Betreff
Erweiterungs- und Sanierungsprogramme im Zuge der Einrichtungen für Ganztagsschulen in der Bertleinschule und in der Kunigundenschule
Vorlage
BA/087/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt:

 

1. Der aktuelle Sachstand zur Einrichtung von Ganztagesschulen in der Bertleinschule und der Kunigundenschule wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, Raumkonzepte einschl. des genehmigten Ganztagesschulbetriebes ausarbeiten zu lassen und mit der Regierung von Mittelfranken abzustimmen.

 

3. Notwendige Fehlflächen sollen durch entsprechende Neubaumaßnahmen ergänzt werden.

 

4. Zur Erstellung der Raumkonzepte wird die Verwaltung beauftragt, einen externen Planer einzuschalten. Die dafür erforderlichen Mittel in Höhe von ………. € werden im Nachtragshaushalt 2009 finanziert.

 

5. Weiterhin werden für beide Schulgebäude Generalsanierungsmaßnahmen unter Einbeziehung von energetischen Sanierungen und technischen Verbesserungen (Barrierefreiheit) vorgenommen.

Die dafür erforderlichen Kosten sind zu ermitteln und sollen in den Haushaltsentwurf 2010 eingeplant werden.

  In der Kinder- und Jugendausschuss-Sitzung am 16.06.2009 wurde die Verwaltung beauftragt, entsprechende Raum- und Sanierungsprogramme für die Einrichtung von Ganztagesschulen sowohl in der Kunigundenschule (Hauptschule) als auch in der Bertleinschule (Grundschule) zu erarbeiten.

 

Grundlage hierfür und für den notwendigen Soll-/Istabgleich der Flächen war ein fiktives Raumprogramm für beide Schulen, das von der Regierung von Mittelfranken für den jetzigen Zustand als Grund- und Hauptschule ohne Ganztagesschule vorgegeben wurde.

 

Dabei wurde festgestellt, dass bereits jetzt Räumlichkeiten für den normalen Schulbetrieb fehlen und dass für die Einrichtung von gebundenen Ganztagesschulen zusätzlich weitere Räume benötigt werden.

 

Bei einem Gespräch am 07.07.2009 bei der Regierung von Mittelfranken mit Vertretern der Schulaufsicht und auch der Förderungsstelle wurde diese Situation erörtert.

 

Hier erfolgte die Vorgabe an die Stadt Lauf, dass für beide Schulen Raumkonzepte zu erstellen sind, die eine für den Schulbetrieb optimale Organisation und Nutzung bei einer Trennung von Grund- und Hauptschule ergeben.

 

Dieses Raumkonzept wird sich in drei Kategorien gliedern:

 

-  bestehende Räume, die ohne Veränderungen weiterhin genutzt werden können,

-  bestehende Räume, die durch Umbaumaßnahmen an das neue Raumprogramm angepasst werden können,

-  Erweiterungsflächen als Neubaumaßnahmen.

 

Im Rahmen dieser erforderlichen Um- bzw. Neubaumaßnahmen ist es sinnvoll, auch weitere, grundsätzliche Verbesserungsmaßnahmen an den Gebäuden vorzunehmen.

 

Bereits bei der Anmeldung zum Konjunkturpaket II wurden von der Verwaltung energetische Sanierungsmaßnahmen für die beiden betroffenen Schulgebäude zusammengestellt. Diese Maßnahmen wurden bei der Vergabe der Fördermittel nicht berücksichtigt.

 

Nun wäre es aber sinnvoll, dass im Rahmen eines Gesamtpakets diese energetischen Sanierungsmaßnahmen und weitere bauliche Verbesserungsmaßnahmen wie Barrierefreiheit u.ä. in der Gesamtheit in Angriff genommen werden.

 

Auch die Sanierung des Lehrschwimmbeckens in der Bertleinschule, die seit längerer Zeit ansteht, wäre in diese „Generalsanierung“ mit aufzunehmen.

 

Zur Anmeldung dieser Maßnahmen für die entsprechenden Förderprogramme muss hier unterschieden werden zwischen dem Förderprogramm „Ganztagesschule“ und dem Förderprogramm für Generalsanierungen ist ein erheblicher Planungsaufwand erforderlich. Vor allem muss durch Vergleichsrechnungen geprüft werden, ob eine Generalsanierung auch förderfähig ist.

 

Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob der Umbau bzw. die energetische Sanierung beim Altbau der Bertleinschule noch sinnvoll ist oder ob hier ein Ersatzneubau wirtschaftlicher sein wird, zumal hier der erforderliche zusätzliche Raumbedarf für die Ganztagesschule dann mit untergebracht werden könnte.

 

Vor allem müssen aber die notwendigen Raumkonzepte für beide Schulen aufgestellt werden, die die Grundlage für alle weiteren Planungen bilden müssen. Dabei sollten Raumkonzept und Planungen für die Kunigunden-Hauptschule durchaus bereits die Zweizügigkeit umfassen; Ministerium und Regierung räumen in einer jüngsten Mitteilung ein, dass bei bevorstehenden Baumaßnahmen eine vorzeitige Genehmigung des bislang nur in Aussicht gestellten weiteren Ganztagszuges erteilt werden kann.

 

Diese Raumkonzepte sind noch mit der Regierung von Mittelfranken abzustimmen, erst dann kann eine weitere Detailplanung erfolgen, die dann mit entsprechenden Kostenschätzungen zu einem Förderantrag führt.

 

Zur Ausschreibung dieser Raumkonzepte ist ein externer Planer erforderlich.

 

Nachdem diese notwendigen Vorarbeiten erst entschieden wurden, war es noch nicht möglich, entsprechende Kostenangebote für die Erstellung der Raumkonzepte einzuholen. Bis zur Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses werden aber entsprechende Zahlen vorliegen.

 

Diese erforderlichen Mittel, die im Haushalt 2009 nicht vorhanden sind, müssten dann im Nachtragshaushalt 2009 eingestellt werden, damit eine entsprechende Beauftragung erfolgen kann.

 

Zwischenzeitlich ist auch für die Bertleinschule die Genehmigung eines einzügigen Ganztagesschulbetriebes eingetroffen, ebenso wie bereits für die Kunigundenschule. Der von der Stadt Lauf beantragte zweizügige Ganztagesbetrieb wurde vorerst noch nicht zugestanden, ist aber für das nächste Jahr in Aussicht gestellt worden.