Betreff
Antrag der Ministranten Lauf auf einen Investitionszuschuss für die Neuanschaffung eines Zeltes zur Durchführung von Zeltlagern
Vorlage
FB 1/044/2015
Aktenzeichen
4412 - Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt, den Ministranten Lauf für die geplante Neuanschaffung eines Gruppenführerzeltes zur Durchführung von Zeltlagern einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 142,90 €, zu gewähren

Die erforderlichen Mittel sind unter HHSt 1.4609.9880 oder 1.5500.9880  zur Verfügung zu stellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Die Ministranten Lauf bitten mit Schreiben vom 24.11.2014, bei uns eingegangen Anfang Juni 2015, um einen Investitionszuschuss für die geplante Neuanschaffung eines Gruppenführerzeltes zur Durchführung von Zeltlagern.

Bereits seit über 20 Jahren organisieren die Ministranten Lauf im Sommer, in der ersten
Augustwoche, ein Zeltlager. Neben der Durchführung mit einem hohen Maß an ehrenamtlicher Arbeit ergeben sich auch noch finanzielle Kosten, die nicht über die Teilnehmergebühren abgedeckt werden können. Bereits 2012 wurden mit Unterstützung der Stadt Lauf in die Jahre gekommene Essens- und Kinderzelte und zwei Gaskocher neu angeschafft.

Aktuell ist eines der Gruppenleiterzelte auszutauschen, da es sich in einem nicht mehr nutzbaren Zustand befindet.

Die Ausstattung wird benötigt, um auch weiterhin den Kindern einen vernünftigen Rahmen für ihre Sommerfreizeitaktivitäten und eine sinnvolle Freizeitgestaltung anbieten zu können. Die Ministranten Lauf bittet um einen Zuschuss der Kosten in Höhe von veranschlagten 1.429,00 €.

Für die geplanten Investitionen setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:   

Investitions- und Anschaffungskosten (veranschlagt):                                                               1.429,00

                                                                               

Die Verwaltung schlägt vor, die geplante Maßnahme mit einem einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 142,90 €, zu gewähren.

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss sind im laufenden Haushaltsjahr oder im nächsten Haushalt  unter HHSt 1.4609.9350 oder 1.5500.9880 zur Verfügung zu stellen.