Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Weihersberg“
Förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt-
und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1.
Die
Aufstellung der Ergänzungssatzung „Weihersberg“ der Gemeinde Leinburg wird zur
Kenntnis genommen.
2.
Belange
oder Planungen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz werden von der Satzung nicht berührt.
Einwendungen werden nicht erhoben.
Die Gemeinde
Leinburg beabsichtigt eine Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB (Ergänzungssatzung) für „Weihersberg“
aufzustellen.
Für Weihersberg
wurde ein Antrag auf Bebauung des Grundstückes FlNr. 415/1 mit einem
Einfamilienhaus gestellt. Die Gemeinde Leinburg möchte den Antrag der bereits
in Weihersberg ortsansässigen Familie unterstützen.
Der Satzungsbereich
umfasst Teilflächen der Grundstücke FlNr. 415/1 und 521 Gem. Weihersberg mit
einer Fläche von insgesamt 932 m². Die Teilflächen werden als im Zusammenhang
bebauter Ortsteil festgelegt.
Der
Flächennutzungsplan der Gemeinde Leinburg stellt den Satzungsbereich als
landwirtschaftliche Fläche dar. Angrenzend ist Weihersberg als gemischte
Baufläche dargestellt.
Der Ausgleich
erfolgt in unmittelbarer Nähe zu den o. g. Grundstücken auf der
FlNr. 521 Gem. Unterhaidelbach.
|
|
Lage im
Gemeindegebiet |
Ergänzungssatzung |
Belange oder
Planungen der Stadt Lauf werden von der Planung nicht berührt. Die Verwaltung
empfiehlt, keine Einwendungen gegen die Planung
zu erheben.