Betreff
Anschlussbetreuung für die gebundene Ganztagsklasse an der Grundschule I – Kunigundenschule
Vorlage
FB 1/040/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss beschließt, dass der Zweckverband Volkshochschule Unteres Pegnitztal auch in den kommenden Schuljahren eine Anschlussbetreuung für die gebundene Ganztagsklasse an der Grundschule I – Kunigundenschule – anbietet. Für das Betreuungsangebot wird weiter eine Gebühr in Höhe von 40,00 Euro monatlich für 11 Monate (September – Juli) erhoben. Den Differenzbetrag in Höhe von aktuell rund 6.000 Euro übernimmt die Stadt Lauf. Der Differenzbetrag wird in den entsprechenden Haushalt eingeplant. 

 

 

Mit Beschluss vom 15.07.2014 hat der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss beschlossen für die gebundene Ganztagsklasse an der Grundschule I – Kunigundenschule – eine kostenpflichtige Anschlussbetreuung anzubieten. Diese Anschlussbetreuung wird durch den Zweckverband Volkshochschule Unteres Pegnitztal angeboten und auch organisiert. Die Kosten für einen Platz in der Anschlussbetreuung betragen monatlich 40,00 Euro, wobei für den August keine Kosten erhoben werden. Ein kurzer Tätigkeitsbericht über das erste Jahr der Anschlussbetreuung liegt dieser Vorlage bei. Aktuell wird die Anschlussbetreuung von vier Kindern besucht. Im kommenden Schuljahr wird wieder eine erste gebundene Ganztagsklasse an der Grundschule I – Kunigundenschule – beginnen. Bei der Anmeldung wurde bereits den Eltern mitgeteilt, dass es die Möglichkeit der kostenpflichtigen Anschlussbetreuung während der regulären Schulzeiten (keine Ferienbetreuung) gibt. Im Hinblick auf die voraussichtliche Klassenstärke von 15 Kindern ist davon auszugehen, dass die Anschlussbetreuung in ihrem jetzigen Rahmen auch für mögliche Kinder dieser neuen Klasse ausreichen wird. In jedem Fall sollte die Anschlussbetreuung unter den gleichen Konditionen weiter angeboten und vom Zweckverband Volkshochschule Unteres Pegnitztal organisiert werden. Die voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von rund 6.000 Euro sollten im Haushalt 2016 entsprechend zur Verfügung gestellt werden.