Betreff
Antrag der Feuerschützengesellschaft Lauf e.V. auf einen Investitionszuschuss für Renovierungsarbeiten im Vereinsheim
Vorlage
FB 1/047/2015
Aktenzeichen
521 - Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt, der Feuerschützengesellschaft Lauf e.V. gegr. um 1375 für die geplante Deckenrenovierung im Vereinsheim einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch von 138,00 €, zu gewähren

Die erforderlichen Mittel sind unter der HHSt 1.5500.9880 in einem der nächsten Haushalte zur Verfügung zu stellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Die Feuerschützengesellschaft Lauf e.V. gegr. um 1375 bittet mit Schreiben vom 24.06.2015 um einen Investitionszuschuss für die geplante Renovierung im Vereinsheim.

Mit den nächsten Arbeitsdiensten sind die Decken zu renovieren, da die alten Decken inzwischen Risse haben (erheblich Eigenleistung zur Kostenreduktion). Für die Renovierungsmaßnahme Decke liegt die Kostenplanung bei ca. 480.00 €, für die Eigenleistungen bei ca. 900,00 €.

 

Für die geplante Investition setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:           

Investitions- und Anschaffungskosten:

Deckenrenovierung:                                                                                                                                      480,00 €

Eigenleistung                                                                                                                                                     900,00 €

                                                                                      

Gesamt:                                                                                                                                                           1.380,00

 

Die Verwaltung schlägt vor, für die geplante Maßnahme einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 138,00 €, zu gewähren.

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss stehen im laufenden Haushaltsjahr im Rahmen von Investitionszuschüsse für Sportvereine unter HHSt 1.5500.9880 nicht zur Verfügung und sind in einem der nächsten Haushalte zu berücksichtigen.