Tischlerarbeiten, Kunststofffenster
Auftragsvergabe
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
a) Der Auftrag für das Gewerk Tischlerarbeiten - Kunststofffenster wird auf der Grundlage des Angebots vom 06.09.2015 an die Firma
GKM Gesellschaft für Kunststoff- und Metallbau mbH,
Rudolf-Diesel-Straße 11,
86551 Aichach
zum Angebotspreis von 593.680,29 € (brutto) vergeben.
b) Die frei zu vergebende Nachtragssumme beläuft sich im Einzelfall auf 30.000 € (brutto) und gesamt auf 50.000 € (brutto).
a)
Mit Beschluss vom 10.10.2013 wurde die
Verwaltung mit der Umsetzung der Generalsanierung der Kunigundenschule
beauftragt.
Im Zuge des Baufortschritts wurde das Gewerk Tischlerarbeiten –
Kunststofffenster ausgeschrieben. Aufgrund der Insolvenz des damals
beauftragten Unternehmens wurden die Leistungen ein weiteres Mal, jedoch im
Verhandlungsverfahren gemäß VOB/A EG ausgeschrieben. Zur Submission am 18.08.2015 ist jedoch kein Angebot
eingegangen, somit mussten die Leistungen erneut mit einem erweiterten
Bieterkreis wiederum im Verhandlungsverfahren gemäß VOB/A EG ausgeschrieben
werden.
Die Ausschreibung mit der LV-Erstellung sowie Prüfung und Wertung der Angebote
führte das beauftragte Büro BaurConsult durch.
Die Submission fand am 29.09.2015 statt. Das Bietergespräch wurde am 16.09.2015
abgehalten.
Nach dem vorliegenden Submissionsergebnis werden für die Maßnahme 593.680,29 €
benötigt. Die Kosten befinden sich im Kostenrahmen. Die Mittel stehen auf der
HhSt. 1.2121.9450 zur Verfügung.
Die Fa. GKM Gesellschaft für Kunststoff- und Metallbau mbH aus Aichach bietet
die ausgeschriebene Leistung für die Kunststofffenster zum Angebotspreis von
593.680,29 € an (vgl. Anlage im nichtöffentlichen Teil).
Die Kosten befinden sich im angestrebten Kostenrahmen. Diese stehen unter der
Haushaltsstelle 1.2121.9450 zur Verfügung. Die Angebotsprüfungen sowie die
Vergabevorschläge sind in der Anlage im nichtöffentlichen Teil hinterlegt.
Aufgrund der Dringlichkeit wurde der Stadtrat gebeten, in der Stadtratssitzung
am 24.09.2015 den Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss zu
bevollmächtigen, über diese Auftragsvergabe zu entscheiden.
b) Gem. Geschäftsordnung (GeschO) vom 02. Mai
2014 (§13 Abs. 2 Satz 2 Buchst. e) GeschO) gehören „Nachträge zu Verträgen und
Rechtsgeschäften, die einzeln oder zusammen die ursprüngliche Auftragssumme um
nicht mehr als 10%, insgesamt jedoch nicht mehr als 15.000 € erhöhen“ zum
Aufgabenbereich des ersten Bürgermeisters im Rahmen der laufenden Verwaltung.
Bei der anstehenden Vergabe bedeutet dies, dass z. B. jeder Nachtrag ab 15.000
€ im Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beraten werden muss. Gerade
bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen, wie sie bei der Kunigundenschule
anstehen, sind einzelne Teilleistungen u. U. im Vorfeld nicht vollumfänglich
planbar. Des Weiteren werden die Nachtragsangebote der beauftragten Unternehmen
häufig sehr kurzfristig gestellt. Die notwendige Behandlung im Bau-, Umwelt-
und Stadtentwicklungsausschuss kann ab diesem Zeitpunkt regelmäßig zu einer
Behinderung des Bauablaufs mit entsprechenden terminlichen und kostenmäßigen
Folgen führen. Diese Behandlung muss ebenfalls erfolgen, wenn die Gesamtkosten
weiterhin eingehalten und keine überplanmäßigen Ausgaben notwendig werden.
Die Verwaltung bittet daher im Sinne eines effektiven Bauablaufs bei Aufträgen
ab 150.000 € im Einzelfall um Erhöhung. In dem vorliegenden Fall bittet die
Verwaltung um eine Erhöhung des unter §13 Abs. 2 Satz 2 Buchst. e) GeschO
genannten Rahmens von 15.000 € auf eine
frei zu vergebende Gesamtnachtragssumme von 50.000 € und im Einzelfall von
30.000 €.