Beschlussvorschlag:
Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
- Die
Verwaltung wird beauftragt, das vorgestellte Raumkonzept bei der Regierung
von Mittelfranken vorzulegen und die schulaufsichtliche Genehmigung
entsprechend einzuholen.
- Sobald die schulaufsichtliche Genehmigung vorliegt wird das Gremium wieder informiert, um über das weitere Vorgehen beschließen zu können.
- Die notwendigen Finanzmittel sind in den Planungen der jeweiligen Haushalte und Finanzplanungszeiträumen zur Verfügung zu stellen.
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
- Die
Verwaltung wird beauftragt das vorgestellte Raumkonzept bei der Regierung
von Mittelfranken vorzulegen und die schulaufsichtliche Genehmigung
entsprechend einzuholen.
- Sobald die schulaufsichtliche Genehmigung vorliegt wird das Gremium wieder informiert, um über das weitere Vorgehen beschließen zu können.
- Die notwendigen Finanzmittel sind in den Planungen der jeweiligen Haushalte und Finanzplanungszeiträumen zur Verfügung zu stellen.
I. Einleitung
Die Stadt Lauf an der Pegnitz
möchte mit der Generalisierung der Bertleinschule auch den Schülern und Lehrkräften
der Grund- und Mittelschule dieser Schule einen optimalen Rahmen für ein
umfassendes Bildung- und Erziehungsangebot schaffen. Die Installierung des
gebundenen Ganztagsunterrichts in der Grundschule sowie die dauerhafte
Anerkennung von zwei Übergangsklassen im Grundschulbereich und einer
Übergangsklasse im Mittelschulbereich bedingen zudem neue räumliche
Voraussetzungen. Entsprechend der Beschlussfassung des Stadtrates vom
26.03.2015 hat die Verwaltung in enger Zusammenarbeit den Schulleitungen das mit
der Regierung abgestimmte fiktive Raumprogramm in Pläne eingearbeitet. Es liegt
nun ein Entwurf vor, der von beiden Schulen (Grundschule und Mittelschule)
befürwortet wird. Diesbezüglich finden derzeit Abstimmungen mit der Regierung
von Mittelfranken statt.
II. Raumprogramm
Vorstellung Raumkonzept des
Planers mit Kosten
Für die Umsetzung des
Raumprogrammes wurden mehrere Varianten erarbeitet und zusammen mit den
Schulleitungen auf deren Bedürfnisse abgestimmt. Großer Wert wurde darauf
gelegt, zunächst alle förderfähigen Räume einzuplanen, die vorhandene
Gebäudesubstanz optimal auszunutzen und die Belange des Schulbetriebs zu
berücksichtigen. Die Aufteilung der benötigten Räume ist den in Session
eingestellten Grundrissplänen zu entnehmen.
Bertleinschule mit neuem Zwischenbau
Folgende wesentlichen
Grundgedanken der Raumabwicklung wurden im Rahmen der Planung umgesetzt:
Ø Verlegung des Verwaltungs- sowie des Lehrerbereiches vom 1. Obergeschoss in das Erdgeschoss.
Ø Abbruch des nördlichen Teils des 2. Obergeschosses, der derzeit als Abstellfläche dient. An dieser Stelle ist ein Ersatzneubau in Holzbauweise, der volle Geschosshöhe besitzt und Platz für vollwertige Klassenräume bietet, vorgesehen.
Ø Errichtung eines dreigeschossigen Verbindungsbaus zwischen Altbau und Neubau. In diesem befindet sich im Erdgeschoss (zentrale Lage) die Mensa für die Grundschule mit angegliederter Küche. In den Obergeschossen sind Sonderflächen für den Ganztagesbereich geplant.
Ø Vorläufiger Verzicht auf den Ausbau des Dachgeschosses im Altbau.
Ø Kein Neubau der Mensa auf der Westseite (Richtung Hochhaus).
Ø Einbau von zwei Aufzügen.
Vorteile der empfohlenen Lösung:
Ø Zentraler Standort für die Mensa
Ø Schaffung zusätzlicher, vollwertiger Klassenräume im vorhandenen Gebäude
Ø Kurzer Zugangsweg für Eltern und Besucher in den Verwaltungsbereich („kein Männleinlaufen“)
Ø Weiteres, bei Bedarf, erschließbares Raumpotential im Dachgeschoss des Altbaus
Ø Herstellung eines weitgehend barrierefreien Gebäudes
Ø Umsetzung ebenenweise bei gleichzeitiger Auslagerung von Klassen in vorhandene Interimsgebäude (Mensacontainer und Klassencontainer)
Folgender Zeitablauf wäre nach derzeitigem Stand denkbar:
Ø Ende 2015 Erteilung der schulaufsichtlichen Genehmigung
Ø Bis Mitte 2016 Planerauftrag nach durchgeführtem VOF Verfahren
Ø Mitte 2017 Entwurfsplanung und FAG Antrag
Ø Ende 2017 Werkplanung und erste Ausschreibungen
Ø 2018 Baubeginn
Die Gesamtkosten (Schule, Altbau, Sporthalle, Außenanlagen, Zwischenbau) betragen lt. Kostenschätzung der Planer (ohne Ausbau des Dachgeschosses Altbau) ca. 26,5 Mio. € (Stand heute ohne Berücksichtigung Baupreisindex).
III. Finanzierungskonzept
Die Verwaltung wurde mit Beschlussfassung vom 26.03.2015 beauftragt ein Finanzierungskonzept für die Generalsanierung der Bertleinschule zu erarbeiten.
Dies wurde durch den Fachbereich 2 entsprechend aufgestellt und liegt im Folgenden vor:
Zahlen und Fakten:
vorauss. Gesamtkosten der Bauabschnitte I – IV rd. 26.500.000 Euro
(Stand Juli 2015)
dazu mögliche Fördermittel FAG rd. 8.000.000
Euro
(bei Fördersatz zw. 35 u. 45 %)
Baubeginn ab 2018
Bauzeitenplanung/Mittelbereitstellung ab HH 2016 bis 2024 (>9 Jahre)
nach vorliegender Planung kann als BA I
umgesetzt werden Neu- und
Erweiterungsbau mit
Mensa und Außenanlagen (ohne
Dachausbau Altbau, ohne
temporäre Unterbringung)
geschätzte Kosten lt. FB 5 19 Mio. Euro
dazu zu erwartende Fördermittel max. 6 Mio. Euro
è Finanzierungs- bzw. Vorfinanzierungsbedarf 19 bzw. 13 Mio. Euro
(nur BA I)
1. Finanzierung BA I
über 9 Jahre, beginnend ab 2016
|
2016 |
2017 |
2018 Bau-beginn |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. VN |
Baukosten 19 Mio. A VermHH |
1,5 Mio. |
1,5 Mio. |
2 Mio. |
3 Mio. |
3 Mio. |
2 Mio. |
2 Mio. |
2 Mio. |
2 Mio. |
?? |
Fördermittel 6 Mio. E VermHH |
0 |
0 |
0 |
500.000 |
800.000 |
1 Mio. |
1 Mio. |
1 Mio. |
500.000 |
1,2 Mio. 20 % Einbehalt |
Differenz zu finanzieren, grds im jeweiligen HH |
1,5 Mio. |
1,5 Mio. |
2 Mio. |
2,5 Mio. |
2,2 Mio. |
1 Mio. |
1 Mio. |
1 Mio. |
1,5 Mio. |
?? |
Alle angenommenen Ansätze sind geschätzt; erst mit einem genauen Bauzeitenplan können die konkret in den einzelnen Jahren entstehenden Kosten eingestellt werden.
Der Eingang der staatlichen Fördermittel beginnt erfahrungsgemäß erst im Jahr nach dem tatsächlichen Baubeginn; außerdem werden 20 % der Gesamtzuwendung bis nach Prüfung des endgültigen Verwendungsnachweises einbehalten.
1.1
Finanzierung
der benötigten Mittel aus reinen Haushaltsmitteln, ohne gesonderte
Kreditaufnahme
Ø Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes um 50 Punkte auf 380 v. H. (Basis JRErg.2014): + 2,3 Mio. Euro
(weiterhin positive Finanzsituation der Betriebe vorausgesetzt; ø jährl. 4,6 Mio. Euro GewSt-Messbetrag)
Ø Erhöhung der Gewinnausschüttung der StWL auf 100 %, ggf. temporär begrenzt auf 5 Jahre: + 1 Mio. Euro
Ø FAZIT: derartige Einnahmemehrungen im Verwaltungshaushalt ergäben in Summe jährlich rd. 3,3 Mio. Euro, so dass benötigte investive Mittel über die Zuführung erwirtschaftet werden könnten
Ø Hinweis: der Verwaltungshaushalt der kommenden Jahre muss den laufenden Aufwand der Stadt Lauf a.d.Pegnitz erwirtschaften, außerdem in den Finanzplanungsjahren bis 2019 jeweils Ausgleichsbeträge für das Hermann-Keßler-Stift, dazu ggf. weitere Zins- und Tilgungsleistungen kommender Kredite für weitere Investitionen
1.2 Finanzierung über
Kommunaldarlehen/Schuldscheindarlehen
Ø Aufnahme eines (noch) zinsgünstigen Gesamtkredites über 10 Mio. Euro im Haushalt 2016 mit Gesamtlaufzeit bis zur Tilgung (rd. 30 Jahre) und Zinsfestschreibung: aktuell rd. 2 % p. a.
Ø dazu Darstellung der Bauausgaben bereits ab 2016 (sh. Übersicht) mit höheren Beträgen, Mittelübertragung als HAR in den Folgejahren
Ø Kreditaufnahme in Ansatz/Soll/Ist in 2016; nicht benötigte liquide Mittel auf langfristige Rücklagen legen, z. B. Jahresfestgelder mit Zinsrenditen ggf. bis zu 1 % möglich
Ø der Schuldenstand der Stadt Lauf a.d.Pegnitz würde sich damit ab 2016 auf rd. 28.700.000 Euro belaufen: vorhandene Altdarlehen können in den neu zu gründenden optimierten Regiebetrieb Abwasser einfließen (geschätzt rd. 6 Mio. Euro), jedoch die neuen Darlehensaufnahmen aus dem genehmigten Haushalt 2015 (4 Mio. Euro) und die genannten 10 Mio. Euro ergeben letztendlich diesen Betrag
Ø die Finanzplanung zum HH 2015 (im Zshg. mit der beschlossenen Prioritätenliste ab 2015) weist bereits einen voraussichtlichen Gesamtschuldenstand zum Ende 2018 i. H. v. über 34.120.000 Euro aus
Ø Pro-Kopf-Verschuldung dann rd. 1.100 Euro (rd. 400 Euro über LD)
Ø FAZIT: derzeit wirtschaftlichste Lösung
wegen der langfristigen Zinssicherung, da in den dargestellten Baukosten noch
keine Indexsteigerung eingerechnet ist, die wohl bei rd. 1,5 % liegen wird; es
erübrigt sich eine jährliche Kreditgenehmigung, wenn in 2016 der Gesamtbetrag
unter den genannten Kriterien rechtsaufsichtlich genehmigt werden kann;
è
überschlägige Vergleichsberechnung Zinsen:
Darlehen/Aufnahmejahr/ Laufzeit 30 J. bzw. aufsaldiert bis 2045 |
vorauss. Zinssatz 2 % / Zinsbelastung Gesamtlaufzeit |
vorauss. Zinssatz 3 % / Zinsbelastung bis 2045 |
vorauss. Zinssatz 3,5 % / Zinsbelastung bis 2045 |
10.000.000 Euro ab 2016 |
3.322.460 Euro |
|
|
6.700.000 Euro ab 2018 |
|
3.462.378 Euro |
|
4.500.000 Euro ab 2022 |
|
|
2.638.505 Euro |
Zinsaufwand bis 2045 |
3.322.460 Euro |
6.100.883 Euro |
Ø Hinweis: zinsgünstige Kreditprogramme z. B. BayernLabo oder KfW wurden nicht berücksichtigt, da nicht sicher dargestellt werden kann, ob und in welcher Form sie zu den Auszahlungszeitpunkten noch zur Verfügung stehen; Kosten (Zins und Tilgung) des Kredites müssen aus dem Verwaltungshaushalt jährlich mit erwirtschaftet werden (Einsparung bisheriger Zins- und Tilgungsleistungen der an den Regiebetrieb übertragenen Darlehen, ansonsten auch über Steuererhöhung, Gewinnabführung); im Falle eines Schuldscheindarlehens ist mit zusätzlichen Kosten (analog Disagio, Zahlstellenvertrag) für die laufende Verwaltung zu rechnen.
1.3 Finanzierung über
Bayerngrund-Modell/Bausparvertrag/Öffentlich-Private-Partnerschaft
Diese Finanzierungsmodelle haben den „Vorteil“, dass sie ganz oder teilweise außerhalb des städtischen Haushalts laufen. Allerdings sind auch diese Kosten – spätestens nach Abschluss der Maßnahmen – einzubuchen, so dass die benötigten Mittel im Laufe der genannten Jahre auch über Rücklagenaufstockung zur Verfügung stehen müssen.
Bayerngrund: zwar flexibel, auch ratenweise Abrufe möglich, aber Erwirtschaftung der Mittel laufend notwendig
Bausparen: langfristige Zinssicherung, hohe Ansparraten è Erwirtschaftung ab sofort notwendig
ÖPP-Modell: Umsetzung wäre „neues Terrain“, Erfahrungswerte nur über andere Kommunen, die nicht unbedingt vergleichbar sind (z. B. Stadt Nürnberg)
Fazit: Die angedeuteten Möglichkeiten einer Finanzierung außerhalb des jährlichen Haushaltes werden nicht weiterverfolgt, da zum einen der Verwaltungs- und Controllingaufwand außer Verhältnis zum Ergebnis steht, außerdem trotzdem laufend Mittel zur (späteren) Finanzierung erwirtschaftet werden müssen und Erfahrungswerte fehlen.
GESAMTFAZIT:
Aus der Sicht
der Kämmerei wäre eine Finanzierung über Kommunalkredit/Schuldscheindarlehen in
einer Summe bereits im Haushalt 2016 die derzeit wirtschaftlichste Lösung (vgl.
Zinsübersicht). Sie brächte neben einer nicht unerheblichen
Verwaltungsvereinfachung letztlich tatsächliche Sicherheit, die während der
Planungs- und Bauphase und zur Liquiditätssicherung benötigt wird.
Der Stadtrat hat zu entscheiden, in welcher Form die Schulbaumaßnahme finanziert werden soll.
Dabei ist zu beachten, dass auch die weiteren im Haushalt darzustellenden Aufgabenbereiche (laufende Aufwendungen, Infrastruktur Straßen/Baugebiete, Kindertagesstätten-Projekte, wie z. B. Heuchling, evang. Hort Hummelnest, Kita-Situation Lauf links sowie Schönberg, freiwillige Leistungen, Bauhofneubau, städtische Beteiligungen/Stiftungen) in den kommenden Jahren Finanzbedarf haben werden.
III. Zusammenfassung
Um die Planungen entsprechend weiter voranzubringen und somit den vorgestellten Zeitplan einhalten zu können, benötigt die Verwaltung eine entsprechende Beschlussfassung.