Betreff
Gemeinde Leinburg
2. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 27 "Gewerbegebiet Vierbühl"
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Vorlage
FB 5/055/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 27 „Gewerbegebiet Vierbühl“ wird zur Kenntnis genommen.

 

Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz werden von der Aufstellung nicht berührt. Einwendungen werden nicht erhoben.

 

Die Gemeinde Leinburg beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 27 in einem Teilbereich zu ändern. Die Änderung wird wie folgt begründet:

 

Die Planung ist erforderlich, um im Gemeindegebiet Möglichkeiten zur Erweiterung bestehender gewerblicher Bauflächen der Firma Bolta zu schaffen.

Das bestehende, südlich angrenzende Gewerbegebiet ist bereits vollständig bebaut.

Der hier bereits ansässige Gewerbebetrieb (Firma Bolta) benötigt dringend Erweiterungsflächen.

Die Firma Bolta hat die im Geltungsbereich der Änderung liegenden Grundstücke erworben und möchte diese mit Produktionshallen bebauen.

Die geplante Baufläche ist bereits im rechtswirksamen Bebauungsplan "Vierbühl" der Gemeinde Leinburg enthalten. Allerdings steht die geplante Bebauung der Firma Bolta nicht im Einklang mit den Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplanes, aufgrund des Umfangs der notwendigen Änderungen ist eine Befreiung nicht möglich. Änderungen sind insbesondere erforderlich aufgrund

- Überschreitung der im rechtswirksamen Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen

- Überbauung der festgesetzten Ausgleichsflächen

- notwendige abweichende Bauweise gegenüber der festgesetzten offenen Bauweise.

 

 

Lage im Gemeindegebiet                                           Geltungsbereich Tekturplan

 

 

 

Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von den Änderungen nicht berührt.

 

Die Verwaltung empfiehlt keine Einwände gegen die Planung zu erheben.