Betreff
Generalsanierung Kunigundenschule
Tischlerarbeiten, Kunststofffenster
Auftragsvergabe
Vorlage
FB 5/076/2015/1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

a)     Der Auftrag für das Gewerk Tischlerarbeiten - Kunststofffenster wird auf der Grundlage des Angebots vom 06.09.2015 an die Firma

 

GKM Gesellschaft für Kunststoff- und Metallbau mbH, Rudolf-Diesel-Straße 11,

86551 Aichach

 

zum Angebotspreis von 593.680,29 € (brutto) vergeben.

 

b)     Die frei zu vergebende Nachtragssumme beläuft sich im Einzelfall auf 30.000 € (brutto) und gesamt auf 50.000 € (brutto).

 

a)        Mit Beschluss vom 10.10.2013 wurde die Verwaltung mit der Umsetzung der Generalsanierung der Kunigundenschule beauftragt.

Im Zuge des Baufortschritts wurde das Gewerk Tischlerarbeiten – Kunststofffenster ausgeschrieben. Aufgrund der Insolvenz des damals beauftragten Unternehmens wurden die Leistungen ein weiteres Mal, jedoch im Verhandlungsverfahren gemäß VOB/A EG ausgeschrieben. Zur Submission  am 18.08.2015 ist jedoch kein Angebot eingegangen, somit mussten die Leistungen erneut mit einem erweiterten Bieterkreis wiederum im Verhandlungsverfahren gemäß VOB/A EG ausgeschrieben werden.

Die Ausschreibung mit der LV-Erstellung sowie Prüfung und Wertung der Angebote führte das beauftragte Büro BaurConsult durch.

Die Submission fand am 29.09.2015 statt. Das Bietergespräch wurde am 16.09.2015 abgehalten.

Nach dem vorliegenden Submissionsergebnis werden für die Maßnahme 593.680,29 € benötigt. Die Kosten befinden sich im Kostenrahmen. Die Mittel stehen auf der HhSt. 1.2121.9450 zur Verfügung.

Die Fa. GKM Gesellschaft für Kunststoff- und Metallbau mbH aus Aichach bietet die ausgeschriebene Leistung für die Kunststofffenster zum Angebotspreis von 593.680,29 € an (vgl. Anlage im nichtöffentlichen Teil).


Die Kosten befinden sich im angestrebten Kostenrahmen. Diese stehen unter der Haushaltsstelle 1.2121.9450 zur Verfügung. Die Angebotsprüfungen sowie die Vergabevorschläge sind in der Anlage im nichtöffentlichen Teil hinterlegt.


Aufgrund der Dringlichkeit wurde der Stadtrat gebeten, in der Stadtratssitzung am 24.09.2015 den Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss zu bevollmächtigen, über diese Auftragsvergabe zu entscheiden.

 

b)     Gem. Geschäftsordnung (GeschO) vom 02. Mai 2014 (§13 Abs. 2 Satz 2 Buchst. e) GeschO) gehören „Nachträge zu Verträgen und Rechtsgeschäften, die einzeln oder zusammen die ursprüngliche Auftragssumme um nicht mehr als 10%, insgesamt jedoch nicht mehr als 15.000 € erhöhen“ zum Aufgabenbereich des ersten Bürgermeisters im Rahmen der laufenden Verwaltung.

Bei der anstehenden Vergabe bedeutet dies, dass z. B. jeder Nachtrag ab 15.000 € im Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beraten werden muss. Gerade bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen, wie sie bei der Kunigundenschule anstehen, sind einzelne Teilleistungen u. U. im Vorfeld nicht vollumfänglich planbar. Des Weiteren werden die Nachtragsangebote der beauftragten Unternehmen häufig sehr kurzfristig gestellt. Die notwendige Behandlung im Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss kann ab diesem Zeitpunkt regelmäßig zu einer Behinderung des Bauablaufs mit entsprechenden terminlichen und kostenmäßigen Folgen führen. Diese Behandlung muss ebenfalls erfolgen, wenn die Gesamtkosten weiterhin eingehalten und keine überplanmäßigen Ausgaben notwendig werden.

Die Verwaltung bittet daher im Sinne eines effektiven Bauablaufs bei Aufträgen ab 150.000 € im Einzelfall um Erhöhung. In dem vorliegenden Fall bittet die Verwaltung um eine Erhöhung des unter §13 Abs. 2 Satz 2 Buchst. e) GeschO genannten Rahmens von 15.000 € auf  eine frei zu vergebende Gesamtnachtragssumme von 50.000 € und im Einzelfall von 30.000 €.