Beschlussvorschlag:
1. Der Kultur- und Sportausschuss nimmt Kenntnis, dass
Entscheidungen über Zuschüsse an Vereine und Verbände dem jeweils nach der
Geschäftsordnung zuständigen Organ vorgelegt werden.
2. Für die erforderlichen Mittel sind ab dem Haushalt
2016 dauerhaft 5.000,00 € / 10.000,00 € unter der HHSt 1.5500.9880 zur
Verfügung zu stellen.
Bislang wurden sämtliche Entscheidungen über Investitionszuschüsse für Vereine ausschließlich durch den Kultur- und Sportausschuss bzw. den Stadtrat getroffen. Die Geschäftsordnung für den Stadtrat Lauf a.d.Pegnitz begründet jedoch für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine bis zu einem Betrag von 1.500 € im Einzelfall eine Zuständigkeit des ersten Bürgermeisters (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. f GeschO).
Auf Grund dieser Regelung kann und darf nur der erste Bürgermeister diese Entscheidung treffen. Eine Rückdelegation an ein anderes Hauptorgan ist kommunalrechtlich unzulässig.
Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands wird seitens der Verwaltung die Entscheidung über Zuschüsse künftig dem jeweils nach der Geschäftsordnung zuständigen Organ zur Entscheidung vorgelegt. Um auch die anschließende Abwicklung bis zur Auszahlung mit einem möglichst geringen Arbeits- und Zeitaufwand zu ermöglichen empfiehlt die Verwaltung, ab dem Haushaltsjahr 2016 unter der Haushaltsstelle 1.5500.9880 dauerhaft einen Haushaltsansatz von 5.000,00 € bis 10.000,00 € in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen. Haushaltsmittel für die zusätzlich zu entscheidenden größeren Investitionen sind haushaltsrechtlich gesondert bereitzustellen.