Betreff
Gemeinde Leinburg
Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Weihersberg“
Förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Vorlage
FB 5/056/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.    Die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Weihersberg“ der Gemeinde Leinburg wird zur Kenntnis genommen.

2.       Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz werden von der Satzung nicht berührt. Einwendungen werden nicht erhoben.

 

Die Gemeinde Leinburg beabsichtigt eine Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB  (Ergänzungssatzung) für „Weihersberg“ aufzustellen.

 

Für Weihersberg wurde ein Antrag auf Bebauung des Grundstückes FlNr. 415/1 mit einem Einfamilienhaus gestellt. Die Gemeinde Leinburg möchte den Antrag der bereits in Weihersberg ortsansässigen Familie unterstützen.

 

Der Satzungsbereich umfasst Teilflächen der Grundstücke FlNr. 415/1 und 521 Gem. Weihersberg mit einer Fläche von insgesamt 932 m². Die Teilflächen werden als im Zusammenhang bebauter Ortsteil festgelegt.

 

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Leinburg stellt den Satzungsbereich als landwirtschaftliche Fläche dar. Angrenzend ist Weihersberg als gemischte Baufläche dargestellt.

 

Der Ausgleich erfolgt in unmittelbarer Nähe zu den o. g. Grundstücken auf der
FlNr. 521 Gem. Unterhaidelbach.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lage im Gemeindegebiet

Ergänzungssatzung

 

Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von der Planung nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwendungen gegen die Planung  zu erheben.