2. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 27 "Gewerbegebiet Vierbühl"
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 27 „Gewerbegebiet Vierbühl“ wird zur Kenntnis genommen.
Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz werden von der Aufstellung nicht berührt. Einwendungen werden nicht erhoben.
Die Gemeinde Leinburg beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 27 in einem Teilbereich zu ändern. Die Änderung wird wie folgt begründet:
Die Planung ist
erforderlich, um im Gemeindegebiet Möglichkeiten zur Erweiterung bestehender
gewerblicher Bauflächen der Firma Bolta zu schaffen.
Das bestehende,
südlich angrenzende Gewerbegebiet ist bereits vollständig bebaut.
Der hier bereits
ansässige Gewerbebetrieb (Firma Bolta) benötigt dringend Erweiterungsflächen.
Die Firma Bolta hat
die im Geltungsbereich der Änderung liegenden Grundstücke erworben und möchte
diese mit Produktionshallen bebauen.
Die geplante Baufläche
ist bereits im rechtswirksamen Bebauungsplan "Vierbühl" der Gemeinde
Leinburg enthalten. Allerdings steht die geplante Bebauung der Firma Bolta
nicht im Einklang mit den Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplanes,
aufgrund des Umfangs der notwendigen Änderungen ist eine Befreiung nicht
möglich. Änderungen sind insbesondere erforderlich aufgrund
- Überschreitung der
im rechtswirksamen Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen
- Überbauung der
festgesetzten Ausgleichsflächen
- notwendige
abweichende Bauweise gegenüber der festgesetzten offenen Bauweise.
Lage im Gemeindegebiet Geltungsbereich Tekturplan
Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von den Änderungen nicht berührt.
Die Verwaltung empfiehlt keine Einwände gegen die Planung zu erheben.