Betreff
Neubau Pegnitz Düker
Auftragsvergabe
Vorlage
FB 5/054/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Auftrag für die Arbeiten am RÜB 01 „Schlachthof“ wird auf der Grundlage des Angebots vom 16.06.2015 an die Firma

 

Prösl Bau GmbH, Am Stadtwald 6, 92676 Eschenbach

 

zum Angebotspreis von  216.014,16 € (brutto) vergeben.

 

 

Die frei zu vergebende Nachtragssumme beläuft sich im Einzelfall auf 30.000,00 € (brutto) und gesamt auf 30.000,00 € (brutto).

 

In der 3. Sitzung des Stadtrates am 26.03.2015 hat dieser die Umsetzung für den Bau einer zusätzlichen Dükerleitung am RÜB 01 „Schlachthof“ einstimmig beschlossen.

 

Die Arbeiten umfassen im Wesentlichen den Neubau eines Dükers DN 400 mit einer Länge von 90,0 m und die Vergrößerung des Klärüberlaufkanals von DN 400 auf DN 600 auf einer Länge von 41,0 m.

 

Es erfolgte eine öffentliche Ausschreibung gemäß VOB / A.

 

Die Submission fand am 17.06.2015 statt. Die Kosten liegen im Kostenrahmen.

 

Nach dem vorliegenden Submissionsergebnis werden für die Maßnahme  rd. 216.000,00 € benötigt. Die Mittel stehen auf der HhSt. 1.7034.9535 zur Verfügung.

 

Die Fa. Prösl Bau GmbH aus 92676 Eschenbach, bietet die ausgeschriebenen Leistungen am RÜB 01 „Schlachthof“ zu einem Angebotspreis von 216.014,16 € brutto an (vgl. Anlage im nichtöffentlichen Teil).

 

 

Gem. Geschäftsordnung (GeschO) vom 02. Mai 2014 (§13 Abs. 2 Satz 2 Buchst. e) GeschO) gehören „Nachträge zu Verträgen und Rechtsgeschäften, die einzeln oder zusammen die ursprüngliche Auftragssumme um nicht mehr als 10%, insgesamt jedoch nicht mehr als 15.000 € erhöhen“ zum Aufgabenbereich des ersten Bürgermeisters im Rahmen der laufenden Verwaltung.

Bei der anstehenden Vergabe bedeutet dies, dass z. B. jeder Nachtrag ab 15.000 € im Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beraten werden muss. Gerade bei schwierigen Baumaßnahmen wie dem Kanalbau am RÜB 01 „Schlachthof, können zusätzlich notwendige Leistungen deutlich höher ausfallen. Des Weiteren werden die Nachtragsangebote der beauftragten Unternehmen häufig sehr kurzfristig gestellt. Die notwendige Behandlung im Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss kann ab diesem Zeitpunkt regelmäßig zu einer Behinderung des Bauablaufs mit entsprechenden terminlichen und kostenmäßigen Folgen führen. Diese Behandlung muss ebenfalls erfolgen, wenn die Gesamtkosten weiterhin eingehalten und keine überplanmäßigen Ausgaben notwendig werden.

Die Verwaltung bittet daher im Sinne eines effektiven Bauablaufs bei Aufträgen ab 150.000 € im Einzelfall um Erhöhung. In den vorliegenden Fällen bittet die Verwaltung um eine Erhöhung des unter §13 Abs. 2 Satz 2 Buchst. e) GeschO genannten Rahmens von 15.000 € auf die Nachtragssumme in Höhe von 30.000,00 €.