 

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 27.01.2015 beschlossen, für den Bereich des ehemaligem Altenheims in der Galgenbühlstraße den rechtskräftigen Bebauungsplan aufzuheben um hier eine Wohnbebauung realisieren zu können.

 

Von der Verwaltung wurde der Bebauungsplanentwurf mit Begründung ausgearbeitet. Der Entwurf mit der Begründung liegt der Arbeitsunterlage als Anlage bei. Die unter Nr. 7der Begründung aufgeführten Bestandteile der Begründung (Untersuchungen, Gutachten) können im Ratsinfosystem eingesehen werden.

 

Die Verwaltung bittet den Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss den Entwurf zu billigen, um damit die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchführen zu können.

 

Außerdem wurde vom Investor mittlerweile noch eine Teilfläche aus dem südöstlich des Altenheimgeländes angrenzenden Grundstücks der Deutschen Bahn erworben. Diese Fläche wurde neu vermessen und mit einer eigenen Flurnummer versehen. Ein Teil dieser Fläche liegt noch innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans. Der Geltungsbereich des Tekturplans gemäß des Aufstellungsbeschlusses vom 27.01.2015 sollte deshalb noch um diese Fläche erweitert werden.