Betreff
Generalsanierung Kunigundenschule
Außenanlagen
Auftragsvergabe
Vorlage
FB 5/073/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Der Auftrag für das Gewerk Außenanlagen wird auf der Grundlage des Angebots vom 27.07.2015 an die Firma

 

Reso Gala-Bau Garten- und Landschaftsbau, Industriestraße 19, 95436 Stadtsteinach

 

zum Angebotspreis von 789.347,10 € (brutto) vergeben.

 

Die frei zu vergebende Nachtragssumme beläuft sich im Einzelfall auf 30.000 € (brutto) und gesamt auf 60.000 € (brutto).

 

 

a) Im Zuge der Generalsanierung Kunigundenschule wurden die beiden Pausenhöfe der Grund- und Mittelschule, die Zufahrten zu den beiden Gebäudeteilen sowie die Südseiten freianlagentechnisch überdacht und neu geplant.

 

Damit in diesem Jahr noch die ersten Arbeiten ausgeführt werden können, wurden die Leistungen für die Außenanlagen am 13.05.2015 in einer EU-weiten Ausschreibung gem. VOB/A EG im offenen Verfahren veröffentlicht. Die Submission dazu fand am 28.07.2015 statt.

 

Die Prüfung und Wertung der Angebote führte das beauftragte Büro BaurConsult aus Hassfurt durch.

 

Nach dem vorliegenden Submissionsergebnis werden für die Maßnahme 789.347,10 € benötigt. Die Kosten befinden sich im angestrebten Kostenrahmen. Die Mittel stehen auf der HhSt. 1.2121.9450 zur Verfügung.

 

Die Fa. Reso Gala Bau aus Stadtsteinach bietet die ausgeschriebenen Leistungen für die Außenanlagen zum Angebotspreis von 789.347,10 € an (vgl. Anlage im nichtöffentlichen Teil.

 

b) Gem. Geschäftsordnung (GeschO) vom 02. Mai 2014 (§13 Abs. 2 Satz 2 Buchst. e) GeschO gehören „Nachträge zu Verträgen und Rechtsgeschäften, die einzeln oder zusammen die ursprüngliche Auftragssumme um nicht mehr als 10%, insgesamt jedoch nicht mehr als 15.000 € erhöhen“ zum Aufgabenbereich des ersten Bürgermeisters im Rahmen der laufenden Verwaltung.

 

Bei der anstehenden Vergaben bedeutet dies, dass z. B. jeder Nachtrag ab 15.000 € im Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beraten werden muss. Gerade bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen, wie sie bei der Kunigundenschule anstehen, sind einzelne Teilleistungen u. U. im Vorfeld nicht vollumfänglich planbar. Des Weiteren werden die Nachtragsangebote der beauftragten Unternehmen häufig sehr kurzfristig gestellt. Die notwendige Behandlung im Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss kann ab diesem Zeitpunkt regelmäßig zu einer Behinderung des Bauablaufs mit entsprechenden terminlichen und kostenmäßigen Folgen führen. Diese Behandlung muss ebenfalls erfolgen, wenn die Gesamtkosten weiterhin eingehalten und keine überplanmäßigen Ausgaben notwendig werden.

Die Verwaltung bittet daher im Sinne eines effektiven Bauablaufs bei Aufträgen ab 150.000 € im Einzelfall um Erhöhung. In dem vorliegenden Fall bittet die Verwaltung um eine Erhöhung des unter §13 Abs. 2 Satz 2 Buchst. e) GeschO genannten Rahmens von 15.000 € auf  eine frei zu vergebende Gesamtnachtragssumme von 60.000 € und im Einzelfall von 30.000 €.