Betreff
Finanzbericht 2. Quartal 2015
Vorlage
FB 2/019/2015
Aktenzeichen
940/ FB 2/Wk
Art
Informationsvorlage_alt2

Im 2. Quartal sind die Steuereinnahmen grundsätzlich turnusgemäß und in der geplanten Höhe eingegangen. Lediglich im Bereich der Gewerbesteuern waren mehrere Rückzahlungen veranlasst, die das aktuelle Ergebnis beeinflussen.

Die zum Haushalt 2015 beschlossenen Ausgabekürzungen im Verwaltungshaushalt konnten bislang in allen Bereichen noch aufgefangen werden. Da erfahrungsgemäß ab dem zweiten Halbjahr vor allem die Bauunterhalts- und –investitionsmaßnahmen durchgeführt werden, wird es in diesem Zeitfenster auch stetiger finanzieller Liquidität bedürfen, die die Kasse vorhalten muss.

 

Jahresrechnungsergebnis 2014

Mit der Legung der Jahresrechnung 2014 am 6. Mai 2015 wurde das vergangene Haushaltsjahr fristgerecht abgeschlossen. Dem Stadtrat wurde das Rechnungsergebnis in der Sitzung am 21. Mai 2015 bekannt gegeben.

Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss hat mit seiner jährlichen Prüfung begonnen.

 

Noch im Juni ging der Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes über die Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen der Stadt Lauf a.d.Peg. für die Jahre 2010 bis 2013 ein, der grundsätzlich bis Ende des Jahres gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde zu erledigen sein wird.

 

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Einkommensteuer-Ersatz und Anteil an der Umsatzsteuer

Inzwischen sind die Vierteljahresraten für das erste Quartal verbucht; auf die Einkommensteuer entfallen 3.931.098 Euro (+6 %), auf den Einkommensteuer-Ersatz 317.979 Euro (+22 %)und auf den Anteil an der Umsatzsteuer 373.970 Euro (+4,5 %). Damit liegen alle Beträge deutlich über denen des Vorjahreszeitraums.

 

Gewerbesteuer

13.884.777,85 Euro

Im Vergleich zum ersten Quartal ist der Sollansatz der Gewerbesteuer um rd. 1,1 Mio. gesunken. Dies beruht auf mehreren größeren Rückzahlungsbeträgen aufgrund Vorjahres-Abrechnungen. Allerdings – und das lässt den Schluss zu, dass sich ähnliches im zweiten Halbjahr 2015 wiederholen wird – lag auch im vergleichbaren Vorjahreszeitraum das Soll in etwa gleicher Höhe, zum Ende des Jahres war aber wieder ein Anstieg zu verzeichnen.

Im Moment wird deshalb auf den Erlass eines Nachtragshaushalts verzichtet.

 

Die Gewerbesteuerumlage ist inzwischen mit 738.513 Euro eingezogen worden.

 

Anteil auf Aufkommen der Grunderwerbsteuer

159.369,48 Euro

Hierin sind die Raten bis einschl. Mai enthalten, da die Juni-Rate erst Mitte Juli verbucht wurde. Der Vorjahreswert wurde noch nicht erreicht.

 

Kommunalanteil am örtlichen Kfz.-Steueraufkommen

123.250 Euro

Die seit 2014 umgesetzten Erhöhungen zeigen jetzt Wirkungen. Gegenüber dem Vorjahr sind aktuell 14,5 % mehr eingegangen.

 

Realsteuern

GrSt A                      65.683,35 Euro

GrSt B          2.732.813,01 Euro

Hundesteuer     76.992,50 Euro

Die Realsteuereinnahmen der Stadt Lauf a.d.Peg. sind – sicher auch wegen der zum Haushalt 2015 beschlossenen Erhöhungen – weiter leicht nach oben gegangen.

 

Sonstige Steuereinnahmen/Art. 7 FAG

217.084 Euro

Der Beteiligungsbetrag des Freistaates liegt geringfügig über dem des Vorjahres und entspricht dem geplanten Ansatz.

 

Kreisumlage

6.911.193,84 Euro

Der Betrag weist den Saldo der im ersten Halbjahr an den Landkreis überwiesenen monatlichen Raten aus, der zum Ende des Jahres auf insgesamt 13.822.390 Euro steigen wird.

 

Budgetberichte

Die Budgetberichte der einzelnen Einrichtungen weisen alle noch ausreichende Mittel aus. Auch hier hat die zum Haushalt 2015 beibehaltene Ausgabenkürzung bisher noch zu keinen Überschreitungen geführt. Die im Bereich der Stadtbücherei bemängelte Mittelknappheit bei den Medien betrifft nicht das Budget. Der gemeldete Haushaltsansatz von 40.000 Euro war im Rahmen der Haushaltsberatungen auf 30.000 Euro gekürzt worden; allerdings stehen auch hier noch über 13.000 Euro zur Verfügung.

 

Vermögenshaushalt

Wie bereits ausgeführt, laufen alle begonnenen Investitionsmaßnahmen sowie daneben alle notwendigen Unterhaltsmaßnahmen. Damit werden die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (Ansätze und Haushaltsreste) bebucht und die entsprechende Kassenliquidität muss vorgehalten werden.

Dazu wird letztlich auf die eingeplanten und rechtsaufsichtlich genehmigten Kreditaufnahmen zurückgegriffen werden müssen.