Außenanlagen
Auftragsvergabe
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Der Auftrag für das Gewerk Außenanlagen wird auf der Grundlage des Angebots vom 27.07.2015 an die Firma
Reso Gala-Bau Garten- und Landschaftsbau, Industriestraße 19, 95436
Stadtsteinach
zum Angebotspreis von 789.347,10 € (brutto) vergeben.
Die frei zu vergebende Nachtragssumme beläuft sich im Einzelfall auf 30.000 € (brutto) und gesamt auf 60.000 € (brutto).
a) Im Zuge der Generalsanierung Kunigundenschule wurden die beiden Pausenhöfe der Grund- und Mittelschule, die Zufahrten zu den beiden Gebäudeteilen sowie die Südseiten freianlagentechnisch überdacht und neu geplant.
Damit in diesem Jahr noch die ersten Arbeiten ausgeführt werden können, wurden die Leistungen für die Außenanlagen am 13.05.2015 in einer EU-weiten Ausschreibung gem. VOB/A EG im offenen Verfahren veröffentlicht. Die Submission dazu fand am 28.07.2015 statt.
Die Prüfung und Wertung der Angebote führte das beauftragte Büro BaurConsult aus Hassfurt durch.
Nach dem vorliegenden Submissionsergebnis werden für die Maßnahme 789.347,10 € benötigt. Die Kosten befinden sich im angestrebten Kostenrahmen. Die Mittel stehen auf der HhSt. 1.2121.9450 zur Verfügung.
Die Fa. Reso Gala Bau aus Stadtsteinach bietet die ausgeschriebenen Leistungen für die Außenanlagen zum Angebotspreis von 789.347,10 € an (vgl. Anlage im nichtöffentlichen Teil.
b) Gem. Geschäftsordnung (GeschO) vom 02. Mai 2014 (§13 Abs. 2 Satz 2 Buchst. e) GeschO gehören „Nachträge zu Verträgen und Rechtsgeschäften, die einzeln oder zusammen die ursprüngliche Auftragssumme um nicht mehr als 10%, insgesamt jedoch nicht mehr als 15.000 € erhöhen“ zum Aufgabenbereich des ersten Bürgermeisters im Rahmen der laufenden Verwaltung.
Bei der anstehenden Vergaben bedeutet dies, dass z. B. jeder
Nachtrag ab 15.000 € im Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beraten
werden muss. Gerade bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen, wie sie bei der
Kunigundenschule anstehen, sind einzelne Teilleistungen u. U. im Vorfeld nicht
vollumfänglich planbar. Des Weiteren werden die Nachtragsangebote der
beauftragten Unternehmen häufig sehr kurzfristig gestellt. Die notwendige
Behandlung im Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss kann ab diesem
Zeitpunkt regelmäßig zu einer Behinderung des Bauablaufs mit entsprechenden
terminlichen und kostenmäßigen Folgen führen. Diese Behandlung muss ebenfalls
erfolgen, wenn die Gesamtkosten weiterhin eingehalten und keine überplanmäßigen
Ausgaben notwendig werden.
Die Verwaltung bittet daher im Sinne eines effektiven Bauablaufs bei Aufträgen
ab 150.000 € im Einzelfall um Erhöhung. In dem vorliegenden Fall bittet die
Verwaltung um eine Erhöhung des unter §13 Abs. 2 Satz 2 Buchst. e) GeschO
genannten Rahmens von 15.000 € auf eine
frei zu vergebende Gesamtnachtragssumme von 60.000 € und im Einzelfall von
30.000 €.