- Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz fordert das Eisenbahn-Bundesamt auf, die Lärmaktionsplanung zügig aufzustellen und zeitnah umzusetzen.
Auf die notwendige Abstimmung mit den betroffenen Kommunen bei der Aufstellung des Lärmaktionsplanes wird ausdrücklich hingewiesen.
Zur Lärmaktionsplanung teilt das Eisenbahn-Bundesamt folgendes mit:
„Das
Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist seit dem 1. Januar 2015 für die Lärmaktionsplanung
an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen
zuständig. Das EBA wird den ersten bundesweiten Lärmaktionsplan bis Mitte 2016
erstellen. Die Öffentlichkeit hat im Rahmen der Lärmaktionsplanung die
Möglichkeit, an einer zweistufigen Öffentlichkeitsbeteiligung teilzunehmen und
an der Erstellung des Lärmaktionsplans mitzuwirken.
Die bundesweite
Lärmaktionsplanung außerhalb der Ballungsräume umfasst ca. 13.400 km
Schienenstrecke und betrifft ca. 3.500 Kommunen bzw. etwa 4 Mio. Bürger. Sie
ist ein langfristiger und kontinuierlicher Prozess, der in einem fünfjährigen
Zyklus durchgeführt wird.
Aufgrund des
dargestellten Umfangs der Lärmaktionsplanung wird es nicht möglich sein, von
Bürgern vorgeschlagene Maßnahmen zur Lärmminderung im Detail zu
berücksichtigen. Der erste Lärmaktionsplan des EBA wird deshalb noch keine
Maßnahmen enthalten, sondern vielmehr die verschiedenen Bemühungen des Bundes
zur Lärmminderung der ermittelten Lärmbelastung gegenüberstellen. Hierzu zählen
das freiwillige Lärmsanierungsprogramm des Bundes, in dem seit 1999 ca. 1 Mrd.
€ für die Lärmsanierung zur Verfügung gestellt worden ist, das lärmabhängige
Trassenpreissystem (laTPS) und verschiedene Einzelmaßnahmen aus dem
Konjunkturpaket des Bundes. Dennoch ist es denkbar, dass langfristig die
lärmmindernden Maßnahmen der freiwilligen Lärmsanierung des Bundes um Maßnahmen
auf Vorschlag der Bürger ergänzt werden.“
Die erste Öffentlichkeitsbeteiligung läuft derzeit noch bis zum 30.06.2015.
Eine gesonderte Beteiligung der Städte und Gemeinden als Träger öffentlicher Belange plant das Eisenbahn-Bundesamt derzeit nicht. Hierzu hat der Deutsche Städtetag wie folgt informiert:
"Nach unserem
Verständnis dient dieser erste Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung nur dazu,
individuelle Lärmbetroffenheit zu ermitteln. Es handelt sich mithin nur um
Vorarbeiten für die Erstellung eines Lärmaktionsplans. Ein gesetzeskonformer
Lärmaktionsplan soll nach den Angaben des EBA erst 2018 entstehen. Eine
Einbringung auch von kommunalen Sachverhalten in dieser Beteiligung halten wir
für sachgerecht, aber nicht zwingend.
Wir stellen Ihnen gern
anheim, auch von kommunaler Seite Stellung zu nehmen. Wir bitten Sie aber dann
in jedem Fall auf eine ausdrückliche Abstimmung mit den Städten und Gemeinden
bei der Aufstellung des Lärmaktionsplanes hinzuweisen.
Wir werden gesondert
das EBA bitten, eine Abstimmung mit den Kommunen herbeizuführen
und der gesetzlichen
Pflicht zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes vor 2018 nachzukommen."