Betreff
Markt Schnaittach
2. Tektur Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 26
"Westlich der BAB A9 und nördlich der Staatsstraße 2236" - Autohof
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
FB 5/049/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Die Aufstellung des 2. Tekturplans zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 26 „Westlich der BAB A9 und nördlich der Staatsstraße 2236“  wird zur Kenntnis genommen.

 

Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz werden von der Aufstellung nicht berührt. Einwendungen werden nicht erhoben.

 

Der Markt Schnaittach beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 26 aus dem Jahr 1998/1999 in einem Teilbereich zu ändern.

 

Im Geltungsbereich befinden sich derzeit ein Autohof mit Tankstelle und LKW-Stellplätzen, ein Schnellrestaurant und noch unbebaute Gewerbeflächen.

 

Durch die Änderung soll eine festgesetzte Aufforstungsfläche in eine zusätzliche Gewerbefläche umgewandelt werden.

 

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan des Marktes Schnaittach ist der Bereich als „gewerbliche Baufläche“ dargestellt.

 

BayernAtlas       0368_001

 

Lage im Gemeindegebiet                                           Geltungsbereich Tekturplan

 

 

 

Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von den Änderungen nicht berührt.

 

Die Verwaltung empfiehlt keine Einwände gegen die Planung zu erheben.