Betreff
Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard,
a) Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2015
b) Beschlussfassung über- und außerplanmäßiger Ausgaben
Vorlage
FB 2/020/2015
Aktenzeichen
941 / FB 2 / Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Haushaltssatzung der Glockengießer-Spitalstiftung 2015 mit allen Bestandteilen und Anlagen zu beschließen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, gemäß den Vorschriften der geltenden Geschäftsordnung außerplanmäßige Haushaltsmittel zum Ausgleich der lt. Stiftungshaushalt 2015 voraussichtlichen Defizite der Glockengießer-Spitalstiftung in Höhe von insgesamt 350.710 Euro zu genehmigen.

Davon entfallen 53.310 Euro auf Betriebskostendefizite des Verwaltungshaushalts und 297.400 Euro auf ein Investitionskostendefizit des Vermögenshaushalts der Stiftung. Die Haushaltsmittel sind im städtischen Haushalt bei Haushaltsstellen 0.8902.7099 und 1.8902.9820 zur Verfügung zu stellen. Die Deckung erfolgt aus allgemeinen Haushaltsmitteln/genehmigten Kreditmitteln bzw. über einen Nachtragshaushalt.

 

Der Haushalt der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard liegt dem Gremium zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Die notwendigen Haushaltsteile, bestehend aus kameralem Haushalt mit mittelfristiger Finanzplanung sowie dem Wirtschaftsplan mit sämtlichen Anlagen (vgl. gesonderte Beschlussvorlage dazu) wurden erläutert.

 

Wegen der zu leistenden Defizitzahlungen aus dem städtischen Haushalt im Jahr 2015 sind außerplanmäßige Mittel in Höhe von voraussichtlich insgesamt 350.710 Euro zur Verfügung zu stellen. Ein Nachtragshaushalt allein wegen dieses Betrages ist nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften nicht notwendig.

 

Die Haushaltssatzung in der beratenen Form wird Bestandteil des Beschlusses.

Sämtliche Unterlagen sind aufgrund des Umfangs in Session eingestellt.