Betreff
Flächennutzungsplan der Stadt Lauf a.d. Pegnitz - Änderung der Darstellung "Friedhofserweiterung" im Ortsteil Dehnberg
Vorlage
BA/088/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Die Darstellung einer Friedhofserweiterung auf der FlNr. 158, Gemarkung Dehnberg, im Ortsteil Dehnberg nördlich der vorhandenen Kirche mit bestehendem Friedhof wird bei der nächsten Änderung des Flächennutzungsplanes ersatzlos gestrichen, weil kein Bedarf für eine Erweiterung besteht.

 

In seiner Sitzung am 12.05.2009 hat der Bauausschuss einstimmig sein Einverständnis zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 158 der Gemarkung Dehnberg erteilt. Das neue Gebäude soll für den Betriebsinhaber auf seinem Betriebsgrundstück unmittelbar neben den landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden errichtet werden.

 

Der Bauantrag wurde an das Landratsamt Nürnberger Land weitergeleitet. Nun kam von dort die Mitteilung, dass dieser Bauantrag nicht genehmigt werden kann, weil der Flächennutzungsplan der Stadt Lauf entgegensteht.

 

Eine Überprüfung durch die Verwaltung hat ergeben, dass tatsächlich in diesem Bereich eine Fläche von ca. 900 m² für eine „Friedhofserweiterung“ dargestellt ist, ganz speziell gekennzeichnet mit dem Symbol „Friedhof“. Nach rechtlicher Abklärung sind die Einwendungen des Landratsamtes Nürnberger Land berechtigt, weil hier durch diese spezielle Darstellung einer Friedhofsfläche eine Festlegung getroffen wurde, die nicht einfach übergangen werden kann.

 

Von der Verwaltung wurde daraufhin nachgeforscht, warum hier eine Friedhofserweiterungsfläche vorgesehen ist, obwohl von dem Träger des Friedhofes, der evangelischen Kirche, kein Bedarf angemeldet wurde. Dabei wurde festgestellt, dass diese Erweiterungsfläche bereits im früheren FNP, der im Jahr 1993 genehmigt worden war und bis zur Überarbeitung des jetzt gültigen FNP auch maßgeblich war, eingetragen worden ist. Bei der Überarbeitung des jetzt gültigen FNP wurde leider übersehen, diese Kennzeichnung herauszunehmen, nachdem kein Bedarf mehr gegeben war.

 

Im Erläuterungsbericht zum jetzt gültigen FNP wurde unter dem Kapitel „Friedhöfe“ auch keine Veränderung über den Bestand hinaus in Dehnberg dargestellt.

 

Da im Rahmen der letzten Überarbeitung und Änderung des FNP, die im Jahre 2008 genehmigt wurde, von keiner Seite die Notwendigkeit gesehen wurde, hier noch eine Friedhoferweiterungsfläche vorzusehen, muss diese jetzt noch vorhandene Darstellung als redaktioneller Fehler angesehen werden (s. Anlage).

 

Die Verwaltung entschuldigt sich dafür, dass im abgelaufenen Verfahren diese Festlegung nicht ersatzlos gestrichen wurde.

 

Nun ist aber, wie bereits erwähnt, die Notwendigkeit gegeben, dieses Planzeichen zu entfernen, weil sonst eine Baugenehmigung für das geplante Einfamilienhaus nicht möglich ist.

 

Von der Verwaltung wird deshalb vorgeschlagen, dass der Bauausschuss beschließen möge, dieses Planzeichen für eine Erweiterung des Friedhofes Dehnberg ersatzlos zu streichen.