Betreff
Erhöhung des Basiswertes der Betriebskostenförderung und Abschaffung des Qualitätsbonus Plus, Zahlung des freiwilligen Qualitätszuschusses zur Verbesserung der Anstellungsschlüssel
Vorlage
FB 1/039/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Weitergewährung des freiwilligen Qualitätszuschuss zur Verbesserung der Anstellungsschlüssel im Kinderkrippen- und Kindergartenbereich für die Bewilligungsjahre 2015 und 2016. Dies dient der Gleichbehandlung der freien Träger im Vergleich zu den städtischen Einrichtungen. Die erforderlichen Mittel werden entsprechend im Haushalt eingeplant.

 

 

Mit Beschluss vom 26.03.2015 hat der Stadtrat der Stadt Lauf beschlossen, den Qualitätsbonus Plus des Freistaats entsprechend zu gewähren und den freiwilligen Qualitätszuschuss der Stadt Lauf zum Abzug zu bringen. Im gleichen Schritt wurde mit diesem Beschluss die Weitergewährung des freiwilligen Qualitätszuschusses zur Verbesserung der Anstellungsschlüssel der Krippen/Kleinkindgruppen und Kindergärten für die Bewilligungsjahre 2015 und 2016 beschlossen. Nun liegt ein Beschluss des Ministeriums vor, der den Qualitätsbonus Plus wieder abschafft und stattdessen eine reguläre und verpflichtende Basiswerterhöhung in Höhe von 53,69 Euro vorsieht. Der Basiswert wird ab dem 01.01.2015 von 982,06 Euro auf 1.035,75 Euro erhöht. Mit der Anpassung des Basiswertes wurde die Erhöhung dynamisiert. Sprich bei künftigen Erhöhungen des Basiswertes wegen Gehaltssteigerungen o.ä. wird auch die erhöhte Förderung angehoben, was bei dem Qualitätsbonus Plus nicht der Fall gewesen wäre. Für die Stadt Lauf bedeutet dies, verpflichtende Mehrausgaben im aktuellen Kindertagesstättenjahr in Höhe des Qualitätsbonus Plus. Durch die Abschaffung des Qualitätsbonus Plus fehlt nun auch die Grundlage des Beschlusses vom 26.03.2015, den freiwilligen Qualitätszuschuss zur Verbesserung der Anstellungsschlüssel in den Kindertageseinrichtungen der freien Träger beim Qualitätsbonus Plus in Abzug zu bringen. Die Weitergewährung des freiwilligen Qualitätszuschusses der Stadt Lauf bedeutet für die Bewilligungsjahre 2015 und 2016 maximale Ausgaben in Höhe von jährlich 244.800 Euro (120.000 Euro Krippen/Kleinkindgruppen + 124.800 Euro Kindergärten).