Betreff
Lärmaktionsplanung Schiene durch ds Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
- Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage
FB 5/059/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz fordert das Eisenbahn-Bundesamt auf, die Lärmaktionsplanung zügig aufzustellen und zeitnah umzusetzen.

 

Auf die notwendige Abstimmung mit den betroffenen Kommunen bei der Aufstellung des Lärmaktionsplanes wird ausdrücklich hingewiesen.

 

Zur Lärmaktionsplanung teilt das Eisenbahn-Bundesamt folgendes mit:

 

„Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist seit dem 1. Januar 2015 für die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen zuständig. Das EBA wird den ersten bundesweiten Lärmaktionsplan bis Mitte 2016 erstellen. Die Öffentlichkeit hat im Rahmen der Lärmaktionsplanung die Möglichkeit, an einer zweistufigen Öffentlichkeitsbeteiligung teilzunehmen und an der Erstellung des Lärmaktionsplans mitzuwirken.

 

Die bundesweite Lärmaktionsplanung außerhalb der Ballungsräume umfasst ca. 13.400 km Schienenstrecke und betrifft ca. 3.500 Kommunen bzw. etwa 4 Mio. Bürger. Sie ist ein langfristiger und kontinuierlicher Prozess, der in einem fünfjährigen Zyklus durchgeführt wird.

 

Aufgrund des dargestellten Umfangs der Lärmaktionsplanung wird es nicht möglich sein, von Bürgern vorgeschlagene Maßnahmen zur Lärmminderung im Detail zu berücksichtigen. Der erste Lärmaktionsplan des EBA wird deshalb noch keine Maßnahmen enthalten, sondern vielmehr die verschiedenen Bemühungen des Bundes zur Lärmminderung der ermittelten Lärmbelastung gegenüberstellen. Hierzu zählen das freiwillige Lärmsanierungsprogramm des Bundes, in dem seit 1999 ca. 1 Mrd. € für die Lärmsanierung zur Verfügung gestellt worden ist, das lärmabhängige Trassenpreissystem (laTPS) und verschiedene Einzelmaßnahmen aus dem Konjunkturpaket des Bundes. Dennoch ist es denkbar, dass langfristig die lärmmindernden Maßnahmen der freiwilligen Lärmsanierung des Bundes um Maßnahmen auf Vorschlag der Bürger ergänzt werden.“

 

Die erste Öffentlichkeitsbeteiligung läuft derzeit noch bis zum 30.06.2015.

 

Eine gesonderte Beteiligung der Städte und Gemeinden als Träger öffentlicher Belange plant das Eisenbahn-Bundesamt derzeit nicht. Hierzu hat der Deutsche Städtetag wie folgt informiert:

"Nach unserem Verständnis dient dieser erste Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung nur dazu, individuelle Lärmbetroffenheit zu ermitteln. Es handelt sich mithin nur um Vorarbeiten für die Erstellung eines Lärmaktionsplans. Ein gesetzeskonformer Lärmaktionsplan soll nach den Angaben des EBA erst 2018 entstehen. Eine Einbringung auch von kommunalen Sachverhalten in dieser Beteiligung halten wir für sachgerecht, aber nicht zwingend.

Wir stellen Ihnen gern anheim, auch von kommunaler Seite Stellung zu nehmen. Wir bitten Sie aber dann in jedem Fall auf eine ausdrückliche Abstimmung mit den Städten und Gemeinden bei der Aufstellung des Lärmaktionsplanes hinzuweisen.

Wir werden gesondert das EBA bitten, eine Abstimmung mit den Kommunen herbeizuführen

und der gesetzlichen Pflicht zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes vor 2018 nachzukommen."