Betreff
Auszahlung von Gastschulbeiträgen zum Stichtag 1. Oktober 2014 im Haushaltsjahr 2015, Gewährung von überplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
FB 1/059/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss beschließt, auf der Haushaltsstelle 0.2123.6722 im Haushaltsjahr 2015 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 19.400 Euro und somit insgesamt 34.400 Euro zur Verfügung zu stellen, so dass die finanziellen Verpflichtungen entsprechend geleistet werden können. Die Deckung erfolgt aus allgemeinen Haushaltsmitteln.

 

 

Gemäß Art. 10 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) kann der Aufwandsträger für jeden Gastschüler, der aufgrund einer Zuweisung oder eines genehmigten Gastschulantrags eine 10. M-Klasse (auch eine M 9+2 Klasse) besucht oder eine Schulart die es im eigenen Schulgebiet nicht gibt (z.B. Musikklassen) einen Gastschulbeitrag von der Wohnsitzgemeinde erheben.

 

Bei den Haushaltsplanungen für das Haushaltsjahr 2015 wurde auf der Ausgabehaushaltsstelle 0.2123.6722 für die Zahlung von Gastschulbeiträgen im Mittelschulbereich 15.000 Euro eingeplant. Es liegen nun Bescheide in Höhe von 34.400 Euro vor, zu deren Zahlung die Stadt Lauf verpflichtet ist. Um die Zahlungen entsprechend alle tätig zu können muss der Haushaltsansatz von 15.000 Euro um 19.400 Euro erhöht werden. Hierbei handelt es sich um eine überplanmäßige Ausgabe, die in den Genehmigungsrahmen des Ausschusses fällt. Die Deckung muss aus allgemeinen Haushaltsmitteln erfolgen.